V- 7 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

Dienstag, 29. April 2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIII. Gesetzgebungsperiode      Dienstag, 29. April 2008

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

1.

KOM (07) 637 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Be¬schäftigung

(28123/EU XXIII.GP)

 

2.

KOM (08) 57 endg.

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1855/2006/EG über das Programm "Kultur" (2007-2013)

(32417/EU XXIII.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschäftigte sich in seiner Sitzung am 29. April 2008

-          mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung ("Blue-Card-Richtlinie") sowie

-          mit dem Vorschlag  Rahmenprogramm "Kultur" (2007-2013).

 

 

Vor Eingang in die Tagesordnung machte der Vorsitzende des Ausschusses, der Zweite Präsident des Nationalrats Michael Spindelegger, darauf aufmerksam, bei der Grobprüfung der von der Kommission übermittelten Dokumente seien drei davon in Hinblick auf die Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dabei handle es sich um folgende Vorlagen:

-          Dokument betreffend Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

-          Dokument betreffend Inverkehrbringen von Futtermitteln

-          Dokument betreffend technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

 

 

 

 

Ausführlich setzten sich die Mitglieder des EU-Unterausschusses mit dem Vorschlag für die "Blue-Card-Richtlinie" auseinander. Dabei wurde die Möglichkeit, hoch qualifizierte Arbeitskräfte nach einheitlichen Kriterien nach Europa zu holen, um damit Engpässe auf dem Arbeitsmarkt für einen bestimmten Zeitraum auszugleichen, grundsätzlich positiv beurteilt. Der Teufel steckt jedoch im Detail, und damit fiel die konkrete Bewertung des Richtlinienvorschlags unterschiedlich aus. Mehrmals wurde auch darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, durch Qualifizierungsmaßnahmen und geeignete bildungspolitische Schritte dem Mangel an Spitzenarbeitskräften auch im Inland entgegenzuwirken.

 

 

Bundesminister Martin Bartenstein wies in seiner einleitenden Stellungnahme darauf hin, dass sich das Fehlen von Fachkräften als wachstumshemmend erweise. Für Spitzenkräfte gebe es einen weltweiten Markt, und daher sei es auch für Europa notwendig, beste Bedingungen und einen leichteren Zugang zu entsprechenden beruflichen Positionen anzubieten. In Europa seien derzeit die Regelungen im Gegensatz zum einheitlichen amerikanischen Markt zu unübersichtlich. Er halte daher die Ziele des Richtlinienvorschlags für sinnvoll und gut.

 

Die EU-Blue-Card soll nach dem One-Stop-Shop-Prinzip von einer einzigen nationalen Behörde ausgestellt werden, eine gesonderte Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung ist dabei nicht mehr vorgesehen. Bartenstein brachte in diesem Zusammenhang klar zum Ausdruck, dass die Vollziehung und die Festlegung von Quoten weiterhin bei den Mitgliedsstaaten bleibt. Damit seien die nationalen Steuerungsmöglichkeiten gewahrt. Er unterstrich auch, dass es keinen Zuwanderungsbedarf für gering Qualifizierte gibt. Es werde auch bei Einführung der Blue-Card weiterhin die Arbeitsmarktprüfung geben, bekräftigte der Arbeitsminister, was bedeutet, dass auf alle Fälle geprüft werde, ob in Österreich eine gleich qualifizierte Person zur Verfügung steht.

 

Trotz dieser allgemein positiven Beurteilung habe Österreich einen generellen Prüfvorbehalt zum gesamten Richtlinienentwurf und Prüfvorbehalte zu einzelnen Bestimmungen vorgebracht. Insbesondere müsse aus österreichischer Sicht die Definition des Begriffs "hohe Qualifikation" noch klarer gefasst werden. Die im Entwurf enthaltene Alternative einer dreijährigen Berufspraxis genüge jedenfalls nicht. Vor allem sei eine deutliche Abgrenzung zu geringeren Qualifikationen erforderlich. Auch die Arbeitsangebote, wie die Mindesthöhe der Entlohnung, erfordere eine noch eingehendere Diskussion. Die Sonderregelung für junge, hochqualifizierte Arbeitskräfte, wonach für diese die Mindestentlohnung auf zwei Drittel gesenkt werden kann, lehnte der Minister ab. Damit wäre der mit der Blue-Card intendierte Standard gefährdet, meinte er. Bartenstein vertrat auch die Auffassung, dass die Weiterwanderungsmöglichkeiten nicht unbeschränkt sein sollten, sondern sich nach der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes richten müssten.

