27/SPET XXIII. GP

Eingebracht am 27.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

 

 

Sehr geehrter Herr Parlamentsvizedirektor!

 

Zu Ihrem Schreiben vom 29. November 2007, GZ 17010.0020/36-L1.3/2007, mit dem Sie die Petition Nr. 25 betreffend „Manifest der österreichischen Kinder- und Jugendorganisationen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" übermitteln, kann ich Ihnen auf der Grundlage der Stellungnahmen der zuständigen Stellen folgendes mitteilen:

 

Vorab sei angemerkt, dass es gemäß § 6 des Bundes-Jugendvertretungsgesetzes im Wirkungsbereich der Österreichischen Bundes-Jugendvertretung (BJV) liegt, die Bundesregierung zu beraten, Stellungnahmen abzugeben und Vorschläge einzubringen. Die im Manifest aufgeführten „Forderungen" richten sich somit auch an die Bundes-Jugendvertretung selbst.

 

Zu einzelnen Punkten des Manifests der österreichischen Bundes- Jugendvertretung (BJV):

 

Schule und Arbeitsmarkt

Da die BJV auch Mitglied in der erweiterten interministeriellen Arbeitsgruppe „Europäischer Jugendpakt" ist, die vom BMGFJ eingerichtet wurde, können diesbezügliche Wünsche dort durch die BJV gerne selbst eingebracht werden.

 

Berufsorientierungsseminare des BMGFJ für Jugendliche:

In den Berufsorientierungsseminaren der Jugendinformationsstelle des BMGFJ erhalten Jugendliche  im Alter von 12 bis 17 Jahren  Impulse zu den Bereichen  Einstieg in die Arbeits- und Berufswelt, Berufsorientierung, Arbeitmarkt und Bewerbungsmanagement. Gemeinsam mit einem erfahrenen Experten entwickeln Jugendliche gemäß ihren persönlichen Interessen und Begabungen individuelle Berufseinstiegsszenarien, um dadurch ihre Jobchancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Job-Coaching Seminare für in der Jugendarbeit Tätige

Für jedes Landesjugendreferat bietet das BMGFJ ein spezielles Training für Jugendbetreuer der außerschulischen Jugendarbeit an, wobei vor allem der Schwerpunkt auf der Arbeit mit der Zielgruppe der Jugendlichen mit Minderheitenhintergrund liegt.

Die offene Jugendarbeit fällt in den Kompetenzbereich der Länder.

Die Förderung der Bundes-Jugendvertretung belief sich 2007 auf 411.780.-.
Zus
ätzlich wurde das Koordinationsbüro der BJV für die Aktivitäten zu All different - all equal" finanziert.

Die vom Europarat und der Europäischen Kommission von Juni 2006 bis September 2007            initiierten Kampagne „all different-all equal" wurde auch auf österreichischer Ebene erfolgreich umgesetzt.

Auch wenn die Kampagne offiziell bereits beendet ist, gibt es zahlreiche Intentionen, nachhaltige  Impulse für Vielfalt und Gleichstellung  zu setzen, die in einer Konferenz des Europarates Ende Jänner 2008 definiert und geplant werden. Im Jahr 2007 und 2008         setzte  und   setzt das  BMGFJ   im  Rahmen  dieser Förderungen  u.a.  den Förderschwerpunkt    Chancengleichheit   (in    Kooperation    mit   dem    Nationalen Kampagnen Komitee in der BJV "alle anders - alle gleich")"

Die inhaltliche Ausrichtung der Tätigkeiten der Jugendorganisationen fällt in deren Eigenverantwortung. Sie kann durch die Bundesregierung nur bedingt, eben durch die erfolgten Schwerpunktsetzungen des BMGFJ, beeinflusst werden kann.

 

Die in der vorliegenden Petition erhobenen Forderungen wie kulturelle Vielfalt als Chance für die Gesellschaft, Förderung von interkulturellem Bewusstsein und Verstärkung der Arbeit auf dem Sektor der Anti-Diskriminierung sind zweifellos wichtige und werden durch nachhaltige Maßnahmen im Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 unterstützt.

