V- 8 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

Dienstag , 20. Mai 2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIII. Gesetzgebungsperiode      Dienstag, 20. Mai 2008

 

 

 

Tagesordnung

 

 

1.

KOM (07) 640 endg.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Euro¬päischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -

Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008  (24745/EU XXIII.GP)

 

 

2.

KOM (07) 650 endg.

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Änderung des Rahmen¬beschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung (23965/EU XXIII.GP)

 

 

3.

KOM (08) 120 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich und zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 77/504/EWG, 88/407/EWG, 88/661/EWG, 89/361/EWG, 89/556/EWG, 90/427/EWG, 90/428/EWG, 90/429/EWG, 90/539/EWG, 91/68/EWG, 92/35/EWG, 92/65/EWG, 92/66/EWG, 92/119/EWG, 94/28/EG, 2000/75/EG, der Entscheidung 2000/258/EG sowie der Richtlinien 2001/89/EG, 2002/60/EG und 2005/94/EG  (32364/EU XXIII.GP)

 

 

4.

KOM (08) 119 endg.

Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückver¬sicherungstätigkeit (Solvabilität II)  (Neufassung)  (31921/EU XXIII.GP)

 

 

Der EU-Unterausschuss des Nationalrats beschäftigte sich in seiner Sitzung vom 20. Mai 2008 mit höchst unterschiedlichen Themen. Auf der Tagesordnung standen neben dem Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2008 ein Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rats zur Terrorismusbekämpfung sowie ein Vorschlag für eine Richtlinie des Rats zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich. Den Abschluss bildete ein Legislativvorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit

"SOLVABILITÄT II".

 

Zu allen vier Themenbereichen wurden Anträge auf Ausschussfeststellung angenommen, wobei es in erster Linie um die Beachtung des Prinzips der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit geht.

 

 

 

 

Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2008

 

 

Staatssekretärin Heidrun Silhavy und Staatssekretär Hans Winkler gingen zunächst auf das Arbeitsprogramm der Kommission ein. Silhavy erläuterte, für das Jahr 2008 setze die Kommission besondere Schwerpunkte bei den Themen Wachstum und Beschäftigung, Nachhaltigkeit, Migration, bürgerorientierte Politikgestaltung sowie Europa als Weltpartner. Im neuen Zyklus der Lissabon-Strategie 2008 bis 2010 stünden insbesondere Investitionen in Wissen und Innovation, Erschließung des Unternehmerpotentials, Investieren in Humankapital und Modernisierung der Arbeitsmärkte sowie Klimawandel und Energie im Vordergrund. Österreich habe sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die soziale Dimension und die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im Rahmen des Binnenmarkts gebührend berücksichtigt werden müssen.

 

Silhavy unterstrich die Notwendigkeit dieser sozialen Dimension der Union und sie kündigte an, dass die Europäische Kommission nach einem breit angelegten Konsultationsprozess Mitte des Jahres eine neue sozialpolitische Agenda vorlegen werde. Damit wolle die Kommission die soziale Dimension der EU ins Zentrum der Aufmerksamkeit rücken. Auch beim heurigen Frühjahrsgipfel sei auf Drängen Österreichs bestätigt worden, dass der sozialen Dimension als integraler Bestandteil der Lissabon-Strategie besondere Bedeutung zukomme und dass die Integration von Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik weiter verfolgt und intensiviert werden müsse.

 

Die Europäische Kommission spreche sich in diesem Zusammenhang für einen bereichsübergreifenden Ansatz aus, sagte Silhavy, und plane vor allem, den Bereichen Arbeitsrecht, Patientenrechte, berufliche Mobilität, Migration und Integration, sowie Bildung und Antidiskriminierung besonderes Augenmerk zu schenken. Österreich setze sich darüber hinaus gemeinsam mit Belgien, Spanien, Großbritannien, Finnland und Italien dafür ein, dass die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung als zentraler Bestandteil in die Sozialagenda aufgenommen wird. Österreich sei es auch gelungen, im Rahmen der inhaltlichen Festlegungen für die Lissabon-Strategie nach 2010 neben Strukturreformen und einer nachhaltigen Entwicklung den sozialen Zusammenhang zu verankern.

 

Die Staatssekretärin ging in weiterer Folge auf die Energie-, und Klimapolitik ein und stellte dazu fest, dass Österreich die Notwendigkeit einer fairen Lastenverteilung sieht und für die Schaffung und Weiterentwicklung einer nachhaltigen Verkehrspolitik eintritt. Darüber hinaus vertrete Österreich den Standpunkt, der Einsatz erneuerbarerer Energiesysteme habe unabhängig vom jeweiligen Anteil der Nuklearenergie zu erfolgen.

