36/SPET XXIII. GP

Eingebracht am 18.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

GZ. BMVIT-13.400/0004-I/PR3/2008     DVR:0000175

An die

Parlamentsdirektion

zu Hd. Frau Dr. Susanne Janistyn

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                      Wien, am 17. Juni 2008

Betr.: Petition Nr. 40

Bezug: do. GZ 17010.0020/31-L1.3/2008

Von Seiten des bmvit darf zur gegenständlichen Petition betr. Bau des Weizklamm-Tunnels mitgeteilt werden, dass bereits im Jahr 2000 zur Sicherung der Weizklamm ein 1960 m langer Lawinen- und Steinschlagtunnel geplant wurde. Das bmvit hat auch bereits die Zustimmung zur Finanzierung der damals veranschlagten Kosten in Höhe von 450 Mio. ATS aus dem Katastrophenfonds erteilt.

Verschiedene Prioritätsüberlegungen auf Landes- bzw. Gemeindeebene führten jedoch dazu, das Projekt zurückzustellen.

Mit der Novelle 2002 des Bundesstraßengesetzes (BGBl. 50/2002 vom 29. März 2002) wurde auch die B64 Rechberg Straße, in deren Verlauf das Projekt Tunnel Weizklamm liegt, an die Landesverwaltung Steiermark übertragen.

In diesem Zusammenhang gab es auch Änderungen im FAG 2001 und im Katastrophenfondsgesetz 1996, wonach für Katastrophenschäden nur mehr begrenzte Zahlungen aus dem FAG bis 2004 vorgesehen waren. In der aktuellen Novelle 2007 (§ 3 Z. 1 iVm § 5a) ist vorgesehen, ab dem Jahr 2008 einen Fixbetrag in Höhe von 10 Mio. Euro zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden an Straßen, die mit Wirkung vom 1. April 2002 oder zu einem späteren Zeitpunkt vom  Bund an die Länder übertragen wurden......." zu verwenden, der entsprechend einem vorgegebenen Schlüssel auf die Bundesländer aufzuteilen ist.

Seitens des Bundes sind daher keine zusätzlichen Budgetmittel auf Basis des Katastrophenfondsgesetzes mehr möglich.

 


Für die Errichtung des Weizklamm-Tunnels sind ca. 50 Mio. Euro (ohne UVG und Ausrüstung) veranschlagt, im bezogenen Streckenabschnitt wurde ein JDTV (jährlich durchschnittlicher täglicher Verkehr) von 4.200 Kfz/24 Std. mit 10 % LKW-Anteil gemessen.

Für den Bundesminister:                                                                    Ihr(e) Sachbearbeiter(in):

Dr. Brigitte Raicher-Siegl                                                                                           Petra Farthofer

                                                                                                          Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7405

                                                                                                    E-Mail: petra.farthofer@bmvit.gv.at

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