Nationale Politik auf gesetzlicher Ebene

Auf dem nationalen Jugendportal, www.jugendinfo.at, betrieben vom BMGFJ unter Mitarbeit eines Jugendredaktionsteams, finden sich zahlreiche Informationen zum Thema  Antidiskriminierung, Gleichbehandlung,  Chancengleichheit, usw. Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in allen Lebensbereichen"

Das Bundes-Jugendförderungsgesetz sieht im § 3 Zif. 10 explizit die Behindertenintegration“  als  einen der förderungswürdigen Gründe  der  Jugendarbeit  vor und Jugendorganisationen sind somit aufgerufen, in ihren Organisationen behinderte junge Menschen zu integrieren.

Positionspapier für mehr Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend fördert gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz  und  Bundes-Jugendvertretungsgesetz  nicht nur die  Basis-und Projektarbeit von über 40 Kinder- und Jugendorganisationen in ganz Österreich sondern auch die Geschäftsführung der Bundes-Jugendvertretung sowie deren Projekte. Es stellt somit die Ressourcen zur Verfügung, um eine Beteiligung der Kinder- und Jugendorganisationen am politischen Diskurs zu ermöglichen. Zur verstärkten Förderung von Beteiligungsprojekten innerhalb der Kinder- und Jugendorganisationen ist zudem für das Jahr 2008 - gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz  - auf den Förderschwerpunkt "Wählen mit 16" -  siehe  Text auf der Website des BMGFJ www.bmgfj.gv.at - hinzuweisen.

Auch bei anderen Förderschwerpunkten, wie z.B. der Prävention im Bereich legale Drogen, weist das Ressort darauf hin, dass bei der Konzeption der eingereichten Projekte insbesondere darauf zu achten ist, dass Jugendliche in die Erstellung und Durchführung des jeweiligen eingereichten Projekts aktiv miteingebunden sind.

 

Für die geforderte Abstimmung von lokal bzw. regional spezifischen Maßnahmen, von österreichweit einheitlichen Kriterien für Kinder- und Jugendpartizipation sowie Standards für Evaluation und Qualitätsindikatoren besteht die von der Landesjugendreferenten-Konferenz eingesetzte "ARGE Partizipation", in der Mitarbeiter  der Landesjugendreferate  sowie des BMGFJ  und die BJV vertreten sind. Die Kooperation mit den Ländern ist insofern bedeutsam, da die entsprechenden Kompetenzen für die Umsetzung von lokalen wie regionalen und damit zielgruppenspezifischen Partizipationsprojekten bei den Ländern bzw. Kommunen liegen.

Es besteht  bereits eine Vielzahl von Schnittstellen zwischen Jugendvertretung und Politik bzw. Verwaltung. In all diesen Bereichen bzw. Gremien ist die Bundes-Jugendvertretung eingeladen, nicht nur entsprechende Forderungen aufzustellen, sondern auch ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, entsprechende Vorschläge bzw. Empfehlungen vorzulegen bzw. gemeinsam zu erarbeiten, die Grundlage für entsprechende Maßnahmen und Projekte sein können. So wäre es z.B. der Bundes-Jugendvertretung  unbenommen,  die geforderten Standards und  Qualitätsindikatoren (die teilweise schon bestehen)  selbst  mit den rund  40 Mitglieds-Jugendorganisationen in Österreich zu entwickeln und zur Diskussion zu stellen.

Hinsichtlich Youth proofing“ hält das BJVG fest, dass es im Wirkungsbereich der BJV liegt, Stellungnahmen zu allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen, die der BJV relevant erscheinen, zu erstatten. Die BJV ist somit in alle Gesetzesbegutachtungen eingebunden und hat hier die Möglichkeit, diese Forderung umzusetzen.


Allgemeine Anmerkungen im Bereich Partizipation:

Im  Rahmen  des  strukturierten  Dialogs  werden  seitens des  Jugendministeriums"  die BJV und andere Vernetzungsträger im Bereich der Jugendarbeit sowie  Jugendliche selbst in alle relevanten Arbeitsgruppen miteingebunden.

Interkulturelles Lernen"  ist seit den frühen Neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts als Unterrichtsprinzip explizit in den Lehrplänen der allgemein bildenden Pflichtschulen und der allgemein bildenden höheren Schulen verankert; es folgten die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik. Querverbindungen zum Unterrichtsprinzip Politischen Bildung und zum didaktischen Grundsatz des sozialen Lernens sind im übrigen sicherzustellen.