 

Da die Strukturfonds-Programme in ihre Zuständigkeit fallen, freute sich Silhavy besonders darüber, dass die österreichischen Programme zu 90 % der Lissabon-Zielerreichung dienen und damit europaweit mit Großbritannien an der Spitze liegen.

 

Abschließend thematisierte Silhavy Fragen der Informationsgesellschaft und sprach die Tatsache an, dass rund 30 bis 40 % der Bevölkerung in den Mitgliedsstaaten noch nicht über die notwendigen Kompetenzen in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologien verfügen. Diese Zwei-Klassen-Gesellschaft könne man sich auf Dauer nicht leisten, sagte sie. Aus diesem Grund werde auch Ende des Jahres in Wien eine große Konferenz zum Thema "e-Inclusion" stattfinden.

 

 

Staatssekretär Hans Winkler ergänzte, das Jahr 2008 müsse man auch dafür nützen, das mögliche Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon vorzubereiten. Die slowenische Präsidentschaft habe sich besonders auf den Westbalkan konzentriert, bemerkte er, und die letzten Wahlen in Serbien hätten den positiven Einfluss auf die Reformkräfte bewiesen. Auch bei den Erweiterungsverhandlungen mit Kroatien gebe es Fortschritte, sodass ein Beitrittstermin am 1. Jänner 2010 möglich sei. Offen seien noch Gipfeltreffen mit US-Präsident George Bush und dem neuem russischen Präsidenten Dmitri Medvedev. Ebenso werde die Nachbarschaftspolitik gepflegt, wobei auf Initiative Polens vor allem den Staaten östlich der EU besondere Bedeutung geschenkt werde. Von der kommenden französischen Ratspräsidentschaft wisse man, dass diese sich besonders um die Themen Klima, Energie, Umwelt und Migrationspolitik annehmen werde. Auch eine Aktualisierung der europäischen Sicherheitsstrategie sei geplant.

 

 

Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) sprach die "galoppierende Inflation", vor allem auf dem Lebensmittelsektor, an und sah dabei einen akuten Handlungsbedarf. Eine besondere Perversion stellen ihrer Ansicht nach die Nahrungsmittelspekulationen sowie Nahrungsmittelinvestmentfonds dar. Sie forderte daher eine europäische Initiative gegen diese Art von Spekulationen, wie es das Europäische Parlament vorgeschlagen hat. Grossmann kritisierte auch die Biosprit-Offensive, die sich ihrer Ansicht nach als Irrweg herausgestellt hat.

 

Dazu äußerte sich Abgeordneter Karl Donabauer (V) kritisch, indem er meinte, aus der Produktion von Biosprit in Österreich eine Nahrungsmittelknappheit herleiten zu wollen, sei falsch. Er hoffe aber, dass der Nahrungsmittelbereich von Spekulationen bald befreit sein werde. Auch Abgeordneter Herbert Scheibner (B) werkte an, die EU müsse weltweit viel stärker und rascher gegen derart negative Entwicklungen auftreten.

 

Gemeinsam mit Abgeordneter Beatrix Karl (V) brachte Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) einen Antrag auf Ausschussfeststellung ein. Darin wird die Kommission aufgefordert, bei Legislativvorschlägen zu einer gemeinsamen Migrationspolitik sowie zu Gesundheitsdienstleistungen die diesbezüglichen Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten zu respektieren. Was den grenzüberschreitenden Organhandel betrifft, seien die unterschiedlichen Systeme im Zusammenhang mit den Einwilligungserfordernissen der Verstorbenen und Angehörigen zu beachten. In Bezug auf die substanziellen ethischen Fragen sollte die Union äußerst zurückhaltend sein. Den Abgeordneten fehlt im Arbeitsprogramm der Kommission darüber hinaus eine klare Aussage zur europäischen Perspektive für die Länder des Westbalkans. Sie kritisieren auch, dass die Kommission im Rahmen der Vorhaben zur besseren Rechtsetzung keine Aussage über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Proportionalität trifft. Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ mehrheitlich angenommen.

 

Abgeordneter Andreas Schieder (S) knüpfte an diesem letzten Punkt der Ausschussfeststellung an und trat für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit Serbien ein. Österreich sollte sich hier genauso engagieren wie für Kroatien, meinte er.

