An das

 

Bundesministerium für Gesundheit,

 

Familie und Jugend

 

 

 

per E‑Mail: sandra.wenda@bmgfj.gv.at

 

 

 

GZ: BMSK-10307/0053-I/A/4/2008

Wien, 24.11.2008

 

 

 

Betreff:  Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (12. Ärztegesetz-Novelle); Stellungnahme des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Unter Bezugnahme auf die Note vom 20. Oktober 2008, GZ BMGFJ‑92191/0010-I/B/7/2008, nimmt das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz zum Entwurf der 12. Ärztegesetz-Novelle wie folgt Stellung:

 

Die vorliegende Novelle ist ein wichtiger Schritt, um die Mitbestimmung von Senio­renvertreterinnen und Seniorenvertretern in den Organen der Ärztekammer, soweit die Interessen der pensionierten Ärztinnen und Ärzte berührt werden können, sicher zu stellen.

 

Im Hinblick auf die Ziffern 37 (§ 80a Abs. 1 Z 3), 39 (§ 80b Z 5 und 6) und 40 (§ 113 Abs. 2) sollte – über die Bestellung von zumindest zwei Beziehern einer Alters- oder ständigen Invaliditätsversorgung aus dem Wohlfahrtsfond zu Mitgliedern der erwei­terten Vollversammlung bzw. einem Mitglied des genannten Personenkreises zum Mitglied des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds mit Sitz- und Antrags­recht hinaus – eine vollberechtigte Mitgliedschaft mit Stimmrecht für diese Mitglieder vorgesehen werden.

 

Abschließend wird mitgeteilt, dass diese Stellungnahme in elektronischer Fassung auch an das Präsidium des Nationalrates (begutachtungsverfahren@parlament.gv.at) übermittelt wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

Dr. Peter Gamauf

Elektronisch gefertigt.