An das                                                                                         25. 11. 2008

Präsidium des Nationalrates

 

Parlament

1010 W i e n

 

 

Betrifft:        BMGFJ – 92101 / 0010 I / B / 7 / 2008                                        Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (12. Ärztegesetznovelle);

Stellungnahme:

                  

 

Sehr geehrte Damen und Herren !

 

Der Österreichische Ärzte-Seniorenverband begrüßt die Änderung des Ärztegesetzes im § 80b (Z 5 und 6) als eine lange geäußerte Forderung;  da diese aber nicht weit genug geht, erlaubt er sich, folgenden Zusatz zu empfehlen, der auch in die Satzungen aufgenommen werden soll:

 

 

„Der Österreichische  Ärzte-Seniorenverband soll das Vorschlagsrecht über die weiteren Mitglieder der Alters- oder ständigen Invali-ditätsversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds haben“.

 

 

In den Bundesländern haben sich Seniorenverbände etabliert, die voll funktionstüchtig sind; sie sind mit der Materie vertraut und geeignet, die Interes-sen der Senioren wirklich zu vertreten.

 

 

Für den

Ärzte-Seniorenverband:

 

 

 

OMR. Dr. A. Kapper                                                   OMR. Dr. M. Skopek eh

         Präsident                                                                 1. Vizepräsident