464/UEA XXIII. GP

Eingebracht am 25.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-piesczek, Karlheinz Kopf,
Ing. Peter Westenthaler
Kolleginnen und Kollegen

betreffend                Ökologisierung                 der              Wohnbauförderung                  und

Heizungstauschprogramme für mehr Klimaschutz und Entlastung für Haushalte

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 26): Antrag der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Raus aus teurem Öl und Gas - Umstiegshilfen für leistbare, saubere Energie (895/A(E))

313.000 Menschen können sich auf Grund der stark gestiegenen Energiepreise in Österreich keine warme Wohnung mehr leisten. Diese Zahl droht im kommenden Winter auf 500.000 Menschen anzusteigen. Der Preis für Heizöl ist von August 2007 bis August 2008 um mehr als 40% angestiegen (Energiepreisindex, Energieagentur). Derzeit werden noch rund 900.000 Haushalte mit Öl beheizt.

Für Haushalte mit niedrigerem Einkommen machen die Energiekosten einen signifikant höheren Anteil am Einkommen aus als für Haushalte mit höheren Einkommen. Immer mehr Menschen drohen auf Grund der vorwiegend durch die hohen Ölpreise verursachte Teuerung in die Armut abzurutschen.

Wärmedämmung und neue Heizungssysteme sind ein wirksames Mittel im Kampf gegen gestiegene Energiepreise. So können beispielsweise durch eine umfassende Sanierung und ein neues Heizsystem die Energiekosten bei einem Einfamilienhaus aus dem Jahr 1970 von € 3.980 um € 2.900 auf € 1.080 gesenkt werden. Das ist eine massive Entlastung der Haushalte, die von Dauer ist. Gleichzeitig spart dieser Haushalt 10,8 t CO2 ein und schützt damit unser Klima. Alleine der Tausch eines mit Öl betriebenen Einzelofens gegen einen modernen Pelletkaminofen senkt die Heizrechnung um 600 Euro pro Jahr und spart 3 Tonnen CO2 pro Jahr.

 

Im Rahmen der Verhandlungen für den Finanzausgleich für die Periode 2008 bis 2013 wurde zwischen Bund und Ländern vereinbart, dass die bestehende Bund-Länder Vereinbarung über gemeinsame Qualitätsstandards für den Wohnbau im Interesse des Klimaschutzes weiterentwickelt werden soll.

Diese Vereinbarung ist ein wichtiger, gemeinsamer Beitrag zur Umsetzung von zentralen energie- und umweltpolitischen Vorhaben, insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung des Passivhausstandards in der Wohnbauförderung, der Steigerung der Sanierungsraten im Wohnbau, der Umstellung von 400 000 Haushalten auf erneuerbare Energieträger wie etwa die Verwendung von Holz und Pellets in Einzel-
und Zentralheizungssystemen oder Wärmepumpen. Auch im Sinne der europäischen Vorgaben für Klimaschutz und erneuerbare Energieträger bis 2020 ist unser Ziel eine möglichst weitgehende Zurückdrängung von fossilen Brennstoffen für Heizung und Warmwasser.

Ein zentraler Punkt sind Anreize und Maßnahmen beim Energiesparen: der Raumwärmesektor ist ein Bereich mit besonders hohem Potential. Eine verbesserte Energieeffizienz hilft die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern, senkt den CO2 Ausstoß und hilft dem Einzelnen beim Geldsparen.

Neben den sozialen Aufgaben der Wohnbauförderung ist die Umsetzung von Umweltmaßnahmen im Neubau und der Sanierung eine wesentliche Aufgabe. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, ist es wichtig, dass die Wohnbauförderungsmittel sichergestellt sind, wobei der Förderung der Sanierung eine besondere Bedeutung zukommt. Die Länder sind deshalb aufgefordert, den Anteil der Wohnhaussanierung an der gesamten Wohnbauförderung nachweislich und substantiell anzuheben und insbesondere attraktive Förderungsbedingungen für thermische energetische Verbesserungen zu schaffen.