 

 

Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) teilte die Meinung des Ministers hinsichtlich seiner Kritik an der Definition des Qualifikationserfordernisses sowie an den geplanten Regelungen für eine Mindestentlohnung. Bei der Entlohnung müsse es Verbindlichkeit geben, meinte sie. Grossmann forderte auch eine effiziente Kontrolle bei der Weiterwanderung ein, um festzustellen, ob die Beschäftigung tatsächlich aufgenommen worden ist. Als äußerst fragwürdig bezeichnete sie die Formulierungen hinsichtlich der sozialen Ansprüche. Kritisch merkte sie an, dass die Sozialpartner bisher nicht eingebunden worden sind.

 

Nach Auffassung Grossmanns müsse die Kompetenzfrage für diese Richtlinie geklärt werden. Denn derzeit seien die Innenminister federführend, hier gehe es aber um den Zugang zum Arbeitsmarkt. Man müsse aufpassen, dass die Blue-Card nicht für andere massenwirksamere Arbeits- und Zuwanderungsrichtlinien dient, da damit den Mitgliedsstaaten die Verantwortung für die Zuwanderung aus der Hand genommen würde, betonte Grossmann.

 

Abgeordneter Karl Donabauer (V) schloss sich der vorsichtig positiven Bewertung des Projekts an, fügte aber hinzu, dass man diesem mit der gebotenen Vorsicht und Sorgfalt sowie mit kritischem Geist gegenübertreten solle. Ihm war wichtig, dass kein Zwang auf die Mitgliedsstaaten ausgeübt wird. Großen Diskussionsbedarf sah er bei den sozialrechtlichen Fragen und bei der Definition, was man unter hoher Qualifikation versteht. Die Hochschulausbildung in den einzelnen Staaten unterscheide sich zu stark. Die Regelung für die Entlohnung darf seiner Meinung nach keinesfalls mit der Grundsicherung und mit dem Mindestlohn in Zusammenhang gebracht werden. Das wäre für ihn auch der begriffsmäßig falsche Ansatz. Donabauer stellte aber die grundsätzliche Frage, ob es nicht dringend geboten wäre, das europäische Bildungs- und Ausbildungssystem zu analysieren. Auf die Dauer könne es nicht der richtige Weg sein, Hochqualifizierte aus dem Ausland zu holen.

 

Weitaus positiver war der Zugang der Grünen, wobei Abgeordneter Werner Kogler (G) die Anmerkung Donabauers zum Bildungssystem als durchaus gerechtfertigt bezeichnete. Der Anpassungsprozess werde aber länger dauern, weshalb es richtig sei, ausländische Spitzenarbeitskräfte unter günstigen Bedingungen ins Land zu holen. Dadurch werde es auch auf dieser Ebene einen Austausch geben, was durchaus zu begrüßen sei. Er brachte daher wenig Verständnis für die seiner Meinung nach restriktive Haltung der Bundesregierung auf. Vor allem sollte man bei der Weiterwanderung nicht allzu hohe Hürden einbauen und auch die Regelung für Jüngere entspreche der Lebensrealität, sagte Kogler. Der grüne Abgeordnete könnte sich aber auch ein Punktesystem vorstellen, wie dies in Kanada gehandhabt wird.

 

Ähnlich die Stellungnahme von Abgeordnetem Wolfgang Pirklhuber (G), der meinte, man solle die Chance nützen. Dies würde auch der mittelständischen Wirtschaft helfen, die sich internationalisiere. Selbstverständlich könne die Einführung der Blue-Card kein substantieller Ersatz für eine offensive Bildungspolitik sein. Pirklhuber sprach sich dafür aus, bei der Qualifizierung die Praxiserfahrung mitzubewerten.

 

Im Gegensatz dazu bekräftigte Abgeordneter Herbert Kickl (F) die Notwendigkeit einer restriktiven Regelung. Kickl begrüßte zwar die Möglichkeit, den Fachkräftemangel durch ausländische Spitzenkräfte zu beheben, dies könne aber nur eine Maßnahme auf Zeit sein, stellte er fest. Er könne sich aber nicht mit der Vermengung von "Gastarbeit" und Zuwanderung einverstanden erklären. Damit mache man Türen auf und gewähre eine Eintrittskarte für ein System mit guten Sozialleistungen. Dem Fachkräftemangel und die Defizite im eigenen Land durch entsprechende bildungspolitische Maßnahmen entgegenzuwirken, hielt auch er für unerlässlich.

 

Dem hielt Abgeordnete Beatrix Karl (V) entgegen, dass die Kompetenzen hinsichtlich der Steuerungsmöglichkeiten des Arbeitsmarkts bei den einzelnen Mitgliedsstaaten bleiben. Sie zitierte dabei die entsprechenden Passagen des Richtlinienvorschlags. Karl wies auch darauf hin, dass die Blue-Card analog den Vorschriften für die Unionsbürgerschaft verweigert werden darf. Die Arbeitslosigkeit dürfe nur drei Monate dauern, verteidigte sie die Pläne der EU, und bestimmte Positionen, wie die öffentliche Verwaltung, seien nur StaatsbürgerInnen vorbehalten. Auch gegen den Missbrauch des Sozialsystems seien Safe-Guards eingebaut, sagte sie unter Hinweis auf die entsprechenden Bestimmungen im Richtlinienentwurf. So könne beispielsweise die Sozialhilfe für fünf Jahre ausgeschlossen werden. Karl trat aber auch für eine Konkretisierung einiger Bestimmungen ein und betonte, die Zuwanderung aus Drittstaaten müsse weiterhin restriktiv gehandhabt werden und kontrolliert erfolgen.

 

Abgeordneter Veit Schalle (B) vertrat die Auffassung, dass man mit diesem Richtlinienentwurf falsche Prioritäten setze. Vielmehr müsse die Verbesserung der Ausbildung im eigenen Land Vorrang haben. Schalle vermisste in dem Entwurf, wie seine Vorredner auch, präzise Definitionen als Voraussetzung für den Erhalt der Blue-Card.

 

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (S) urgierte die Einbindung der Sozialpartner und unterstrich, dass die bildungspolitische Antwort auf den Fachkräftemangel prioritär sei. Sein Klubkollege Franz Riepl thematisierte die mögliche negative Wechselwirkung dieses Richtlinienvorschlags mit der Leiharbeit und der Arbeitskräfteüberlassung. Abgeordnete Rosa Lohfeyer (S) bemerkte, man sollte die Branchen, wo die Mängel vorherrschen, definieren, um zielorientiert reagieren zu können. Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) ging auf den Arbeitsmarktzugang der Ehefrauen ein und merkte an, dass auch Frauen hochqualifizierte Schlüsselarbeitskräfte sind.

 

 

In seiner Beantwortung wies Bundesminister Martin Bartenstein auf die Klarstellung der Ratsarbeitsgruppe "Migration" hin, wonach sich der Richtlinienentwurf auf Einreise und Aufenthalt beziehe, jedoch den Arbeitsmarkt nicht regle. Daher stelle dieser keinen Eingriff in die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten dar. Auch Bundesminister Günther Platter, berichtete Bartenstein, habe im Rat dezidiert festgestellt, dass die so genannte zirkuläre Migration zirkulär zu bleiben habe, und verhindert werden müsse, dass daraus ein Daueraufenthalt wird.

 

Die Befürchtungen des Abgeordneten Kickl konnte Bartenstein nicht nachvollziehen. Gerade bei der Gruppe der Hochqualifizierten gebe es weder Integrationsprobleme noch sozialen Missbrauch. Er bleibe daher dabei, hinsichtlich der Zuwanderung aus Drittstaaten weiterhin restriktiv zu bleiben, Flexibilität jedoch bei den Hochqualifizierten zuzulassen. Richtig sei aber, dass es im Bereich der Schlüsselarbeitskräfte zu einem so genannten Brain-Drain kommt.

 

Der Arbeits- und Wirtschaftsminister stimmte aber in vielem, was die einzelnen Abgeordneten an Bedenken vorgebracht hatten, überein. Es werde bei den Voraussetzungen für den Erhalt der Blue-Card auf den Kriterienkatalog ankommen, sagte er. Daher werde man noch genauer über das Anforderungsprofil und über das Thema Entlohnung sprechen müssen. Er blieb jedoch dabei, dass es für die Weiterwanderung Mindestanforderungen geben muss. Die Familienangehörigen, die nach sechs Monaten zuziehen werden können, würden in die Quote eingerechnet, erklärte Bartenstein. Der Minister sagte zu, dass er, sobald das Kompromisspapier der slowenischen Präsidentschaft vorliegt, die Sozialpartner einbinden werde.

 

Was die Befürchtungen hinsichtlich der Leiharbeit und der Arbeitskräfteüberlassung betrifft, so sah Bartenstein auf Grund ausreichender Regelungen wenig Gefahr für Missbrauch. Das kanadische System einzuführen, hielt er insofern für wenig sinnvoll, als sich die Regelung mit den Schlüsselarbeitskräften bewährt habe.

 

Bartenstein gab jenen Recht, die die Notwendigkeit der Qualifizierung im eigenen Land in den Vordergrund gestellt hatten. Das AMS habe die Qualifizierungsanstrengungen erhöht und die Lehrlingszahlen seien wieder im Steigen begriffen, berichtete dazu der Minister.

 

Was die Öffnung des Arbeitsmarkts gegenüber den neuen Mitgliedsstaaten betrifft, so skizzierte Bartenstein seine Linie damit, dass man den Markt für qualifizierte Fachkräfte öffnen, für gering Qualifizierte die Restriktionen über 2009 aufrecht erhalten sollte. Das gelte vor allem für die Baubranche und den Tourismus. Den Arbeitsmarkt generell weiter abzuschotten, sei sehr schwierig, da die Kommission ein Auge auf die Verträge habe und eine Verlängerung der Beschränkung begründet werden müsse.

 

 

 

 

 

In weiterer Folge befasste sich der EU-Unterausschuss mit dem EU-Rahmenprogramm "Kultur" 2007-2013. Kulturministerin Claudia Schmied informierte die Abgeordneten dabei unter anderem darüber, dass lediglich 0,16 % des EU-Budgets für Kultur ausgegeben würden. 2007 haben zehn österreichische Kulturinstitutionen Förderungen seitens der EU erhalten, darunter waren sieben Projektförderungen und drei Strukturförderungen. Die gesamte Fördersumme betrug 1,5 Mill. €. Die Rückflussquote Österreichs im Vergleich zu den geleisteten Beiträgen bezifferte Schmied mit 200 %. 2008 werden ihr zufolge voraussichtlich 14 Projekte mit insgesamt 4 Mill. € gefördert.

 

Als für österreichische Verhältnisse etwas zu hoch wertete Schmied die Mindestfördersumme der EU von 50.000 €. Da die Kofinanzierung durch Österreich zumindest 50 % betragen müsse, hätten kleine Projekte mit einem Volumen von unter 100.000 € keine Chance, skizzierte sie. Schmied will das, wie sie ankündigte, auf EU-Ebene ansprechen und dafür die Unterstützung anderer kleiner EU-Staaten suchen.

 

Zudem überlegt die Ministerin ihren Angaben zufolge die Einrichtung eines Ko-Finanzierungsfonds auf österreichischer Ebene, um Kulturinitiativen den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern. Projekte, die bereits auf EU-Ebene umfassend geprüft worden seien, müssten nicht unbedingt auch noch von österreichischer Seite genau durchleuchtet werden, sagte sie. Ausdrücklich begrüßt wurden von Schmied die vorgesehenen Vereinfachungen bei den Förderverfahren auf EU-Ebene.

 

Was das von der EU ausgerufene Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 betrifft, gibt es in Österreich Schmied zufolge etwa 200 Projekte. In diesem Zusammenhang verwies sie etwa auf Medienpartnerschaften mit dem ORF, freien Radios und dem "Standard" sowie auf Jugend-, Musik-, Tanz- und Filmprojekte. Überdies nannte sie es als ein besonderes Anliegen, Fremdsprachen zu fördern und etwa das Angebot an bilingualen Schulen auszuweiten. Mehrsprachigkeit müsse auch im Schulbereich verstärkt als Chance wahrgenommen werden, betonte Schmied, es gehe nicht nur um die Förderung der deutschen Sprache, sondern auch um die Förderung des muttersprachlichen Unterrichts.

 

Seitens der Abgeordneten gab ÖVP-Kultursprecher Franz Morak zu bedenken, dass für die gesamte Förderperiode 2007-2013 lediglich 400 Mill. € für Kulturförderung zur Verfügung stünden. Er plädierte dafür, die EU-Mittel auf wenige Bereiche zu fokussieren und nannte als ein Beispiel die Förderung des Vertriebs nationaler Filme in den jeweils anderen EU-Mitgliedstaaten. Das würde seiner Meinung nach auch die Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene verbilligen. In diesem Zusammenhang verteidigte Morak auch die EU-Mindestfördersumme von 50.000 €, bei kleineren Projekten wäre der Verwaltungsaufwand überproportional hoch. Besondere Bedeutung maß Morak der Fremdsprachenförderung bei.

 

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) kritisierte, dass die "salbungsvollen Worte" in den EU-Kulturprogrammen im Widerspruch dazu stünden, dass Kultur in erster Linie als Wirtschaftsfaktor und als Handelsware gesehen würde. Wirtschaft sei wichtig, meinte er, sie dürfe im Kulturbereich aber nicht im Vordergrund stehen, vielmehr gehe es um die Förderung von kultureller Vielfalt auf allen Ebenen.

 

Abgeordnete Christine Muttonen (S) begrüßte das Kulturförderprogramm der EU und die laufende Schwerpunktsetzung. Abgeordneter Gerhard Kurzmann (F) hob die Notwendigkeit hervor, die kulturelle Vielfalt in Europa zu erhalten. Abgeordneter Veit Schalle (B) wies auf die seiner Meinung nach geringen EU-Förderungen für österreichische Kulturprojekte hin.