 

Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) begründete die Ablehnung des Antrags ihrer Fraktion damit, dass im Bereich Migrationspolitik nur der Artikel 79 Ziffer 5 angesprochen wird. Damit sei etwa der Frauenhandel und die Schlepperei nicht inbegriffen. Staatssekretärin Heidrun Silhavy widersprach dem und meinte, dieser Paragraph sei nur beispielhaft genannt. Selbstverständlich seien andere Punkte nicht ausgeklammert. Lunacek konnte auch die Aufforderung an die Kommission, sich bei Regelungen im Zusammenhang mit Organhandel zurückzuhalten, nicht nachvollziehen.

 

Ebenso wie Abgeordneter Herbert Scheibner (B) thematisierte Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) die Menschenrechtsfrage in Russland und China und erkundigte sich nach dem Stand der Beitrittsverhandlungen der Türkei. Vor allem sprach sie den Ilisu-Staudamm an, der von einem Expertenteam scharf kritisiert worden war.

 

Ihr Klubkollege Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) brachte einen Antrag auf Stellungnahme ein, in dem unter anderem eine Neuverteilung der Direktzahlungen zu Gunsten kleiner, mittlerer und ökologisch wirtschaftenden Betriebe gefordert wird. Darüber hinaus sollten Direktzahlungen in die ländliche Entwicklung umgeschichtet werden. Die Grünen sprechen sich darin einmal mehr für das Selbstbestimmungsrecht der Regionen auf Gentechnikfreiheit aus. Laut Antrag sind auch die EU-weit verbindlichen Ziele für den Anteil an Biokraftstoffen nach ihrer ökologischen und sozialen Relevanz zu überprüfen. Dieser Antrag wurde jedoch mehrheitlich von SPÖ, ÖVP und BZÖ abgelehnt. Abgeordneter Donabauer (V) begründete dies mit Widersprüchlichkeiten im Antrag.

 

Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) strich die Bedeutung der Klein-, und Mittelbetriebe für das Wirtschaftswachstum hervor und erkundigte sich nach konkreten Maßnahmen zu deren Unterstützung.

 

Zum Antrag der Koalition meinte Abgeordneter Herbert Scheibner (B), die Respektierung nationaler Kompetenzen im Bereich der Migration sei zu begrüßen, gleichzeitig müsse man der Europäischen Union aber auch die Möglichkeit geben, Maßnahmen von Einzelstaaten zu verhindern, die sich schädlich für die anderen Länder auswirken. Er nannte in diesem Zusammenhang explizit Spanien. Scheibner trat daher für einen Lastenausgleich unter den EU-Mitgliedern ein.

 

Ihm fehlten auch Fortschritte in der europäischen Sicherheitspolitik. Zu diesem Thema meldete sich auch Abgeordnete Katharina Pfeffer (S) zu Wort, die sich nach den diesbezüglichen Vorhaben der französischen Präsidentschaft erkundigte.

 

Der Antrag des Abgeordneten Scheibner (B) auf Ausschussfeststellung fand die Zustimmung von SPÖ, ÖVP und FPÖ und passierte so mehrheitlich den Ausschuss. Darin wird explizit auf das Subsidiaritätsprinzip hingewiesen, das die Europäische Kommission zu beachten habe. Die Abgeordneten erachten es für erforderlich, dass die Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit berichtet und insbesondere darlegt, ob und in welcher Form entsprechenden Stellungnahmen der Mitgliedsstaaten Rechnung getragen wurde. In einem weiteren Punkt beharren die Abgeordneten auf eine differenzierte Darstellung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und mit Kroatien, insbesondere auch deshalb, weil die Verhandlungen mit der Türkei ergebnisoffen geführt werden, nicht jedoch mit Kroatien.

 

 

In seiner Beantwortung stellte Staatssekretär Hans Winkler klar, dass das Arbeitsprogramm der Kommission deshalb nichts zur Sicherheitspolitik aussage, weil diese nicht in ihre Zuständigkeit falle. Über die von Frankreich initiierte Reform der Sicherheitsstrategie könne er zu diesem Zeitpunkt nur wenig sagen, doch die Revision sei vor allem vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen im Umweltbereich zu sehen. In Fragen der Migration werde es weiterhin Zuständigkeiten auf EU-Ebene, gemischte Zuständigkeiten und nationale Zuständigkeiten geben. Jedenfalls werde man um eine faire Aufteilung bemüht sein.

