36/SPET XXIII. GP
Eingebracht am 18.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petititon
GZ. BMVIT-13.400/0004-I/PR3/2008 DVR:0000175
An die
Parlamentsdirektion
zu Hd. Frau Dr. Susanne Janistyn
Parlament
1017 Wien
Wien, am 17. Juni 2008
Betr.: Petition Nr. 40
Bezug: do. GZ 17010.0020/31-L1.3/2008
Von Seiten des bmvit darf zur gegenständlichen Petition betr. Bau des Weizklamm-Tunnels mitgeteilt werden, dass bereits im Jahr 2000 zur Sicherung der Weizklamm ein 1960 m langer Lawinen- und Steinschlagtunnel geplant wurde. Das bmvit hat auch bereits die Zustimmung zur Finanzierung der damals veranschlagten Kosten in Höhe von 450 Mio. ATS aus dem Katastrophenfonds erteilt.
Verschiedene Prioritätsüberlegungen auf Landes- bzw. Gemeindeebene führten jedoch dazu, das Projekt zurückzustellen.
Mit der Novelle 2002 des Bundesstraßengesetzes (BGBl. 50/2002 vom 29. März 2002) wurde auch die B64 Rechberg Straße, in deren Verlauf das Projekt Tunnel Weizklamm liegt, an die Landesverwaltung Steiermark übertragen.
In diesem Zusammenhang gab es auch Änderungen im FAG 2001 und im Katastrophenfondsgesetz 1996, wonach für Katastrophenschäden nur mehr begrenzte Zahlungen aus dem FAG bis 2004 vorgesehen waren. In der aktuellen Novelle 2007 (§ 3 Z. 1 iVm § 5a) ist vorgesehen, ab dem Jahr 2008 einen Fixbetrag in Höhe von 10 Mio. Euro zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden an Straßen, „die mit Wirkung vom 1. April 2002 oder zu einem späteren Zeitpunkt vom Bund an die Länder übertragen wurden......." zu verwenden, der entsprechend einem vorgegebenen Schlüssel auf die Bundesländer aufzuteilen ist.
Seitens des Bundes sind daher keine zusätzlichen Budgetmittel auf Basis des Katastrophenfondsgesetzes mehr möglich.
Für die Errichtung des Weizklamm-Tunnels sind ca. 50 Mio. Euro (ohne UVG und Ausrüstung) veranschlagt, im bezogenen Streckenabschnitt wurde ein JDTV (jährlich durchschnittlicher täglicher Verkehr) von 4.200 Kfz/24 Std. mit 10 % LKW-Anteil gemessen.
Für den Bundesminister: Ihr(e) Sachbearbeiter(in):
Dr. Brigitte Raicher-Siegl Petra Farthofer
Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7405
E-Mail: petra.farthofer@bmvit.gv.at
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