V- 4 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

Donnerstag , 18. Oktober 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIII. Gesetzgebungsperiode      Donnerstag, 18. Oktober 2007

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

KOM (06) 372 endg. - Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Hin zu einer thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden

(79265/EU XXII. GP)

 

und

 

KOM (06) 388 endg. - Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Planzenschutzmitteln

(79860/EU XXII. GP)

 

sowie

 

KOM (06) 373 endg. - Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden

(79867/EU XXII. GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden sowie für eine Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln bildete die Grundlage für eine ausführliche Diskussion im Ständigen Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union. Als Ziel wurde seitens der Kommission definiert, die mit der Verwendung von Pestiziden verbundenen Gefahren und Risiken für die Gesundheit und Umwelt zu minimieren.

 

 

 

Bundesminister Josef Pröll erläuterte eingangs die Vorschläge der Kommission im Detail und unterstrich, dass das grundlegende Prinzip der zukünftigen Regelung das Vorsorgeprinzip sei.

 

Hinsichtlich des nachhaltigen Einsatzes von Pestiziden sei, so Pröll, die Erarbeitung nationaler Aktionspläne sowie Sensibilisierungs- und Trainingsmaßnahmen für Vertreiber und gewerbliche Anwender von Pestiziden vorgesehen. Weitere Punkte betreffen die regelmäßige Kontrolle von Ausbringungsgeräten, das grundsätzliche Verbot des Sprühens aus der Luft, Maßnahmen zum Schutz der Wasserwelten, Ausweisung von Gebieten ohne oder mit nur geringem Pestizideinsatz, Handhabung und Lagerung von Pestiziden, Entwicklung gemeinschaftsweiter Prinzipien für den integrierten Pflanzenschutz sowie Messung des Fortschritts bei der Risikominderung durch entsprechende harmonisierte Indikatoren.

 

Der Verordnungsvorschlag zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln habe, so Pröll, zum Ziel, das hohe Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu stärken, das Funktionieren des Binnenmarkts auf diesem Gebiet zu verbessern, die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für LandwirtInnen in Europa zu harmonisieren und eine größere Transparenz zu gewährleisten. Dazu beabsichtige man, von der nationalen Kompetenz für die Zulassung der Pflanzenschutzmittel abzugehen und die Mitgliedstaaten in drei Zonen einzuteilen, innerhalb derer die Zulassung vereinheitlicht wird, was auch eine obligatorische gegenseitige Anerkennung von Pflanzenschutzmittelzulassungen innerhalb einer Zone mit sich bringt. Weiters wolle man Wirkstoffe mit geringem Risiko sowie Grundstoffe einführen und ein Substitutionsprinzip und eine vergleichende Bewertung von Pflanzenschutzmitteln etablieren. Darüber hinaus habe man vor, Parallelimporte zu regeln, was derzeit noch fehle, die sogenannte provisorische Zulassung zu streichen, Datenschutzbestimmungen neu zu fassen, die Aufzeichnungspflichten auszuweiten und Spezifizierungen der amtlichen Kontrollmaßnahmen vorzunehmen.

 

Österreich sei an einer möglichst weitgehenden Zentralisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln interessiert, skizzierte Pröll die Position seines Ressorts. Nachdem für eine völlige Zentralisierung eine Mehrheit in der EU nicht realistisch sei, könne Österreich mit dem vorgeschlagenen regionalen Zulassungssystem leben.

 

 

 

In der Diskussion wurde von den Abgeordneten aller Parteien die Tatsache kritisch beurteilt, dass die Kontrollkompetenz bei den Ländern liegt. Diese werde nicht adäquat durchgeführt, so der allgemeine Tenor.

 

Unterschiedliche Auffassungen gab es in Bezug auf die Zoneneinteilung. Diese wurde insbesondere von den Abgeordneten der SPÖ und der Grünen mit einiger Skepsis kommentiert. Man mutmaßte, dass hier die wirtschaftlichen Komponenten zu sehr im Mittelpunkt stehen. Vor allem wurde Sorge darüber geäußert, dass die Pestizidbelastung von Lebensmitteln in den letzten drei Jahren wieder gestiegen ist.

 

Die SPÖ unterstrich, dass sie nicht die österreichische Position, sondern großteils die Auffassung des Europäischen Parlaments teile, dessen Umweltausschuss sich dafür ausgesprochen hat, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln weiter auf nationaler Ebene zu belassen, strengere Kriterien bei der Bewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen einzuführen und umfangreiche Informationspflichten des Anwenders vor dem Einsatz der Mittel gegenüber den Nachbarn vorzusehen. Das Parlament hat auch die Einführung des Vorsorgeprinzips unterstrichen und die Festlegung quantitativer Mengenreduktionsziele gefordert. Weiters hat sich das Europäische Parlament für ein generelles Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf öffentlichen Flächen ausgesprochen und die Einhebung einer Pflanzenschutzmittelsteuer zur Diskussion gestellt. Das Plenum des Europäischen Parlaments wird sich am 22. und 23. Oktober mit der Thematik befassen. Die SPÖ kündigte in diesem Zusammenhang an, nach dieser Ersten Lesung im Europäischen Parlament ihre Standpunkte schriftlich vorzulegen.

 

Von den Grünen wurde ein Antrag auf Stellungnahme vorgelegt, in dem die Bundesregierung ersucht wird, sich dafür einzusetzen, dass bei der Zulassung von Pestiziden das Vorsorgeprinzip konsequent verfolgt wird und für empfindliche Gruppen, insbesondere für Kinder, die höchsten Standards angelegt werden. Jene Pestizide, die unter Verdacht stehen, das Nervensystem, das Immunsystem und das Hormonsystem zu schädigen, die krebserregend oder erbgutschädigend sind, sollten verboten werden. Die Grünen wollen auch bindende Ziele für ein Pestizidreduktionsprogramm festschreiben, Pflanzenschutzmittelabgaben einführen und die natürliche Schädlingsbekämpfung forcieren. Die Grünen fürchten darüber hinaus negative Konsequenzen der Liberalisierung in diesem Bereich, der ihrer Meinung nach durch die Kommissionsvorschläge Vorschub geleistet wird. Dieser Antrag wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.

 

Seitens der ÖVP wurde darauf hingewiesen, dass sich der Einsatz von Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln seit 1994 reduziert hat. Wenn man von Anwendern spreche, dürfe man dies nicht auf das Segment der Landwirtschaft beschränken, sondern man müsse darüber hinaus gehen. Die ÖVP monierte insbesondere einfache, verständliche und transparente Regelungen zu schaffen, die nicht in Schikanen ausarten. Der vorliegende Vorschlag der Kommission schieße aber über das Ziel hinaus und führe zu bürokratischem Mehraufwand und Mehrgleisigkeiten. Seitens der ÖVP-Abgeordneten wurde einer europaweiten Lösung der Vorzug gegeben, die Zoneneinteilung wurde daher als richtiger Weg begrüßt.

 

 

 

Abgeordneter Johann Maier (S) betonte, dass die Beachtung des Vorsorgeprinzips absoluten Vorrang habe. Er wies auf die differenzierte Stellungnahme des Europäischen Parlaments hin, die sich von der österreichischen Position jedoch unterscheide und die von der SPÖ geteilt werde. Maier bedauerte, dass es in der Union zahlreiche Länder gebe, in denen die Kontrollen nicht funktionieren. Er nannte in diesem Zusammenhang Griechenland, Italien und Spanien. In Griechenland seien sogar Mittel aus China festgestellt worden, die in der EU nicht zugelassen sind. Als bedenklich wertete er Untersuchungen der AGES, wonach bei 43 % der Lebensmittel Pestizide nachgewiesen worden seien. Es gebe jedoch auch hausgemachte Probleme, sagte Maier und erinnerte an die verlorengegangenen 57 t nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel. Er hoffe aber auf Verbesserungen durch das Agrarrechtsänderungsgesetz. Das Hauptproblem stelle die Kontrolle dar, stellte Maier fest, die in die Zuständigkeit der Länder falle und die von diesen nicht entsprechend wahrgenommen werde. Man müsse sich daher überlegen, ob man nicht eine bundesweite Regelung anstreben sollte, wenn man von Reduktionszielen spricht.

