33/SPET XXIII. GP
Eingebracht am 20.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petititon
An die
Parlamentsdirektion
Parlament
1017
Wien
GZ. BMF-310212/0003-I/4/2008
Bezugnehmend
auf die Petition Nr. 29 vom 5. März 2008 des Abgeordneten Mag. Kurt
Gaßner,
betreffend „Sicherer Schulweg - Wiederaufnahme des
Gelegenheitsverkehrs
zwischen Rechberg und Saxen", beehrt sich das Bundesministerium für Finanzen
auf die
gleichlautende
schriftliche Anfrage Nr. 3301/J der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner,
Kolleginnen
und Kollegen zu verweisen. Die Beantwortung erfolgte am 14. März 2008 unter
GZ
BMF-310205/0008-I/4/2008.
Es ergibt sich keine Änderung zur damaligen Stellungnahme, die wie folgt lautete:
„Mit der
Vollziehung der im Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) geregelten Schüler-
freifahrten
und Schulfahrtbeihilfen ist die Frau Bundesminister für
Gesundheit, Familie und
Jugend
betraut. Sie kann mit der Besorgung der damit zusammen hängenden
Geschäfte das
zuständige
Finanzamt beauftragen (§ 30f Abs. 6 FLAG 1967). Die in der gegenständlichen
Anfrage
angeführten Punkte stellen grundsätzliche
rechtliche Fragen der Vollziehung des
Familienlastenausgleichsgesetzes
dar und fallen daher in den Zuständigkeitsbereich der Frau
Bundesminister
für Gesundheit,
Familie und Jugend."
15.05.2008
Für den Bundesminister:
Mag. Gerhard Wallner
(elektronisch
gefertigt)