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Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
Adresse: 1082 Wien, Rathaus
Telefon: 4000-82338
Telefax: 4000-99-82310
e-mail: post@md-v.wien.gv.at
DVR: 0000191
MD-VD - 1451-1/08 Wien, 26. November 2008
Entwurf eines Bundesgesetzes,
mit dem das Arzneimittelgesetz,
das Gewebesicherheitsgesetz,
das Bundesgesetz über Kranken-
anstalten und Kuranstalten, das
Blutsicherheitsgesetz und das
Gesundheits- und Ernährungs-
sicherheitsgesetz geändert wird;
Begutachtung;
Stellungnahme
zu BMGFJ-92401/0014-I/B/8/2008
An das
Bundesministerium für Gesundheit,
Familie und Jugend
Zu dem mit Schreiben vom 20. Oktober 2008 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Zu Artikel 1 Z 3 (§ 2 Abs. 11c):
Bei Unit-Dose-Systemen wird nicht nur entblistert und neuerlich verblistert, sondern auch in Säckchen abgefüllt und verschweißt. Bei manchen Systemen muss zuvor allenfalls entblistert werden, bei anderen Systemen wird der geschnittene, unversehrte Blister in einem Säckchen verschweißt. Daher kann nicht nur von einer „Neuverblisterung“ gesprochen werden. Die Richtlinie 2001/83/EG verwendet den Terminus „Neuverpackung“ (vgl. Art. 46a Abs. 1).
Es werden folgende Änderungen bzw. Ergänzungen vorgeschlagen: Neukonfektionierung ist die maschinelle patientenindividuelle Zusammenstellung der Einmal-, Tages-, Wochen- oder Monatsration von Arzneimitteln in Blistern oder Säckchen.
Zu Artikel 1 Z 4 (§ 2 Abs. 13):
Da auch Hebammen in Ausübung ihres Berufes berechtigt sind, bestimmte Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen anzuwenden (vgl. § 5 Hebammengesetz), wäre die Aufzählung um diese Berufsgruppe zu ergänzen.
Für den Landesamtsdirektor:
Mag. Andrea Mader
SR Dr. Hans Serban, LL.M. Obermagistratsrätin
Ergeht an:
1. Präsidium des Nationalrates
2. alle Ämter der Landes-
regierungen
3. Verbindungsstelle der
Bundesländer
4. MA 40
(MA 40 - GR - 2 - 8566/2008)
mit dem Ersuchen um Weiter-
leitung an die einbezogenen
Dienststellen