Im Jahr 2005 wurde die Website www.projekte-interkulturell.at eingerichtet, um good- practice-Beispiele zu dokumentieren und Lehrkräfte zur Verwirklichung entsprechender Vorhaben zu ermutigen. Die bereits zwei Mal durchgeführte Ausschreibung Interkulturalität und Mehrsprachigkeit - eine Chance!", an der sich zahlreiche Schulen beteiligten, unterstützt die von einer Fachjury ausgewählten Konzepte mit einem Betrag von bis zu  700 Euro.  Die Projektberichte werden ebenfalls auf der genannten Website veröffentlicht. Das österreichische Bildungswesen und Schulaktionen  wie  Interkulturalität und Mehrsprachigkeit - eine Chance!"  versuchen, auf die gesellschaftlichen Entwicklungen der sprachlichen und kulturellen Vielfalt passende Antworten zu finden und sehen diese Vielfalt als Bereicherung für alle Schülerinnen und Schüler. Ziel ist, eine Form der Qualitätssicherung des Unterrichtsprinzips Interkulturelles Lernen" zu gewährleisten und zusätzliche Motivation und Impulsgebung für den Projektunterricht anzubieten. Die ausgewählten Konzepte  zeichnen sich durch modellhafte  und zukunftsorientierte  Vorhaben aus,  die in den Schulalltag integriert werden und Nachhaltigkeit erwarten lassen.  So können auch andere Schulen, die noch weniger Erfahrung mit  Interkulturellem Lernen"  haben, von den Konzepten profitieren.

Der Forderung Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre" wurde bereits im Vorjahr durch eine entsprechende Wahlrechtsänderung auf Bundesebene nachgekommen. In denjenigen Bundesländern, in denen nicht ohnedies schon zuvor das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt wurde, wird dies aufgrund der Art. 95 Abs. 2 bzw. 117 Abs. 2 B-VG geschehen müssen.

Die Vermittlung demokratischer Handlungskompetenzen und die Befähigung, gesellschaftliche und politische Strukturen zu verstehen, ist eine bedeutende Voraussetzung, um die Möglichkeiten der Mitbestimmung im demokratischen Willensbildungsprozess verantwortungsbewusst zu nützen. Dialogfähigkeit und demokratisches Engagement als Beitrag zur Stabilität pluralistischer und demokratischer  Gesellschaften  gehören zu den unverzichtbaren Kompetenzen, die in der Schule vermittelt werden sollen. Damit trägt der Unterricht der politischen Bildung aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie bei. Die Politische Bildung" mit ihren Teilbereichen und verwandten Themenfeldern (Menschenrechtsbildung usw.) ist in den Lehrplänen aller österreichischen Schulen gut verankert. So ist beispielsweise in den Lehrplänen der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen durchgängig (als Querschnittsmaterie" und konkret in einzelnen Unterrichtsgegenständen) das Hinführen der Schülerinnen und Schüler insbesondere zu Demokratieverständnis, Toleranz, Kritikfähigkeit, sozialem Engagement und Eigenverantwortlichkeit festgeschrieben. Beginnend mit dem allgemeinen   Bildungsziel,   welches ua. die  Hinführung zu  Weltoffenheit  und  Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie verankert sowie die Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und die Bereitschaft zur Mit- und Selbstbestimmung in der Demokratie als Ziel festlegt, über die an die Lehrerinnen und Lehrer gerichteten allgemeinen didaktischen Grundsätze, welche diesem Ziel förderliche Methoden und Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung fordern, bis hin zu den entsprechenden Themenfeldern bzw. Schwerpunkten einzelner Unterrichtsgegenstände. Diese sind vor allem in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung" (AHS) sowie zB. in Geschichte und Politische Bildung", Geschichte und Kultur" sowie in Politischer Bildung und Recht" (BMS bzw. BMHS) verankert, aber zB. auch in den diversen Sprachgegenständen.