Der Umstieg auf erneuerbare Energie kommt der heimischen Wirtschaft zugute und schafft Arbeitsplätze. Dadurch kann sich in Österreich eine international erfolgreiche Umwelttechnikindustrie entwickeln.


Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

„Der Nationalrat wolle beschließen

„Der zuständige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und
Wasserwirtschaft wird ersucht,

-        die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern für mehr Klimaschutz im
Wohnbau gemeinsam mit den Landeshauptleuten so rasch wie möglich
abzuschließen, um ein Inkrafttreten Anfang 2009 sicherzustellen und

-        dabei folgende Verbesserungen für den Klimaschutz zu verankern:

o   Einsatz innovativer klimarelevanter Heizungs- und Warmwassersysteme

muss Förderungsvoraussetzung sein (insb. erneuerbare Energien, KWK-

Fernwärme)

o   Ausstieg aus der Ölheizung im Neubau
o   Weitgehende  thermische   Sanierung   des   Gebäudebestands   aus   der

Periode 1945 bis 1980: deutliche Anreize für umfassende energetische

Sanierung

o   Öl- und Gasheizungserneuerung: ausschließlich Förderung von moderner

Brennwerttechnik bei  Kombination  mit Solaranlagen  und  Prüfung  der

thermischen Verbesserungsmöglichkeiten an der Gebäudehülle,
o   Orientierung von Neubau und Sanierung bei öffentlichen Gebäuden an den

Förderungsstandards für den Wohnbau

o   Fokussierung von Förderungsinstrumenten auf den Gebäudebereich
o   Überprüfung wohnrechtlicher Bestimmungen im Hinblick auf Hemmnisse

für Sanierungsmaßnahmen und Adaptierung, wo notwendig,
o   Stärkere Verankerung von Klimaschutz, Energieeffizienz, erneuerbaren

Energien     und     innovatives     Bauen     in     relevanten     Lehr-     und

Ausbildungsplänen

 


-   Zukünftig sollen auf Basis der Erfahrungen mit der aktuellen Art. 15a
Vereinbarung weitere Verbesserungen vorgenommen werden:
o   Mittelfristig soll eine Sanierungsrate von 3% für den Gebäudebestand          1945-1980 erreicht werden. Es sollen die dafür notwendigen Maßnahmen              und Rahmenbedingungen auf Bundes- und Länderseite diskutiert und                                       festgelegt werden.

o   Ziel soll sein, mindestens 400.000 Heizkessel, die auf Basis fossiler Brennstoffe betrieben werden, im Rahmen der Wohnbauförderung auf erneuerbare Energieträger umzurüsten bzw. auszutauschen. Im Rahmen dieses Heizkesseltauschprogramms ist ein besonderer Fokus auf die österreichweit ca. 110.000 fossil betriebenen Einzelöfen zu legen, deren Austausch gegen moderne Einzelöfen auf Basis erneuerbarer Energieträger bislang nicht gefördert wird. Diese Heizungen werden in der Regel in Haushalten mit niedrigen Einkommen betrieben, die durch die gestiegenen Heizölpreise besonders von Armut betroffen sind. Hier sind spezielle Förderprogramme vorzusehen, die eine deutliche Entlastung dieser Haushalte bei den Heizkosten bringt (Umstieg auf Einzelöfen auf Basis                           erneuerbarer                  Energieträger                  und                spezielle

      Energieeffizienzprogramme; innovative Finanzierungsmodelle wie etwa Contracting, die einen Heizungstausch auch für Haushalte mit niedrigen Einkommen möglich macht)

o Im Bereich der Gebäudestandards ist der Fokus auf Zukunftsthemen zu legen: das Haus als Energieproduzent (Plusenergiehaus); Energieproduktion für die Mobilität""