 

Abgeordneter Johann Höfinger (V) machte aus seiner Sicht geltend, dass Österreich hinsichtlich des Betriebsmitteleinsatzes von Dünger und Pestiziden eine positive Bilanz ziehen könne. Von 1994 bis 2004 sei eine Reduktion von 3.600 t auf 3.400 t festzustellen. Auch die biologisch bewirtschafteten Flächen hätten sich von 189.000 ha auf 330.000 ha ausgeweitet. Den Vorschlag der Kommission hielt Höfinger grundsätzlich für begrüßenswert, weil er in Teilen sehr praktikable Wege gehe, in vielen Fällen werde aber seiner Meinung nach  das Ziel verfehlt. Einige Regelungen seien zu bürokratisch, sagte er, und führten zu Mehrgleisigkeiten. Er trat für EU-weite Zulassungsbestimmungen ein, die möglichst einfach, verständlich und transparent sind. Als zu kompliziert bezeichnete er vor allem die geplanten Vorschriften für die Kontrolle und führte ins Treffen, dass über 90 % der österreichischen Betriebe sich freiwillig einer strengen Kontrolle unterzögen, die österreichische Landwirtschaft sehr sorgsam mit den Mitteln umgehe und dies auch penibel dokumentiere. Außerdem sei für den Einsatz nicht nur die Landwirtschaft verantwortlich, zumal ein Drittel der Pflanzenschutzmittel im nicht bäuerlichen Segment eingesetzt werde.

 

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) sprach von einer heiklen Materie, weil hier bestimmte Erwartungshaltungen und Ängste seitens der Bevölkerung vorliegen. Er räumte ein, dass es in den letzten Jahren in Österreich Verbesserungen gegeben habe, auf EU-Ebene sehe dies jedoch anders aus. Eines der großen Ziele des Binnenmarktes sei eine leichtere Zulassung und damit bestehe große Gefahr, dass sich immer weniger Stellen damit kritisch beschäftigen. Er befürchtete, dass die Zahl der derzeit 1.744 in Österreich zugelassenen Produkte noch größer werden wird. Unsere Intention müsse es aber sein, so Pirklhuber, die Pestizide in der EU zu reduzieren. Als warnendes Beispiel nannte er Paprika aus Spanien, wo in Proben festgestellt worden sei, dass sie 20 % über dem Grenzwert mit Pestiziden belastet sind. Der Minister sollte daher auf EU-Ebene den Liberalisierungsmaßnahmen entgegenwirken und eher dem Weg folgen, den das EU-Parlament gezeigt hat. Pirklhuber trat auch für eine Harmonisierung der Mehrwertsteuersätze bei Pestiziden ein, um hier dem Dumping entgegenzuwirken. Er erläuterte dann eingehend den oben genannten Antrag der Grünen auf Stellungnahme und forderte den Minister auf, sich für den Einsatz moderner Technologien zur Verbesserung der Kontrolle sowie zur Verbesserung der Pflanzenschutzmittel einzusetzen.

 

Abgeordneter Gerhard Kurzmann (F) thematisierte die auf EU-Ebene lancierte Forderung nach einer Pflanzenschutzmittelabgabe und hinterfragte die vom Minister und der ÖVP vorgebrachte Kritik an den Vorschlägen der Kommission in Bezug auf den zu hohen bürokratischen Aufwand und die Mehrgleisigkeit.