Die jeweiligen bestehenden Lehrpläne eröffnen auch unter einem vorgegebenen Rahmen Freiräume für schulautonome Abweichungen bzw. für schulautonome Schwerpunktsetzungen unter Beibehaltung des Bildungszieles der jeweiligen Schulart bzw. Schulform. Jede Einzelschule kann Ziele festlegen, um danach in Form eines Meinungsbildungsprozesses und einer nachfolgenden Beschlussfassung in den verantwortlichen  Schulgremien  schulautonome  Lehrplanbestimmungen zu erlassen. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich jedoch nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein von den Bedürfnissen der Schülerinnen  und  Schüler  ausgehendes  Gesamtkonzept.  So  besteht  im  Rahmen  der Schulautonome bei Erlassung von schulautonomen Lehrplänen ua. auch die Mög-lichkeit der Schwerpunktsetzung im interkulturellen und humanistischen Bereich (zB. durch die Einrichtung von persönlichkeitsbildenden Unterrichtsgegenständen). Weiters werden je nach Schulart bzw. Schulform und regionalen Gegebenheiten an vielen Standorten einschlägige Projekte durchgeführt, beispielhaft zu geschichtlichen, sozialen oder interkulturellen Themenstellungen.

 

Um die durch die schulrechtlichen Bestimmungen gegebenen formalen Rahmenbedingungen der Politischen Bildung" auch wirksam vermitteln zu können, werden vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur verschiedenste Maßnahmen umgesetzt. Diese werden immer wieder überdacht, adaptiert und erweitert, da sich auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen laufend ändern. In diesem Sinne werden die demokratische Mitwirkung an der Gesellschaft sowie die Respektierung und Förderung der Menschenrechte vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gemeinsam mit seinen Serviceeinrichtungen durch ein umfangreiches  Serviceangebot  für  Lehrkräfte unterstützt (siehe www.politik-lernen.at  und www.politische-bildung.schule.at).  So  wurde  auch eine breite Schulöffentlichkeit über das gegenständliche Manifest der österreichischen Bundesjugendvertretung unmittelbar nach Erscheinen durch Verlinkung am Gegenstandsportal Politische Bildung    informiert;       siehe    dazu   unter          www.politische-bildung.schule.at/index.php?basiskat=7177&kthid=9897&s=1&real artikel kthid=&no sub kats=1&activate noaddline=1&suchtext=&artikelid=106615 .

Um die demokratiepolitische Bildung weiter zu entwickeln und noch stärker zu fördern, wird 2007/2008 mit der Demokratie-Initiative der österreichischen Bundesregierung (siehe www.entscheidend-bist-du.at ein starker Akzent für die politische Bildung gesetzt. Alle Entscheidungsträgerinnen und -träger, die Schulpartnerinnen und -partner sowie die Akteurinnen und Akteure der politischen Bildung ebenso wie die Medien sind eingeladen und aufgefordert, diese Initiative in ihrem Bereich zu unterstützen und weiter zu tragen.  Die  Initiative beinhaltet bundesweite  Informations-und Beteiligungsangebote, Maßnahmen zur Professionalisierung der Lehrkräfte und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen.

Mitgetragen vom Ressort wird der Filmwettbewerb zeit im:puls" des Vereins Die Aussteller", der Jugendliche zu einer intensiven Auseinandersetzung mit Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Islamophobie und Intoleranz anregen soll.

Über die genannten Aktivitäten, Informations- und Unterrichtsmaterialien (Praxisbörse) informiert die Serviceeinrichtung des BMUKK Zentrum polis - Politik Lernen in der Schule" (www.politik-lernen.at).  Jährlich wird der  Internationale Tag zur  Beseitigung der Rassendiskriminierung" für eine besondere Akzentuierung genutzt.

 

Sowohl den Richtlinien im EU-Programm COMENIUS also auch den Grundsätzen des Europarates folgend übernimmt Österreich Verantwortung in der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Die Mobilität von 9000 Schülerinnen und Schülern, Lehrenden und Studierenden sowie Personen der beruflichen und der Erwachsenen-Bildung im Jahr 2007 sind ein wichtiger Beitrag zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Abbau rassistischer Tendenzen innerhalb der Europäischen Union.  Darüber hinausgehend wird durch Lehrerfortbildung im  Pestalozzi-Programm des  Europarates ein grundlegendes Verständnis für den Unterricht zur Erinnerung an den Holocaust jedes Jahr durch mehrere internationale Seminare in Österreich gefördert.

