461/UEA XXIII. GP

Eingebracht am 25.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Maga. Rosa Lohfeyer Kolleginnen und Kollegen

zu TOP 25 Antrag 903 A/(E) der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Österreich-Tickets

betreffend die Schaffung eines bundesweit gültigen Österreich-Tickets für alle öffentlichen Verkehrsmittel und notwendige begleitende Angebotsmaßnahmen, wie die Ausweitung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen und der Bestellerförderung

Der Antrag der Abgeordneten Mag. Kukacka, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen beschäftigt sich mit der Einführung eines Österreich-Tickets als einen für alle öffentlichen Verkehrsmittel günstigen Fahrausweis und fordert, sofern budgetäre Aufwendungen erforderlich würden, durch ressortinterne Umschichtungen für eine entsprechende budgetäre Bedeckung Sorge zu tragen.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Maga. Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen fordert in diesem Zusammenhang auch vom Finanzminister, ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen und fordert weiters unter anderem für die Vergabe der Bestellerförderung als notwendige begleitende Angebotsmaßnahme entsprechende Kriterien mit der Zielsetzung festzulegen, dass die Mittel mit dem größtmöglichen Nutzen und dem größten Verlagerungseffekt vergeben werden.

Die Erfahrungen aus der Schweiz zeigen, dass durch die Schaffung einer verkehrsmittelübergreifenden Möglichkeit zur Nutzung des Öffentlichen Verkehrs ein großes Potential an Fahrten, die früher mit dem Auto durchgeführt wurden, erreicht werden kann und dies zur Erhöhung des modal splits im Bereich der umweltfreundlicheren Verkehrsträger beiträgt.

Die Einführung eines Österreich-Tickets kann dazu beitragen, die Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrs zu attraktivieren, Menschen zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel anzuregen und so einen Beitrag zur effizienten Ressourcennutzung und zum Klimaschutz zu leisten.

Um einen Anreiz für die Nutzung des neuen Tarifangebotes zu schaffen ist es notwendig, den von den Verkehrsunternehmen betriebswirtschaftlich kalkulierten Preis durch öffentliche Zuschüsse zu stützen. Zusätzlich sollen für bestimmte Personengruppen wie Jugendliche, Familien, Senioren und Behinderte Ermäßigungen angeboten werden. Dafür sowie für ergänzende begleitende Maßnahmen im Angebotsbereich zur besseren Akzeptanz dieser Tarifstützungen (Erhöhung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Personennahverkehr und der Bundesbestellerförderung für zusätzliche Verkehrsleistungen im Bahn- und Busbereich für z.B. strukturschwache Regionen) sollen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Die Einführung eines Österreich-Tickets setzt ein gemeinsam entwickeltes und abgestimmtes Produkt mit den für die Umsetzung verantwortlichen Partnern voraus.

 

Dazu sind die laufenden Gespräche mit den Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen zügig fortzuführen und insbesondere die Fragen der Einnahmenaufteilung bzw. der Abrechnung zwischen den beteiligten Verkehrsunternehmen sowie die Frage eines aus verkehrspolitischer Sicht optimalen Unterstützungsniveaus zu regeln.

Mit der Einführung eines Österreich-Tickets kann ein zusätzliches attraktives Tarifangebot geschaffen werden und ein wesentlicher Beitrag zur Entlastung einer allgemeinen Teuerungswelle erreicht werden.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie werden aufgefordert, betreffend die Schaffung eines bundesweit gültigen Österreich-Tickets für alle öffentlichen Verkehrsmittel und für notwendige begleitende Angebotsmaßnahmen, wie die Ausweitung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen und der Bestellerförderung, ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen. Die bereits laufenden Verhandlungen für das Österreich-Ticket sind so abzuschließen, dass eine Einführung so rasch als möglich erfolgen kann.

Weiters sollen für die Vergabe der Bestellerförderung entsprechende Kriterien mit der Zielsetzung festgelegt werden, dass die Mittel mit dem größtmöglichen Nutzen und dem größten Verlagerungseffekt vergeben werden und eine Basis für die Evaluierung der Maßnahme geschaffen wird.