445/UEA XXIII. GP

Eingebracht am 24.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Dr. Stummvoll

Kollegin und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Wilhelm Haberzettl, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz  1988 geändert wird

(915/A)

betreffend eine ehestmöglich vorzunehmende Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer in

Höhe der Summe, die für die rechtlich nicht haltbare Senkung der Mehrwertsteuer auf

Nahrungsmitteln aufzuwenden wäre.

Die von der SPÖ beantragte Senkung der Mehrwertsteuer auf Nahrungsmittel, die als eine Entlastungsmaßnahme grundsätzlich durchaus überlegenswert ist, stieß im Laufe der Debatte auf immer mehr Bedenken.

Die Schaffung eines weiteren ermäßigten Steuersatzes ist nicht mit der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie zu vereinbaren. Danach darf nämlich jeder Mitgliedstaat nur zwei ermäßigte Mehrwertsteuersätze haben. In Österreich sind jedoch schon zwei ermäßigte Steuersätze vorhanden.

Weiters erscheint es unsicher, ob die Weitergabe dieser Steuersenkung an die Konsumenten sichergestellt werden kann. Eine spürbare Entlastung kommt mit dieser Maßnahme zudem nur stark zeitverzögert zustande und würde mit hoher Wahrscheinlichkeit von künftigen Preisstei-gerungen "aufgefressen". Grundnahrungsmittel können trotz der diesbezüglichen Bemühun-gen der SPÖ nur mangelhaft von Luxusgütern unterschieden werden. Die Entlastungswirkung tritt undifferenziert ein, womit keine ausreichende Treffsicherheit im Verhältnis zu den hohen Kosten gegeben ist. Gleichzeitig wäre die Maßnahme mit einem hohen Aufwand für die Be-triebe und einem unvermeidlichen Schaden für pauschalierte Landwirte verbunden.

Landeshauptmann Dr. Haider hat sich im Zuge der Verhandlungen direkt an die EU-Kommission gewendet, um zumindest hinsichtlich der EU-rechtlichen Zulässigkeit eines weiteren Mehrwertsteuersatzes Klarheit zu erlangen. Die mangelnde EU-Konformität wurde durch den EU-Kommissar Kovács nun ausdrücklich festgestellt.

In dieser Situation erschien es unverantwortlich, die Senkung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel zu beschließen, ohne die rechtlichen Möglichkeiten im Finanzausschuss gründlich beraten zu können.


Die Kosten für die Senkung der Mehrwertsteuer auf Nahrungsmittel wurden nach Schätzungen des Finanzministeriums mit rund 1 Milliarde Euro jährlich beziffert. Diese Summe sollte treffsicherer in ein umfassendes Paket bei Lohn- und Einkommenssteuer eingerechnet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschliessungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den statt der sozial nicht treffsicheren und EU-rechtlich nicht haltbaren Senkung der Mehrwertsteuer auf Nahrungsmittel eine Entlastung bei der Lohn- und Einkommenssteuer sichergestellt wird. Dabei soll im Entlastungsvolumen auch die 1 Milliarde enthalten sein, die eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Nahrungsmittel gekostet hätte.“