An das |
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Bundesministerium für Gesundheit, |
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Familie und Jugend |
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per E‑Mail: sandra.wenda@bmgfj.gv.at |
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GZ: BMSK-10307/0053-I/A/4/2008 |
Wien, 24.11.2008 |
Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (12. Ärztegesetz-Novelle); Stellungnahme des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz
Sehr geehrte Damen und Herren!
Unter Bezugnahme auf die Note vom 20. Oktober 2008, GZ BMGFJ‑92191/0010-I/B/7/2008, nimmt das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz zum Entwurf der 12. Ärztegesetz-Novelle wie folgt Stellung:
Die vorliegende Novelle ist ein wichtiger Schritt, um die Mitbestimmung von Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertretern in den Organen der Ärztekammer, soweit die Interessen der pensionierten Ärztinnen und Ärzte berührt werden können, sicher zu stellen.
Im Hinblick auf die Ziffern 37 (§ 80a Abs. 1 Z 3), 39 (§ 80b Z 5 und 6) und 40 (§ 113 Abs. 2) sollte – über die Bestellung von zumindest zwei Beziehern einer Alters- oder ständigen Invaliditätsversorgung aus dem Wohlfahrtsfond zu Mitgliedern der erweiterten Vollversammlung bzw. einem Mitglied des genannten Personenkreises zum Mitglied des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds mit Sitz- und Antragsrecht hinaus – eine vollberechtigte Mitgliedschaft mit Stimmrecht für diese Mitglieder vorgesehen werden.
Abschließend wird mitgeteilt, dass diese Stellungnahme in elektronischer Fassung auch an das Präsidium des Nationalrates (begutachtungsverfahren@parlament.gv.at) übermittelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Dr. Peter Gamauf
Elektronisch gefertigt.