An das 25. 11. 2008
Präsidium des Nationalrates
Parlament
1010 W i e n
Betrifft: BMGFJ – 92101 / 0010 I / B / 7 / 2008 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (12. Ärztegesetznovelle);
Stellungnahme:
Sehr geehrte Damen und Herren !
Der Österreichische Ärzte-Seniorenverband begrüßt die Änderung des Ärztegesetzes im § 80b (Z 5 und 6) als eine lange geäußerte Forderung; da diese aber nicht weit genug geht, erlaubt er sich, folgenden Zusatz zu empfehlen, der auch in die Satzungen aufgenommen werden soll:
„Der Österreichische Ärzte-Seniorenverband soll das Vorschlagsrecht über die weiteren Mitglieder der Alters- oder ständigen Invali-ditätsversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds haben“.
In den Bundesländern haben sich Seniorenverbände etabliert, die voll funktionstüchtig sind; sie sind mit der Materie vertraut und geeignet, die Interes-sen der Senioren wirklich zu vertreten.
Für den
Ärzte-Seniorenverband:
OMR. Dr. A. Kapper OMR. Dr. M. Skopek eh
Präsident 1. Vizepräsident