20/SPET XXIII. GP

Eingebracht am 11.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

 

 

 

Parlamentsdirektion                                                               bmgfj - i/a/3 (innerstaatliche und

Organisationseinheit: EU-Koordination der
Gesundheitspolitik)

Dr. Karl Renner Ring 3                                   Sachbearbeiter/in:   Renate Bleich

1017   Wien                                                    E-Mail:                   renate.bleich@bmgfj.gv.at

Telefon:                        +43 (1) 71100-4782

Fax:                                +43 (1) 71100-4222

Geschäftszahl:           BMGFJ-11000/0056-I/A/3/2007

Datum:                         08.01.2008
E-Mail: stellungnahme.PETBI
@parlament.gv.at

Petition Nr. 24 betreffend "Österreich Gentechnikfrei"

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zu do. im Betreff angeführten Schreiben vom 29. November 2007, GZ

17010.0020/35-L2.3/2007, erlaubt sich das Bundesministerium für Gesundheit,

Familie und Jugend folgende Stellungnahme zu übermitteln:

Zur Forderung der Petition:

Tatsächlich hat Österreich nicht nur seit Außerkrafttreten des Moratoriums
(2004), sondern auch schon vorher sich in den zuständigen Gremien der EU
regelmässig gegen die Neuzulassung von gentechnisch veränderten
Kulturpflanzen ausgesprochen und auch versucht diese Haltung wissenschaftlich
zu begr
ünden. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Haltung auch in Zukunft
nicht
ändern wird.

Zur Begründung:

Das in der EU beschlossene Recht beruht zwar nicht auf der Absicht, die grüne
Gentechnik zu verhindern, jedoch kann nicht davon gesprochen werden, dass
damit
der Gentechnik zum Durchbruch" verholfen wurde. Im Gegenteil: Im
Rahmen des WTO-Panels wurde der EU angekreidet, dass die Entscheidungs-
verfahren zu schleppend voran gingen und zu wenig Entscheidungen getroffen
w
ürden. Umweltkommissar Dimas beabsichtigt darüber hinaus erstmals auch
GVO-Antr
äge für das Inverkehrbringen abzulehnen.

Die mangelnden Kennzeichungsbestimmungen der EU werden übrigens durch
eine Gentechnikfreipositivkennzeichung gem
ässs einer neuen Codexrichtlinie auf
nationaler Ebene ergänzt bzw. durch das Angebot biologischer Produkte, die
ebenso den strengen Anforderungen entsprechen m
üssen. Jedenfalls ist die
Wahlfreiheit des Konsumenten f
ür gentechnikfreie Produkte weiterhin gegeben!

Die Frage der Problematik der Schwellenwerte für Saatgut stellt sich aus österr.
Sicht vorerst nicht, da diese derzeit am strengst m
öglichen Ansatz


(Nachweisgrenze) orientiert sind und auch solange weiter bestehen bis eine
allf
ällige EU-Regelung geschaffen wird.

Ethische Gründe wie die Entwicklung des Terminator-Gens" in Amerika, sowie
die Vereinnahmung der Landwirtschaft durch gro
ße Konzerne, die die
Monopolstellung f
ür Gentechnikpatente haben, bewegten die Abgeordneten der
FPÖ bereits vor einigen Wochen, von der Bundesregierung ein Verbotsgesetz für
die grüne Gentechnik" zum Schutz der Verbraucher, Umwelt und Landwirtschaft
zu fordern. Das Verbot soll auch durch entsprechendes Engagement auf EU-
Ebene l
ängerfristig verankert werden.

Für ein umfassendes Gentechnik-Verbotsgesetz fehlt allerdings sowohl auf
nationaler, wie auch auf internationaler Ebene die Basis; die Durchsetzung eines
derartigen Gesetzes w
äre damit höchst fragwürdig. Auf die erfolglosen
Bemühungen der Landes OÖ mit dem Gentechnik-Verbotsgesetz, das bis zur
h
öchsten Instanz des EuGH ohne Erfolg betrieben wurde, sei hingewiesen.
Weiters sei auch auf die Ergebnisse des WTO-Gentechnik-Panels hingewiesen,
wonach das bis 2004 aufrechterhaltene Gentechnik-Moratorium der EU als WTO-
widrig beurteilt wurde. Im
Übrigen wäre zu klären, ob der Nationalrat im Hinblick
auf die Kompetenzverteilung gemäß B-VG überhaupt für die Erlassung eines
Gentechnik-Verbotsgesetzes" zuständig ist.

Mit den bereits bundesweit geltenden Gentechnik-Vorsorgegesetzen der
Bundesländer stehen aber wirksame Werkzeuge zur Verfügung, um im Ernstfall
einen Anbau von GVOs in
Österreich weiterhin zu verhindern.

Es darf weiters darauf hingewiesen werden, dass sich Bundesminister Pröll bei
der Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversit
ätskonvention (CBD) im März 2006
in Brasilien erfolgreich daf
ür eingesetzt hat, dass das weltweite Moratorium zur
Terminator-Technologie weiterhin aufrecht bleibt.

In Österreich ist das BMVIT zuständig für Biopatente, konkret das Patentamt.
Derartige Patente werden aber in der EU in der Regel nicht national, sondern
vom Europ
äischen Patentamt angemeldet.

Zu den angesprochenen Risken gentechnisch veränderter Nutzpflanzen ist
anzumerken, dass Nutzpflanzen mit gentechnisch eingebauter Virusresistenz in
Europa noch nicht zum Inverkehrbringen zugelassen worden sind. Ebenso ist der
Anbau von gentechnisch ver
ändertem Raps auf Grund der durch verschiedene
Studien belegten Auskreuzungs-problematik in Europa und insbesondere auch in
Österreich kein Thema.

Auch wenn die EU-rechtlich vorgesehene Sicherheitsbewertung durch die EFSA
noch verschiedentliche Mängel zeigt, wird diese nicht zuletzt auch durch die von
österreichischer Seite vorgebrachte Kritik laufend verbessert. Begleitende
Sicherheitsforschung ist daher weiterhin angebracht.

Insgesamt ist aber festzuhalten, dass die Europäischen Gentechnikregelungen
die weltweit strengsten Bestimmungen für die Zulassung und Kennzeichnung von
GVO darstellen und auch die EFSA auf Grund ihrer Verpflichtung zur
wissenschaftlichen Objektivit
ät nach ihrem besten wissenschaftlichen Gewissen
vorgeht und auch bereit ist vorhandene Schw
ächen in der Sicherheitsbewertung
zu beseitigen. Diesbezüglich hat Österreich auch durch seine an die EFSA und die


Kommission übermittelten wissenschaftlichen Studien zur Sicherheitsforschung
(Umweltrisikoabsch
ätzung und toxikologische Sicherheitsbewertung) einen
wesentlichen Beitrag geleistet. Der entsprechende Dialog mit der EFSA wird
fortgef
ührt.

Für die Bundesministerin:
Mag. Dr. Brigitte Magistris

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