440/UEA XXIII. GP

Eingebracht am 25.09.2008
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Kickl, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter

betreffend Verankerung der Langzeitversichertenregelung im Dauerrecht

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 3 in der 72. Sitzung des Nationalrates am 24. September 2008

Das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode führt zum Thema Pensionen aus, dass der abschlagsfreie Pensionsantritt mit 55 bzw. 60 Jahren im Rahmen der Langzeitversichertenregelung - der sogenannten „Hacklerregelung“ - verlängert werden soll, damit für jene Personengruppe, die lange Zeit hindurch Beiträge in das System eingezahlt hat, eine Verbesserung im Übergangsrecht erreicht wird. Heute wird eine weitere Verlängerung bis 2013 beschlossen Darüber hinaus werden in Hinkunft auch Zeiten des Krankenstandes, sowie Ausübungsersatzzeiten als Beitragszeiten in die Langzeit­versichertenregelung mit einbezogen.

Die FPÖ hat sich immer für einen abschlagsfreien Pensionszugang nach 45 Arbeitsjahren eingesetzt. Es ist aber eine untragbare Situation, dass bei den Pensionen mit Ausnahmeregelungen und Provisorien Politik gemacht wird. Die Arbeitnehmer wünschen sich Sicherheit. Sie müssen wissen, unter welchen finanziellen Bedingungen sie die Pension antreten können. Vor allem für Bezieher niederer und mittlerer Einkommen geht es um jeden Euro.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den abschlagsfreien Pensionsantritt für Langzeitversicherte als unbefristete Regelung im

Dauerrecht der gesetzlichen Pensionsversicherung vorsieht.“