 

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) beurteilte die Ziele der EU-Kommission grundsätzlich positiv, im Detail sehe vieles aber wieder anders aus, sagte er. Auch er sprach den bürokratischen Aufwand und dessen Ursache an und befürwortete die vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments vorgeschlagene Pflanzenschutzmittelabgabe, wogegen sich aber zwei österreichische Ausschussmitglieder ausgesprochen hätten. Dolinschek übte, wie andere auch, Kritik an der Länderkompetenz im Kontrollbereich und machte darauf aufmerksam, dass es zwar für gewerbliche Anwender von Pestiziden Trainingsmaßnahmen gebe, während sich für den Haushalt die Lage aber schwieriger gestalte.

 

Nach dieser ersten Diskussionsrunde ortete Bundesminister Josef Pröll einen Konsens in der grundsätzlichen Orientierung der Kommissionsvorschläge, vor allem hinsichtlich des Vorsorgeprinzips. Auch er hielt fest, dass die Zulassung, Anwendung und Kontrolle von Pestiziden in Österreich gut sei, gab aber zu, dass es bei der Kontrolle eine Zersplitterung gebe. Der Minister verteidigte die Position zu Gunsten einer Zoneneinteilung bei der Zulassung und versicherte, dass dies die Standards in Österreich nicht verschlechtern werde. Die Zonenzulassung sei auch deshalb wichtig, weil es derzeit vorkommen kann, dass bessere Mittel in Österreich nicht zugelassen werden können, weil diese Zulassung zu teuer wäre. Die von Abgeordnetem Maier angesprochene Pestizidbelastung von 43 % mache deutlich, dass dieser Weg notwendig sei, weil andere Länder in ihren nationalen Kompetenzen nicht bereit seien, höhere Standards zu bringen. Eine Zonenzulassung stärke das Versorgeprinzip, meinte Pröll und bringe mehr Schutz für die Menschen und für die Natur. Er stimmte Abgeordnetem Pirklhuber zu, der von Erwartungen und Ängsten gesprochen hatte, merkte aber an, dass es auch Notwendigkeiten für die Anwender bedürfe. Pröll widersprach heftig dem Vorwurf, die Zonenzulassung sei eine Liberalisierungsmaßnahme. Was die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze betrifft, so gebe es derzeit ein Preisgefälle, was nicht wünschenswert sei, aber die Frage der Steuerharmonisierung liege bei den Finanzministern der Mitgliedstaaten. Von zusätzlichen Besteuerungsvorschlägen hielt der Minister nichts. Österreich wolle eine Vereinfachung erreichen, Doppelgleisigkeiten vermeiden und von den nationalen Zuständigkeiten wegkommen, bekräftigte Pröll.

 

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) monierte einen vorsichtigen Umgang mit der Frage. Unverständnis zeigte er für die Zoneneinteilung und Favorisierung der Zentralisierung der Zulassung. Für ihn stehen dafür in erster Linie wirtschaftliche Komponenten Pate. In Reaktion auf Abgeordnetem Höfinger (V) machte Gaßner darauf aufmerksam, dass seit dem Jahr 2004 die Anwendung von Pestiziden wieder angestiegen ist, worunter das Grundwasser leide. Auch er übte harsche Kritik an der mangelnden Kontrolltätigkeit der Länder.

Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) merkte an, dass Pestizide kein Branchenthema seien, also nicht nur im bäuerlichen Bereich eingesetzt würden. Er zeigte sich froh darüber, dass es bei den österreichischen Lebensmitteln kaum Problemfälle gibt, räumte aber ein, in einer globalisierten Welt könne niemand den Warenstrom beeinflussen. Daher brauche man praktikable, strenge Bestimmungen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Da Pflanzenschutzmittel teuer sind, würden vernünftig agierende Menschen diese nicht unbedacht einsetzen, meinte er. Alle, die Pestizide anwenden, hätten jedoch eine fachliche Qualifikation nötig und diese werde im Rahmen der guten Ausbildung in Österreich geboten. Daher könne man zusammenfassen, so Donnerbauer, dass die Grundrichtung in Österreich stimme. Er verteidigte die zonenbezogene Zulassung, auch wenn er eine europaweite einheitliche Regelung bevorzugte. Die Ausbringungsgeräte müssten technisch perfekt sein, sagte er und unterstrich die Notwendigkeit hoher Prüfungsnormen. Auch Donnerbauer äußerte sich positiv hinsichtlich eines abgestimmten Steuersystems innerhalb der EU. Was die Länderkompetenz im Bereich der Kontrolle betrifft, so müsse es hier eine Bewusstseinsbildung geben mit dem Ziel eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Produkten, wer immer diese auch anwendet.

 

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) thematisierte abermals den steigenden Einsatz von Pestiziden trotz Vergrößerung der Bioflächen und fragte nach der Möglichkeit, die Kontrollen auch über Verkaufsstellen durchführen zu können. Er unterstützte weiters den Vorschlag des Europäischen Parlaments nach einem generellen Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf öffentlichen Flächen.

 

Abgeordnete Petra Bayr (S) hielt es für positiv, dass die Richtlinienvorschläge zu einem so frühen Zeitpunkt diskutiert werden, um rechtzeitig eine gemeinsame österreichische Linie erarbeiten zu können. Was die geplante Zoneneinteilung betrifft, so teile sie nicht ganz die Meinung des Ministers, da sie eine Zulassung auf nationaler Ebene für sinnvoller erachte. Wichtig wäre es ihrer Meinung nach, die vorgesehene Information der Nachbarn verpflichtend vorzusehen. Weiters sprach sie die Reduktionsziele, den Einsatz von Pestiziden auf öffentlichen Flächen sowie die geplanten Ausbildungsmaßnahmen in Österreich an.

 

Abgeordnete Beatrix Karl (V) wies darauf hin, dass es bei der gegenständlichen Thematik um eine Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit, also um eines der wichtigsten Prinzipien der Europäischen Union, geht. Natürlich seien Einschränkungen aus Gründen des Schutzes der Gesundheit möglich, räumte sie ein, diese müssen dann aber europaweit einheitlich und möglichst eng definiert werden. Man müsse daher darauf achten, dass geeignete, nicht überbordende, möglichst einfache und transparente Maßnahmen festgelegt werden, wobei Doppelgleisigkeiten vermieden werden sollen.

 

In einer weiteren Wortmeldung vertrat Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) die Auffassung, dass die Frage der Transparenz nicht geklärt sei. Es müsse z.B. sichergestellt werden, dass Teile der Dossiers, die von den Firmen bei den Zulassungsverfahren vorgelegt werden, sowie Untersuchungen über Auswirkungen von Pestiziden auf Umwelt, Menschen und Natur auch öffentlich zugänglich sind. Nur so könne verhindert werden, dass die Firmen in jene Länder gehen, wo die Zulassung am einfachsten ist, gab Pirklhuber zu bedenken. Er forderte schließlich den Minister auf, sich für die strengsten Zulassungsbestimmungen, die möglich sind, einzusetzen; dies wurde auch vom Europäischen Parlament verlangt.

 

Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) ging davon aus, dass Bundesminister Pröll die heute im Ausschuss formulierten Bedenken mitnimmt und auf europäischer Ebene entsprechend einbringt. Was die Kontrollmechanismen angeht, so teile sie die optimistische Sicht mancher KollegInnen nicht. Hier sei es auf jeden Fall notwendig, für Transparenz und Lückenlosigkeit zu sorgen.

 

Bundesminister Josef Pröll ging auf die einzelnen Fragen der Abgeordneten ein und sprach zunächst die Zonenzulassung an. Diese Regelung, die unter dem Zeichen der Vereinfachung stehe, bringe gerade für kleine Länder wie Österreich den Vorteil, dass man etwa im integrierten Anbau – vor allem in Glashäusern - nun nicht mehr auf ganz wenige Pflanzenschutzmittel eingegrenzt wäre. Die Bauern mussten daher auf andere Mittel, die wesentlich schonender waren, verzichten, weil sie in Österreich, das nur ein kleiner Markt ist, nicht zugelassen waren. Eine zentrale Zulassung für ganz Europa lehne er ab, erklärte Pröll. 

 

Abgeordnetem Pirklhuber gegenüber betonte der Landwirtschaftsminister, dass die Entwicklung und der Einsatz von Alternativen zum Einsatz von Pestiziden unterstützt werden. Die im Richtlinienvorschlag enthaltenen Punkte "Substitution" und "vergleichende Bewertung" wurden im ÖPUL-Programm bereits umgesetzt und werden auf EU-Ebene natürlich auch für wichtig erachtet. Wenn die Zonenzulassung kommt, müsse darauf geachtet werden, dass Mehrgleisigkeiten vermieden werden, unterstrich Pröll, dies beziehe sich insbesondere auf die Zulassungsverfahren und die anderen Mechanismen. Hinsichtlich des Verbots des Einsatzes von Pestiziden auf öffentlichen Plätzen gehe es darum, dass einmal genau definiert werde, was unter öffentlichen Plätzen zu verstehen ist. Bei der Information der Nachbarn vertrete er ebenso wie die Kommission die Auffassung, dass dies auf freiwilliger Basis geregelt werden soll oder dass es in Richtung Auskunftspflicht geht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen wurde von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber

 

betreffend

 

KOM (06) 372 endg. - Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Hin zu einer thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden

(79265/EU XXII. GP)

und

KOM (06) 388 endg. - Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Planzenschutzmitteln

(79860/EU XXII. GP)

sowie

KOM (06) 373 endg. - Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden

(79867/EU XXII. GP)

 

 

 

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und für eine Richtlinie über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden vorgelegt. Danach sollen u.a. ein hohes Schutzniveau erreicht, die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln harmonisiert und die Gefahren und Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln minimiert werden.

 

Ungeachtet der geltenden Politiken und Vorschriften zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ist laut Daten der Kommission der Verbrauch und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der EU zwischen 1992 und 2003 nicht zurückgegangen. Auch der Prozentsatz von Lebens- und Futtermittelproben, in denen Rückstände unerwünschter Pestizide nachgewiesen wurden, die über den zulässigen Höchstwerten liegen, ist zwischen 1996 und 2003 nicht gesunken, sondern von 3 Prozent auf 5 Prozent angestiegen.

 

Die Mitgliedstaaten haben anlässlich des von der EU-Kommission vorgelegten „Pestizid-Paketes“ die Möglichkeit, die Ausgestaltung der Verordnung und der Rahmenrichtlinie positiv zu beeinflussen. Ziel muss es sein, dass für Zulassungen ein möglichst hohes Schutzniveau gewährleistet wird. Insbesondere sollte bei der Erteilung einer Zulassung für Pflanzenschutzmittel das Ziel, die Gesundheit von Mensch oder Tier und die Umwelt zu schützen, Vorrang haben vor dem Ziel, die Pflanzenproduktion zu verbessern. Daher sollte, bevor ein Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht wird, nachgewiesen werden, dass es einen klaren Vorteil für die Pflanzenerzeugung bringt und keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und keine unzulässigen Folgen für die Umwelt hat.

 

Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgenden

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e Abs 2 B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden ersucht, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass

 

  1. bei der Zulassung von Pestiziden das Vorsorgeprinzip konsequent verfolgt wird und für empfindliche Gruppen - insbesondere Kinder - die höchsten Standards angelegt werden, um sie vor Gesundheitsbeeinträchtigungen zu schützen;
  2. jene Pestizide, die unter Verdacht stehen, das Nervensystem, das Immunsystem oder das Hormonsystem zu schädigen, die krebserregend oder erbgutschädigend sind, verboten werden;
  3. bindende Ziele für ein Pestizid-Reduktionsprogramm festgeschrieben werden;
  4. marktbasierte Instrumente (wie z.B. Pflanzenschutzmittelabgaben) zum Einsatz kommen;
  5. Pflanzenschutzmaßnahmen ohne Pestizideinsatz (z.B. natürliche Schädlingsbekämpfung, Nützlingseinsatz und mechanische Unkrautregulierung) forciert und verstärkt unterstützt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Diese Vorhaben sind durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wäre.