Amt der Kärntner Landesregierung

 

Abteilung 2V – Verfassungsdienst

 

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

8. September 2008

 

 

 

Zahl:

 

-2V-BG-5619/6-2008

 

Betreff:

 

(Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!)

Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle 2008; Stellungnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auskünfte:

 

Dr. Glantschnig

 

Telefon:

 

050 536 – 30201

 

Fax:

 

050 536 – 30200

 

e-mail:

 

post.abt2V@ktn.gv.at

 

 

 

 

 

An das

Bundesministerium für Finanzen

Hintere Zollamtstraße 2b

1030 Wien

e-recht@bmf.gv.at

 

 

Zu den mit Schreiben vom 25. August 2008 zur Stellungnahme bis 5. September 2008 übermittelten Entwurf einer Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle 2008 nimmt das Amt der Kärntner Landesregierung wie folgt Stellung:

 

Das Bundesministerium für Finanzen hat den Entwurf einer KfzStG-Novelle 2008 zu GZ BMF-010000/0046-VI/A/2008 vom 25.8.2008 mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 5.9.2008 mit dem Hinweis übermittelt, dass davon ausgegangen wird, dass keine Bedenken bestehen, falls bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellung­nahme eingelangt ist. Mit Schreiben vom 26.8.2008, GZ BMF-111102/0013-II/3/2008, wurden die Finanzausgleichspartner für den 3.9.2008 zu Verhandlungen nach § 6 FAG 2008 betr. die finanziellen Auswirkungen der geplanten Kfz-Steuer-Novelle in das Bundesministerium für Finanzen geladen.

 

In diesem Rahmen wurden die Bedenken der Länder (sowie der Städte und Gemeinden) zum Ausdruck gebracht, die zu einer einhelligen Ablehnung der mit dem Entwurf für die Länder (und Gemeinden) verbundenen Einnahmenausfälle geführt haben. Es handelt sich um eine wirtschaftspolitische Maßnahme des Bundes, deren Kosten auch vom Bund getragen werden sollen. Von Länderseite wurde daher die Forderung nach einem Ausgleich für die Mindereinnahmen durch den Bund erhoben, was von Seiten des Finanzministeriums nicht zugesagt wurde.

 

Unter den in den Verhandlungen vorgebrachten Kritikpunkten sei insbesondere erwähnt, dass die KfzStG-Novelle 2007 erst im Vorjahr – im Gegenzug mit der Erhöhung der Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel - eine Halbierung der Kfz-Steuer gebracht hat. In der zum Auftakt der Finanzausgleichsverhandlungen am 6.7.2007 abgeschlossenen Politischen Vereinbarung über die Verwendung der Mehr­einnahmen der Länder und Gemeinden aus der Mineralölsteuer 2007 wurden diese Mehr­einnahmen „unter Berücksichtigung der Mindereinnahmen aus der Halbierung der Kfz-Steuer“ für die Jahre 2008 ff. auf € 69 Mio. für die Länder (mit Wien als Land und Gemeinde) und auf € 32 Mio. für die Gemeinden (ohne Wien) geschätzt und eine Zweckbindung dieser Einnahmen für den Klimaschutz festgelegt.

 

Diese zweck­gewidmeten Mehreinnahmen sollen nun bereits reduziert werden. Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage der KfzStG-Novelle 2007 gingen von Minder­ein­nahmen der Länder in der Höhe von € 11 Mio. jährlich ab 2008 aus, auf Basis des vorliegenden Entwurfes haben die Länder ab 2009 mit weiteren Mindereinnahmen in der Höhe von 50 % dieses Betrages zu rechnen. Es kommt damit zu einem Ausfall bei den Mitteln für den Klimaschutz, der – ohne Ausgleich durch den Bund – von den Ländern kompensiert werden müsste. Ob der günstigere Steuersatz für luft­gefederte (oder diesen gleichgesetzte) Lastkraftwägen tatsächlich eine ökologische Recht­fertigung besitzt, konnte auch von den für die Kfz-Steuer zuständigen Experten des BMF am 3.9.2008 nicht gesagt werden. Darüber hinaus ist zu bezweifeln, dass eine auf ein Jahr befristete Differenzierung im Steuersatz einen Lenkungseffekt bei der Nachfrage nach (angeblich umweltfreundlicheren und straßenschonenderen) LKW mit Luftfederung (oder dieser gleichzuhaltender Federung) auslöst.

 

Generell ist zu kritisieren, dass der Bund nach In-Kraft-Treten des FAG 2008 am 1.1.2008 bereits zum wiederholten Mal eine steuerpolitische Maßnahme setzt, die für die Finanzausgleichspartner mit Einnahmenausfällen verbunden ist. Auch wenn von Bundesseite auf die Geringfügigkeit, verglichen mit dem Gesamtbudget, hingewiesen wird, darf der Effekt der Einzelmaßnahmen in Summe nicht als Bagatelle abgetan werden.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.

 

Für die Kärntner Landesregierung:

Dr. Glantschnig

FdRdA