Im  internationalen  Bereich ist weiters auf die  Aktivitäten der  österreichischen UNESCO-Kommission hinzuweisen. Oberstes Ziel bei der Gründung der UNESCO im Jahre 1946 war es, die intellektuelle und moralische Solidarität der Menschheit" aufzubauen  und zu  festigen und damit nach dem Trauma des 2. Weltkrieges künftig den Frieden für die Welt sicherzustellen. Von dieser Grundhaltung ist diese UN-Organisation nach wie vor geprägt.  Eines der zentralen Aktionsfelder der UNESCO ist der Schutz der Menschenrechte und der Kampf gegen jegliche Diskriminierung. Die UNESCO war Lead Agency der UN-Menschenrechts-Dekade 1995-2005. Im Bildungsbereich wird der Friedens- und Menschenrechtserziehung ein großer Stellenwert eingeräumt. Diese Absicht ist in zahlreichen Dokumenten festgeschrieben; wichtig ist insbesondere die  Konvention gegen Diskriminierung im Bildungsbereich";  die  Ratifizierung wird derzeit vorbereitet. Die Österreichische UNESCO-Kommission führt in diesem Bereich auch immer wieder Fortbildungsseminare durch.

Im Jahr 2006 war ein der Schwerpunkte der UNESCO Education for girls and women". Im Rahmen der UNESCO-Generalkonferenz wird das Youth Forum" durchgeführt, das sich insbesondere mit den Anliegen, Problemen und Wünschen von Kindern und Jugendlichen beschäftigt. Österreich hat heuer zum zweiten Mal zwei Teilnehmerinnen zu diesem Forum entsendet. Die Österreichische UNESCO-Kommission hat vor zwei Jahren einen Jugend-Fachbeirat eingerichtet, der im letzten Herbst einen Wettbewerb zum Thema Chancengleichheit-Gerechtigkeit-Respekt" durchgeführt und in einer Freecard-Aktion umgesetzt hat.

 

Für den Bereich der Aus- und Fortbildung ist weiters darauf hinzuweisen, dass das Rahmencurriculum für die Pädagogischen Hochschulen (Hochschul-Curricula-Verordnung) in den allgemeinen Bildungszielen unter anderem deutliche Verweise auf Deutsch als Zweitsprache und interkulturelle Bezüge enthält, welches somit eine verbindliche Grundlage für die Curricula der einzelnen Pädagogischen Hochschulen darstellt. Um die Lehrerinnen und Lehrer beispielsweise bei der praktischen Umsetzung des Unterrichtsprinzips Interkulturelles Lernen" zu unterstützen, werden seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ua. Workshops für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren abgehalten sowie entsprechende Fortbildungs-veranstaltungen mitgestaltet. Der Verein ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) wurde vom Ressort mit der Durchführung eines Lehrgangs Kompetenzvermehrung im Umgang mit Diversität und Diskriminierung" für Pädagoginnen und Pädagogen beauftragt.

Im Sinne der grundsätzlichen Eigenverantwortlichkeit der Schulen im Rahmen ihrer pädagogischen Arbeit liegt es hinsichtlich der konkreten Unterrichts- und Erziehungsarbeit grundsätzlich im gebundenen Ermessen der Pädagogin bzw. des Pädagogen, welche Unterrichtsmittel er bzw. sie für den Einsatz im Unterricht als geeignet erachtet.  Entsprechend  den weiteren  schulunterrichtsrechtlichen Vorgaben sind zum Zweck der Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln Sachverständige in Gutachterkommissionen zu berufen, die für einen oder mehrere Unterrichtsgegenstände einer oder mehrerer Schularten zuständig sind. Im Zuge der Umsetzung der die Anforderungen hinsichtlich zu approbierender Unterrichtsmittel konkretisierenden Verordnung (Verordnung über die Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmittel) sind die Gutachterkommissionen jedenfalls angehalten, dass bei der Begutachtung Bedacht darauf genommen wird, ob Abbildungen oder Beschreibungen diskriminierenden Charakter beinhalten könnten.

Für den Bereich der Integration ist dem Regierungsübereinkommen folgend vorgesehen, Kinder mit sonderpädagogischem Fördebedarf bestmöglich in das Schulsystem zu integrieren. Neben der Überarbeitung der sonderpädagogischen Kriterien und der Möglichkeit der weitergehenden Integration ist geplant, dass Integration als wichtiger Bestandteil der Lehrkräfteaus- und -Weiterbildung verinnerlicht wird. Im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes 2008 ist festgehalten, dass den Ländern in den Jahren bis 2013 zusätzlich bis zu 25 Mio. Euro jährlich ua. für den Mehraufwand im Bereich des Unterrichts für Kinder mit besonderen Förderungsbedürfnissen zur Verfügung gestellt werden.

