46/SPET XXIII. GP

Eingebracht am 04.08.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

GZ.BMF-310212/0004-I/4/2008

Sehr geehrte Frau Dr. Janistyn!

Bezugnehmend auf die mit Schreiben vom 30. Mai 2008 unter der Zahl 17010.0020/31-L1.3/2008 mit dem Ersuchen um Abgabe einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen übermittelte Petition Nr. 40 betreffend Bau des Weizklamm-Tunnel", teile ich Ihnen aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen Folgendes mit:

Die dringliche Neuplanung und die notwendige Errichtung einer sicheren Straßenverbindung durch die Weizklamm und deren Bedeutung für die Bewohner des Passailer Beckens ist dem Bundesministerium für Finanzen bekannt. Einmal mehr zeigt sich hier, welche wesentlichen Aufgaben die Österreichische Rechtsordnung den Bundesländern überträgt.

Der Bund ist in vielen Bereichen bemüht, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Länder aus seinem Budget zu unterstützen. Eine Finanzierung des Projektes aus Mitteln des Katastrophenfonds ist nach den Vorschriften des Katastrophenfondsgesetzes dann möglich, wenn Teile der Errichtung des Weizklammtunnels als Vorbeugemaßnahme im Sinne der Hochwasser- und Lawinenverbauung qualifiziert werden.

Die Beurteilung des Vorhabens im Sinne des Katastrophenfondsgesetzes obliegt dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Unabhängig von dieser Entscheidung ist jedoch auf die Entwicklung der Ertragsanteile der Länder hinzuweisen, die sich weiterhin noch besser entwickeln als die Annahmen, die den Finanzausgleichsverhandlungen zugrunde lagen:

Sowohl aufgrund des Ergebnisses der Finanzausgleichsverhandlungen als auch aufgrund der Entwicklung der Einnahmen aus gemeinschaftlichen Bundesabgaben haben sich die bisher bereits feststehenden Ertragsanteile 2008 des Bundeslandes Steiermark, das sind die Vorschüsse Jänner bis Juli 2008, gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten - hier einschließlich der nunmehr in Ertragsanteile umgewandelten Transfers, also netto - um über 77 Mio. Euro erhöht. Gemäß der bereits zitierten aktuellen Prognose steigen die Ertragsanteile des Bundeslandes Steiermark im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr (hier wiederum inkl. der in Ertragsanteile umgewandelten Transfers, also netto) um 117 Mio. Euro.

Mit diesen vom Bund im Finanzausgleich bereitgestellten Mehreinnahmen des Landes wird die Finanzierung des Projektes Weizklamm-Tunnel deutlich erleichtert.

Mit freundlichen Grüßen Hans Georg Kramer e.h.