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Amt der Kärntner Landesregierung

 

Abteilung 4 – Finanzen, Wirtschaft,

Wohnungs- und Siedlungswesen

 

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

14.11.2008

 

 

 

Zahl:

 

--4-FINF-4030/8-2008

 

Betreff:

 

(Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!)

Entwurf eines Bundes-Kinder- und Jugend­hilfegesetzes 2009; Konsultationsmechanismus - Auslösung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auskünfte:

 

Fr. Dr. Langowski

 

Telefon:

 

050 536 – 30403

 

Fax:

 

050 536 – 30400

 

e-mail:

 

abt4.konsultation@ktn.gv.at

 

 

 

 

An das

Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

Bundeskanzleramt

Radetzkystraße 2

Ballhausplatz 2

1031 Wien

1014 Wien

gundula.sayouni@bmgfj.gv.at

v@bka.gv.at

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Land Kärnten erlaubt sich, zu dem mit Schreiben vom 7.10.2008 zur Begutachtung und Stellungnahme im Rahmen des Konsultations­mechanismus ver­sandten Entwurf eines Bundesgesetzes über die Grundsätze für soziale Arbeit mit Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche - neben der separat über­mittelten fachlichen Stellung­nahme - unter finanziellen Aspekten Folgendes fest­zu­halten:

 

Das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2009 (B‑KJHG 2009) soll das Jugend­wohlfahrtsgesetz 1989 ersetzen und veränderten gesellschaftlichen und rechtlichen Anforderungen Rechnung tragen. In diesem Sinne wird es auch von Seiten des Landes Kärnten grundsätzlich begrüßt (vgl. die fachliche Stellungnahme). Aller­dings sieht der Entwurf in der vorliegenden Fassung Regelungen vor, die bei seiner Gesetz­werdung weit­reichende finanzielle Konsequenzen für die Länder nach sich ziehen würden.

 

Auch der Rechnungshof kritisiert in einer Stellungnahme vom 4.11.2008, dass das B‑KJHG 2009 nach den Erläuterungen zu einer Mehrbelastung der Länder als Träger der Kinder- und Jugend­hilfe führt, dass eine finanzielle Bewertung dieser Maß­nahmen aber fehlt, und dass die finanziellen Erläuterungen damit nicht den Kriterien des Art. 1 Abs. 3 der Vereinbarung über den Konsultations­mechanismus bzw. der Richt­linien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Aus­wirkungen neuer rechts­setzender Maßnahmen gemäß § 14 Abs. 5 des Bundes­haus­halts­ge­setzes genügen.

 

Die finanziellen Auswirkungen für das Land Kärnten können daher nur aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Entwurfes geschätzt werden. Auf dieser Basis ist mit Mehr­kosten von mindestens € 1.635.370 zu rechnen.

 

Der Großteil der Mehrkosten resultiert aus einem erhöhten Personal­bedarf: Die Einführung einer Gefährdungs­abklärung und Hilfeplanung, das geforderte Zusammen­wirken mehrerer Fachkräfte und strengere Dokumentations­pflichten (§§ 6 bis 8) bedingen die Zuziehung von 2 A‑Bediensteten, 9 B‑Bediensteten (Sozial­arbeiter/innen) und 8 C‑Bediensteten; vor allem muss bei jeder Bezirks­haupt­mann­schaft des Landes zumindest eine neue Plan­stelle für eine/n zusätzliche/n Sozial­arbeiter/in und eine weitere Planstelle der Verwendungs­gruppe C geschaffen werden. Darüber hinaus sind jährliche Kosten von rd. € 30.000 für länder­über­greifende Forschungsarbeit (§ 13), mindestens € 60.000 für die Neuerungen um Pflege­verhältnisse (§ 18 ff.) und € 120.000 für die Aus­weitung der rechtlichen Möglich­keiten im Zusammenhang mit jungen Er­wachsenen (§ 29 f.) zu veran­schlagen. Der letztgenannte Betrag versteht sich als Mindest­bedarf; über­dies beruht die Schätzung auf der Prämisse, dass die „Hilfen für junge Erwachsene“ nicht mit Rechts­anspruch gewährt werden, wie das in der fachlichen Stellung­nahme des Landes Kärnten ge­fordert wird.

 

Ähnlich dürfte sich die Situation in anderen Bundesländern darstellen, sodass – ausgehend von den für Kärnten geschätzten Mehrkosten – der Schwellenwert nach Art. 4 Abs. 5 der Konsultationsmechanismus-Vereinbarung idHv. 1.569.550 bei Weitem überschritten wird.

 

Daher erlaubt sich das Land Kärnten, die Aufnahme von Verhandlungen in einem Konsultations­gremium über die ihm bei Gesetzwerdung des Entwurfes entstehenden finanziellen Belastungen zu fordern.

 

Für die Kärntner Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Gerhard Dörfler

 

 

Nachrichtlich an:

die Verbindungsstelle der Bundesländer

alle Ämter der Landesregierungen

das Präsidium des Nationalrates