An das

Bundesministerium

für Gesundheit, Familie und Jugend

Radetzkystraße 2

1031 Wien

 

Per Mail: sandra.wenda@bmgfj.gv.at

 

 

Wien, am 24. November 2008

Zl. B,K-026/241108/AO

 

 

 

 

GZ: BMGFJ-92101/0010-I/B/7/2008

 

 

Betreff: 12. Ärztegesetz- Novelle

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

 

 

Der Entwurf dient primär der Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und bezweckt darüber hinaus Verbesserungen im Bereich des Berufs- und Kammerrechtes.

 Gegen beide legistische Vorhaben bestehen aus kommunaler Sicht grundsätzlich keine Bedenken.

 

Ausdrücklich begrüßt wird am Entwurf im Interesse der österreichweit noch als Spitalserhalter tätigen Gemeinden die Rücknahme der Verpflichtung je Ausbildungsstelle einen weiteren Facharzt beschäftigen zu müssen (Z 11 und 12 bzw. § 10 Abs. 4 und § 11 Abs 2 Z 5).

 

Ferner erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass die in Art 44 der geltenden Art 15a B-VG-Vereinbarung über die Organisation und die Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl I Nr. 105/2008 vereinbarte Übertragung der Zuständigkeit für ärztliche Ausbildungsstätten und –stellen von der Österr. Ärztekammer auf die Bundesbehörde per 1. Jänner 2009 im Entwurf nicht berücksichtigt wurde. Dieser Übergang wäre aber aus der Sicht der Gemeinden als Krankenanstaltenträger wichtig, da nicht die ärztliche Standesvertretung über diese mit sehr hohen finanziellen Belastungen verbundenen Festlegungen entscheiden sollte, sondern wie früher das zuständige Ministerium.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer