456/UEA XXIII. GP

Eingebracht am 25.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Dr. Bösch und weiterer Abgeordneter

betreffend die Neuorientierung der österreichischen EU-Politik

eingebracht in der 72. Sitzung des Nationalrates am 24. September 2008 im Zuge der Debatte über den Antrag 907/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl.Nr. 1/1930 geändert wird

Der neue EU-Vertrag von Lissabon hat in vielen Staaten Europas zu einer sehr kontroversiellen Diskussion geführt. Auch in Österreich wurde dieser Vertrag vor der Ratifizierung im Parlament ausführlich debattiert. In diesen Diskussionen wurde ein Unbehagen mit der Europäischen Union und ihrer Politik artikuliert, das uns allen zu denken geben muss. Dieses generelle Unbehagen fand auch im irischen Referendum über den Lissabon-Vertrag seinen Ausdruck.

Auch in Österreich besteht gegenwärtig eine weit verbreitete Skepsis gegenüber der EU. Nachdem eine überwältigende Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher 1994 für einen Beitritt zur Europäischen Union gestimmt hat, begegnen wir heute einer Stimmung der Verunsicherung und manchmal auch Ablehnung. Viele Menschen sind enttäuscht und verärgert über die geringen Fortschritte, die die EU auf dem Weg zu einer Sozialunion erreicht hat.

Viele Menschen beklagen das Demokratiedefizit der EU und die mangelnde Transparenz. Und viele Menschen haben den Eindruck, dass sich die EU nicht mit ihren tatsächlichen Problemen beschäftigt, sondern primär mit sich selbst. Österreich soll sich als aktives Mitglied dafür einsetzen, dass die EU zu einer echten Sozialunion wird. Die Auswirkungen europäischer Entscheidungen auf Arbeitnehmer und klein- und mittelständische Unternehmen müssen wesentlich stärker berücksichtigt werden. Der österreichische Arbeitsmarkt, der sich nun wieder so positiv entwickelt, muss durch Übergangsfristen geschützt bleiben. Im Rahmen des Kampfes gegen den Klimawandel muss auch das Transitproblem endlich gemeinsam gelöst werden.

Auf der Basis einer kontinuierlichen Information und einer offenen Diskussion wäre es sinnvoll, dass Vertragsänderungen, die die österreichischen Interessen berühren, durch eine Volksabstimmung in Österreich entschieden werden sollen. Sollte also ein geänderter Reformvertrag neuerlich von Österreich ratifiziert werden müssen, sollte diese Vorgangsweise gewählt werden. Dies gilt auch für einen möglichen Beitritt der Türkei, der die derzeitigen Strukturen der EU überfordern würde. Wir wollen an einem Europa arbeiten, das sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen auf diesem Kontinent orientiert, und damit das Vertrauen in dieses große Einigungswerk wiederherstellen.


Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu setzen, um sicher zu stellen, dass zukünftige wesentliche Änderungen der Verträge über die Europäische Union und über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die die österreichischen Interessen berühren, durch eine Volksabstimmung in Österreich entschieden werden sollen. Das gilt auch für den Fall der Ratifizierung eines geänderten Vertrages von Lissabon und insbesondere auch für einen möglichen Beitritt der Türkei zur EU.“