33/SPET XXIII. GP

Eingebracht am 20.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die

Parlamentsdirektion
Parlament
1017 Wien

GZ. BMF-310212/0003-I/4/2008

Bezugnehmend auf die Petition Nr. 29 vom 5. März 2008 des Abgeordneten Mag. Kurt
Gaßner, betreffend Sicherer Schulweg - Wiederaufnahme des Gelegenheitsverkehrs
zwischen Rechberg und Saxen", beehrt sich das Bundesministerium f
ür Finanzen auf die
gleichlautende schriftliche Anfrage Nr. 3301/J der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner,
Kolleginnen und Kollegen zu verweisen. Die Beantwortung erfolgte am 14. März 2008 unter
GZ BMF-310205/0008-I/4/2008.

Es ergibt sich keine Änderung zur damaligen Stellungnahme, die wie folgt lautete:

Mit der Vollziehung der im Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) geregelten Schüler-
freifahrten und Schulfahrtbeihilfen ist die Frau Bundesminister für Gesundheit, Familie und
Jugend betraut. Sie kann mit der Besorgung der damit zusammen hängenden Geschäfte das
zuständige Finanzamt beauftragen (§ 30f Abs. 6 FLAG 1967). Die in der gegenständlichen
Anfrage angeführten Punkte stellen grundsätzliche rechtliche Fragen der Vollziehung des
Familienlastenausgleichsgesetzes dar und fallen daher in den Zuständigkeitsbereich der Frau
Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend."

15.05.2008

Für den Bundesminister:
Mag. Gerhard Wallner
(elektronisch gefertigt)