Textfeld: Bundesministerium für Finanzen
Hintere Zollamtstraße 2b
1030 Wien

Eisenstadt, am 12.11.2008

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2031

Mag. Johann Muskovich

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B181-10013-3-2008

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes zur Durchführung des Rahmen­beschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen im Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens (EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz – EU-FinStrVG); Stellungnahme

 

Bezug:   BMF-010000/0045-VI/A/2008

 

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes zur Durchführung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen im Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens (EU-Finanzstrafvollstreckungs­gesetz – EU-FinStrVG) erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landes­regierung mitzuteilen, dass vom Standpunkt der vom ho. Amt zu wahrenden Interessen grundsätzlich kein Anlass zur Geltendmachung von Bedenken oder Abänderungswünschen besteht.

 

Legistisch darf jedoch angemerkt werden, dass in § 13 Abs. 2 leg. cit. auf eine Anlage 2 verwiesen wird, welche aber als „Anhang“ bezeichnet ist. Eine gleichlautende Terminologie wäre hier angebracht.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlament.gv.at“.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 12.11.2008

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller