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Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
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MD-VD - 1226-1/08 Wien, 5. September 2008
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit
dem das Kraftfahrzeugsteuergesetz
1992 geändert wird (KfzStG-No-
velle 2008);
Begutachtung;
Stellungnahme
zu BMF-010000/0046-VI/A/2008
An das
Bundesministerium für Finanzen
Zu dem mit Schreiben vom 25. August 2008 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Gemäß § 6 des Finanzausgleichsgesetzes 2008 - FAG 2008 hat der Bund vor Inangriffnahme steuerpolitischer Maßnahmen, die für die Gebietskörperschaften mit einem Ausfall an Steuern, an deren Ertrag sie beteiligt sind, verknüpft sein können, Verhandlungen zu führen.
Da der o. a. Gesetzesentwurf mit derartigen Einnahmenverlusten für Länder und Gemeinden verbunden ist, begrüßt das Land Wien die Einladung des Bundesministeriums für Finanzen zu Verhandlungen gemäß § 6 FAG 2008 betreffend finanzielle Auswirkungen der geplanten Kfz-Steuer-Novelle.
Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Stadt Wien weder als Land noch als Gemeinde den Ausfall an Einnahmen, der durch das gegenständliche Vorhaben bewirkt wird, ohne einen Ersatz akzeptiert. Ein solcher wäre bis spätestens zum Ende der laufenden FAG-Periode zu leisten. Denn das zuletzt vom Bund immer wieder ins Treffen gebrachte Argument des erst kürzlich paktierten Finanzausgleichs gilt umgekehrt auch aus dem Blickwinkel der Länder und Gemeinden. Es kann daher nicht sein, dass das Verhandlungsergebnis permanenten Aushöhlungsversuchen seitens des Bundes ausgesetzt wird. Ohne entsprechende Kompensation der angesprochenen Verluste aus Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben wird die vorliegende Gesetzesnovelle daher abgelehnt.
Im Übrigen wird angemerkt, dass der gegenständliche Entwurf auch den laufenden Bemühungen zum Schutz des Klimas keine Rechnung trägt.
Für den Landesamtsdirektor:
Mag. Heinz Liebert Mag. Michael Raffler
Senatsrat
Ergeht an:
1. Präsidium des Nationalrates
2. alle Ämter der Landes-
regierungen
3. Verbindungsstelle der
Bundesländer
4. Herrn
amtsführenden Stadtrat
für Stadtentwicklung und Verkehr
Dipl.-Ing. Rudolf Schicker
5. MA 4
(zu MA4/1 - 2003/08)
mit dem Ersuchen um Weiter-
leitung an die einbezogenen
Dienststellen