Unter dem Aspekt der Förderung der Mehrsprachigkeit" bestehen Lehrpläne für den Freigegenstand bzw. für die unverbindliche Übung  Muttersprachlicher Unterricht"  an den  allgemein bildenden  Pflichtschulen und allgemein bildenden höheren  Schulen. Das Sprachenangebot hat sich im Lauf der letzten Jahre auf 20 Sprachen erhöht. Eine genaue Übersicht über den muttersprachlichen Unterricht (Anzahl der Sprachen, der Lehrkräfte, der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler - aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Schulen) ist der aktuellen Nummer 5 der Informationsblätter des Referats für interkulturelles Lernen des Ressorts zu entnehmen (www.bmukk.gv.at/medienpool/3720/info5 2007.pdf). Das Ressort unterstützt dieses Anliegen durch Fortbildungsveranstaltungen für (muttersprachliche) Lehrerinnen und Lehrer, durch Informationsmaterialien sowie durch attraktive Unterrichtsangebote, von denen stellvertretend die dreisprachige Kinderzeitschrift TRIO genannt wird. Die elektronische Empfehlungsliste www.buch-mehrsprachig.at versteht sich als Orientierungshilfe für Lehrkräfte (vor allem für Schulbibliothekarinnen und
-bibliothekare) beim Aufbau einer mehrsprachigen Schul- bzw. Klassenbibliothek.

An allgemein bildenden Pflichtschulen können neben den gängigen Fremdsprachen auch folgende Migranten-, Minderheiten- bzw. Nachbarsprachen angeboten werden: Bosnisch/ Kroatisch/Serbisch, (Burgenländisch-)Kroatisch, Slowenisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch.  An allgemein bildenden höheren Schulen  umfasst der Kanon der lebenden Fremdsprachen unter Anderem Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, (Burgenländisch-)Kroatisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch, und Ungarisch. In der Praxis werden jedoch auf Grund der Dominanz der herkömmlichen Fremdsprachen diese existierenden Möglichkeiten nicht ausreichend wahrgenommen.

Richtlinien für Deutsch als Zweitsprache sind in den Lehrplänen für die allgemeinbildenden Pflichtschulen, die allgemeinbildenden höheren Schulen, die kaufmännischen mittleren und höheren Schulen sowie für einzelne technisch-gewerbliche Fachschulen enthalten. An allgemeinbildenden Pflichtschulen kann ein besonderer  Förderunterricht in  Deutsch für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Ausmaß bis zu zwölf, für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen im  Ausmaß bis zu  fünf bzw. sechs  Wochenstunden  abgehalten werden.

Es ist  weiters geplant, die mit dem  Schuljahr 2006/07 erstmals (und zwar zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen) eingeführten und zeitlich befristeten Sprachförderkurse" in der Vorschulstufe sowie in den ersten vier Schulstufen auf gesetzlicher Ebene noch im ersten Halbjahr 2008 zu verlängern.

Unter dem Gesichtspunkt der artikulierten Reform des Schulsystems hin zu einer späteren Differenzierung der Bildungswege" ist auf die im Dezember 2007 abgeschlossene parlamentarische Behandlung zur Schaffung der entsprechenden schulorganisationsrechtlichen Grundlagen hinzuweisen.

In enger Abstimmung mit den Bundesländern werden für die einzelnen Schulstandorte passende Modellversuche ab dem Schuljahr 2008/09 eingerichtet. Durch die spätere Entscheidung über die weitere Schullaufbahn haben Kinder in den Modellversuchen genügend Zeit, ihre Interessen und Begabungen zu entdecken und zu entwickeln. Am Ende der Sekundarstufe I werden klare Berechtigungen für den Übertritt in weiterführende Schularten erteilt.

