20/SPET XXIII. GP
Eingebracht am 11.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petititon
Parlamentsdirektion bmgfj - i/a/3 (innerstaatliche und
Organisationseinheit: EU-Koordination
der
Gesundheitspolitik)
Dr. Karl Renner Ring 3 Sachbearbeiter/in: Renate Bleich
1017 Wien E-Mail: renate.bleich@bmgfj.gv.at
Telefon: +43 (1) 71100-4782
Fax: +43 (1) 71100-4222
Geschäftszahl: BMGFJ-11000/0056-I/A/3/2007
Datum:
08.01.2008
E-Mail: stellungnahme.PETBI@parlament.gv.at
Petition Nr. 24 betreffend "Österreich Gentechnikfrei"
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zu do. im Betreff angeführten Schreiben vom 29. November 2007, GZ
17010.0020/35-L2.3/2007, erlaubt sich das Bundesministerium für Gesundheit,
Familie und Jugend folgende Stellungnahme zu übermitteln:
Zur Forderung der Petition:
Tatsächlich hat Österreich
nicht nur seit Außerkrafttreten des Moratoriums
(2004),
sondern auch schon vorher sich in den zuständigen
Gremien der EU
regelmässig gegen die Neuzulassung von
gentechnisch veränderten
Kulturpflanzen ausgesprochen und auch
versucht diese Haltung wissenschaftlich
zu begründen. Es ist davon auszugehen, dass
sich diese Haltung auch in Zukunft
nicht ändern wird.
Zur Begründung:
Das in der
EU beschlossene Recht beruht zwar nicht auf der Absicht, die grüne
Gentechnik zu
verhindern, jedoch kann nicht davon gesprochen werden, dass
damit „der
Gentechnik zum Durchbruch" verholfen wurde. Im Gegenteil: Im
Rahmen
des WTO-Panels wurde der EU angekreidet, dass die Entscheidungs-
verfahren zu
schleppend voran gingen und zu wenig Entscheidungen getroffen
würden.
Umweltkommissar Dimas beabsichtigt darüber hinaus erstmals
auch
GVO-Anträge für das Inverkehrbringen abzulehnen.
Die mangelnden
Kennzeichungsbestimmungen der EU werden übrigens durch
eine Gentechnikfreipositivkennzeichung gemässs einer
neuen Codexrichtlinie auf
nationaler Ebene ergänzt bzw. durch das Angebot biologischer
Produkte, die
ebenso den strengen Anforderungen entsprechen müssen. Jedenfalls ist die
Wahlfreiheit des Konsumenten für
gentechnikfreie Produkte weiterhin gegeben!
Die Frage der Problematik der
Schwellenwerte für Saatgut stellt sich aus österr.
Sicht vorerst nicht, da diese derzeit am
strengst möglichen Ansatz
(Nachweisgrenze)
orientiert sind und auch solange weiter bestehen bis eine
allfällige
EU-Regelung geschaffen wird.
Ethische
Gründe wie die
Entwicklung des „Terminator-Gens" in Amerika, sowie
die Vereinnahmung der Landwirtschaft durch große Konzerne,
die die
Monopolstellung für Gentechnikpatente haben, bewegten die
Abgeordneten der
FPÖ bereits vor
einigen Wochen, von der Bundesregierung ein Verbotsgesetz für
die
„grüne
Gentechnik" zum Schutz der Verbraucher, Umwelt und Landwirtschaft
zu fordern. Das
Verbot soll auch durch entsprechendes Engagement auf EU-
Ebene längerfristig
verankert werden.
Für ein
umfassendes Gentechnik-Verbotsgesetz fehlt allerdings sowohl auf
nationaler, wie auch
auf internationaler Ebene die Basis; die Durchsetzung eines
derartigen Gesetzes wäre damit höchst fragwürdig. Auf die
erfolglosen
Bemühungen der Landes OÖ mit dem Gentechnik-Verbotsgesetz, das bis
zur
höchsten Instanz des EuGH ohne
Erfolg betrieben wurde, sei hingewiesen.
Weiters sei auch auf die Ergebnisse des
WTO-Gentechnik-Panels hingewiesen,
wonach das bis 2004 aufrechterhaltene Gentechnik-Moratorium der EU als WTO-
widrig beurteilt wurde. Im Übrigen wäre zu klären, ob der
Nationalrat im Hinblick
auf
die Kompetenzverteilung gemäß B-VG überhaupt für die
Erlassung eines
„Gentechnik-Verbotsgesetzes"
zuständig ist.
Mit den
bereits bundesweit geltenden Gentechnik-Vorsorgegesetzen der
Bundesländer stehen aber wirksame Werkzeuge zur
Verfügung, um im Ernstfall
einen Anbau von GVOs in Österreich
weiterhin zu verhindern.
Es darf weiters
darauf hingewiesen werden, dass sich Bundesminister Pröll bei
der Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention (CBD) im März 2006
in Brasilien erfolgreich dafür eingesetzt
hat, dass das weltweite Moratorium zur
Terminator-Technologie
weiterhin aufrecht bleibt.
In
Österreich ist das BMVIT zuständig für Biopatente, konkret das Patentamt.
Derartige Patente werden aber in der EU in der Regel nicht national, sondern
vom Europäischen Patentamt angemeldet.
Zu
den angesprochenen Risken gentechnisch veränderter
Nutzpflanzen ist
anzumerken, dass Nutzpflanzen mit gentechnisch eingebauter Virusresistenz in
Europa noch nicht zum
Inverkehrbringen zugelassen worden sind. Ebenso ist der
Anbau von gentechnisch verändertem Raps
auf Grund der durch verschiedene
Studien belegten
Auskreuzungs-problematik in Europa und insbesondere auch in
Österreich kein Thema.
Auch
wenn die EU-rechtlich vorgesehene Sicherheitsbewertung durch die EFSA
noch
verschiedentliche Mängel zeigt, wird diese nicht
zuletzt auch durch die von
österreichischer
Seite vorgebrachte Kritik laufend verbessert. Begleitende
Sicherheitsforschung
ist daher weiterhin angebracht.
Insgesamt ist
aber festzuhalten, dass die Europäischen Gentechnikregelungen
die weltweit
strengsten Bestimmungen für
die Zulassung und Kennzeichnung von
GVO darstellen und auch die EFSA auf Grund ihrer Verpflichtung zur
wissenschaftlichen Objektivität nach ihrem
besten wissenschaftlichen Gewissen
vorgeht und auch bereit ist vorhandene Schwächen in der
Sicherheitsbewertung
zu
beseitigen. Diesbezüglich hat Österreich
auch durch seine an die EFSA und die
Kommission übermittelten wissenschaftlichen Studien
zur Sicherheitsforschung
(Umweltrisikoabschätzung und
toxikologische Sicherheitsbewertung) einen
wesentlichen Beitrag
geleistet. Der entsprechende Dialog mit der EFSA wird
fortgeführt.
Für die Bundesministerin:
Mag. Dr. Brigitte Magistris
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