BUNDESMINISTERIUM

FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

 

VÖLKERRECHTSBÜRO

A-1014 Wien, Minoritenplatz 8

Tel.: 0501150-0, FAX: 0501159-DW

e-mail: abti2@bmeia.gv.at

 

E-MAIL

 

GZ:

BMeiA-AT.8.15.02/0308-I.2c/2008

Datum:

21. November 2008

Seiten:

2

An:

BMGFJ: (sandra.wenda@bmgfj.gv.at)

cc: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

Von:

Bot. Dr. H. Tichy

SB:

Ges. Loidl

DW:

3391

 

 

BETREFF: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (12. Ärztegesetz-Novelle); Stellungnahme BMeiA

 

Zu do. Mail

vom 22. Oktober 2008

 

 

Der Entwurf wird insofern begrüßt, als ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen Nichtumsetzung der Richtlinie 2005/36 im Hinblick auf eine notwendige Anpassung des Ärztegesetzes vor dem EuGH anhängig ist (Rechtssache C-477/08, Klage vom 4. November 2008).

 

In formeller Hinsicht wird angemerkt, dass die Zitierregeln des EU-Addendums zu den Legistischen Richtlinien 1990 des BKA (RZ 58) festlegen, dass gemeinschaftsrechtliche Normen, die bereits geändert wurden, bei ihrer Zitierung in einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift entsprechend auszuweisen sind. Zu diesem Zweck ist der letzte Rechtsakt, der eine Änderung der gemeinschaftsrechtlichen Norm vorgenommen hat, mit dem Zusatz „zuletzt geändert durch“ anzuführen.

 

In diesem Zusammenhang darf zu Z 1 des Entwurfs angemerkt werden, dass die zitierte Richtlinie 2005/36/EG zuletzt durch Verordnung (EG) Nr. 755/2008, ABl Nr. L 205 vom 01.08.2008 S. 10, geändert wurde, und nicht wie im Entwurf angeführt durch die Verordnung (EG) 1430/2007. 

 

 

 

 

Ebenfalls in formeller Hinsicht wird angemerkt, dass die letzte Berichtigung der Richtlinie 2004/38 im ABl Nr. L 204 vom 04.08.2007 S. 28 veröffentlicht wurde.

 

 

 

Für die Bundesministerin:

H. Tichy m.p.