Die Einführung eines Unterrichtsprinzips Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern" seit den Jahren 1994/95 in allen Schularten (samt Begleitmaßnahmen wie Informationsmaterialien  und  Lehrkräftefortbildung) unterstützt die Bemühungen um eine neue  Praxis der Koedukation.  Die Suche nach neuen  Formen der Koedukation als Teil einer neuen Lernkultur" bedeutet die bewusste Auseinandersetzung mit Geschlechterdifferenzen, ihrer Berücksichtigung und ihre Thematisierung im Unterricht.  Die Verankerung dieses Unterrichtsprinzips  entspricht auch dem Grundsatz des Gender Mainstreaming.  Schulen sind im Zuge von  Gender Mainstreaming" und dem damit verbundenen  Ziel der  Gleichstellung der Geschlechter angehalten, sich mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehrens und Lernens auseinanderzusetzen.  Die  Lehrpläne bieten auch hier zunehmend Ansatzpunkte in den Bereichen Allgemeines Bildungsziel", Allgemeine didaktische Grundsätze" sowie Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände".

Im Rahmen der aktuellen Gender-Mainstreaming-Gesamtstrategie ist auf das zentrale Handlungsfeld Schule abzielende Projekt Gender Kompetenz-Schulen" (GeKo-Schulen") hinzuweisen (www.bmukk.gv.at/gekos).

Zu weiteren geschlechtsspezifischen Bildungsfragen sei auf das umfangreiche Web-Angebot des BMUKK unter www.bmukk.gv.at/schulen/unterricht/ba/ind_gb.xml hingewiesen.

In Bezug auf die Volksgruppen zeigen sowohl die Rechtsgrundlagen als auch die Praxis des Minderheitenschulwesens in Burgenland und Kärnten die große Vielfalt der Völkerrechts- und verfassungskonformen Gestaltungsmöglichkeiten, die dem Gesetzgeber - immer in weitestmöglicher Übereinstimmung mit den betreffenden Erziehungsberechtigten und Kindern bzw. Jugendlichen - offenstehen. Dazu sowie darüber hinaus bieten die seitens des Bundeskanzleramtes allgemein zugänglich gehaltenen Web-Angebote zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten" (www.bka.gv.at/site/3516/default.aspx)  sowie zur  Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen" (www.bka.gv.at/site/3517/default.aspx) - insbesondere die einschlägigen Staatenberichte samt Dokumente zum Monitoring-Zyklus des Europarates (zuletzt die Resolution" des Ministerkomitees des Europarates vom 4. Februar 2004) - umfangreiche Informationen zur Situation.

Die zur Berücksichtigung der Gruppe junger Menschen bei der Planung und Durchführung diverser Programme diesbezüglich formulierten Anliegen, die auch auf europäischer Ebene Herausforderungen darstellen und deswegen im Mittelpunkt von weitreichenden Kampagnen stehen  (2007: Europäisches Jahr der  Chancengleichheit für alle, 2008: Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs),  sind Inhalt vielfältiger und umfangreicher Angebote und Materialien (Themenhefte, Dossiers im Web, Workshops zur  Aus- und Weiterbildung von  Lehrkräften, Schwerpunktsetzungen bei den Aktionstagen Politische Bildung u.v.m.).

So stellt das EU-Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 eine europaweite Sensibilisierungs- und Kommunikationskampagne dar, die von allen Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission durchgeführt wird. Ziel des Europäischen Jahres ist es, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger - insbesondere junge Menschen - für die Bedeutung des interkulturellen Dialogs im Alltag und Berufsleben zu sensibilisieren und deren Fähigkeiten zu stärken, sich in einem komplexen kulturellen Umfeld erfolgreich zu bewegen.


Bei der Umsetzung des EU-Jahres ist die Kommunikation und enge Zusammenarbeit mit allen beteiligten  Akteuren auf nationaler  und  regionaler  Ebene  wesentlich.  Es wurde daher ein Nationalkomitee mit 35 Partnerorganisationen für die Planung und Umsetzung des EU-Jahres 2008 eingerichtet, in dem die Ministerien, die Sozialpartner sowie Schlüsselinstitutionen aus den Bereichen Bildung, Kultur, Jugend, Zivilgesellschaft  und  Medien zusammenarbeiten, darunter auch Repräsentantinnen und Repräsentanten der österreichischen Bundesjugendvertretung. Über die Wiener Integrationskonferenz sind rund 182 Migrantinnen- und Migrantenorganisationen im Nationalkomitee vertreten.

Ein  Veranstaltungskalender wird ab Jahresbeginn über die vielfältigen Veranstaltungen und Projekte in ganz Österreich informieren und auf der Website www.interkultureller- dialog-2008.at regelmäßig aktualisiert werden.

27. Februar 2008

Für den Bundeskanzler:

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