 

Winkler betonte einmal mehr, dass sich Österreich gegenüber Serbien nichts vorzuwerfen habe, da es dessen Annäherung an die EU immer unterstützt habe. Im Rahmen der Verhandlungen mit der Türkei seien derzeit 13 Kapitel eingefroren. Auch Winkler unterstrich, dass die Beitrittsverhandlungen ergebnisoffen geführt werden. Was die Menschenrechte betrifft, so gebe es sowohl in den Gesprächen mit China als auch in jenen mit Russland Fortschritte. Beim kürzlich stattgefundenen Lateinamerikagipfel hätten sich die TeilnehmerInnen darauf verständigen können, dass die Nahrungsmittelproduktion absoluten Vorrang vor der Treibstoffproduktion hat.

 

Staatssekretärin Heidrun Silavy stellte gegenüber Abgeordnetem Zanger (F)  fest, dass derzeit seitens der EU in Bezug auf die Klein-, und Mittelbetriebe eine Initiative laufe. Österreich fordere dabei insbesondere administrative Vereinfachungen bei der Förderung, eine intensivere Teilnahme an öffentlichen Beschaffungsprozessen und eine rasche Verwaltungskostensenkung um 25 % ein.

 

 

 

 

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rats zur Terrorismusbekämpfung

 

Die Diskussion über die drei weiteren Tagesordnungspunkte machten die Abgeordneten deutlich, dass sie sich nicht mit allgemeinen Begründungen für europäische Gesetzgebungsvorhaben begnügen wollen.

 

So wurde im Hinblick auf den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rats zur Terrorismusbekämpfung eine Ausschussfeststellung mit SPÖ-ÖVP-BZÖ-Mehrheit angenommen, in der betont wird, dass das materielle Strafrecht zum Kernbereich der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten gehöre. Sie kritisieren darin das Fehlen einer substantiellen Begründung, warum Regelungen auf europäischer Ebene geschaffen werden sollen und warum diese im Einklang mit der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit stehen.

 

Im derzeit gültigen Rahmenbeschluss Juni 2002 werden gewisse Handlungen als terroristische Straftaten definiert und die Mitgliedsstaaten zur Kriminalisierung von Vereinigungen, die diese Straftaten ausführen, sowie von Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten verpflichtet. In Österreich wurde dieser Rahmenbeschluss durch die Schaffung der §§ 278b und 278c Strafgesetzbuch umgesetzt. Nun ist geplant, die Tatbestände - öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat, Anwerbung für terroristische Zwecke und Ausbildung für terroristische Zwecke - wie sie im Europaratsübereinkommen zur Verhütung des Terrorismus aufgelistet sind - in Art. 3 des Rahmenbeschlusses zu integrieren. Österreich steht diesem Vorhaben positiv gegenüber.

 

Abgeordneter Johann Maier (S) zeigte zwar Verständnis für das Vorhaben, meinte jedoch, dass es auch um neue Straftatbestände gehe, die der österreichischen Rechtsordnung fremd seien. Außerdem seien hier sensible Fragen der Datenspeicherung und andere Grundrechtseingriffe betroffen. Die nach dem 11. September getroffenen Grundrechtseingriffe sollten zunächst einmal evaluiert werden, ob sie tatsächlich zweckmäßig waren. Ähnliche inhaltliche Bedenken äußerte Abgeordnete Ulrike Lunacek (G). Der Vertreter des Justizministeriums erläuterte, im Falle einer Umsetzung des genannten Beschlusses sehe er für Österreich einen geringen Umsetzungsbedarf.

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich. Es wird eine Angleichung und Vereinfachung der geltenden Verfahren zur Aktualisierung und Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich und

 

Legislativvorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit "SOLVABILITÄT II".

 

Auch in Bezug auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich. Es wird eine Angleichung und Vereinfachung der geltenden Verfahren zur Aktualisierung und Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich sowie auf den Legislativvorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit "SOLVABILITÄT II" gaben sich die Abgeordneten mittels Ausschussfeststellungen nicht mit der Begründung der Kommission, warum eine europäische Regelung notwendig ist, zufrieden. Beide Anträge wurden einstimmig angenommen.

 

Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich. Es wird eine Angleichung und Vereinfachung der geltenden Verfahren zur Aktualisierung und Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich angestrebt will man die Arbeitsbelastung und den Verwaltungsaufwand der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, der Landwirtschaft, des Handels und der Kommission verringern.

 

Ziel des Legislativvorschlags der Europäischen Kommission für eine Richtlinie betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit "SOLVABILITÄT II"  ist die Einführung eines risiko- und zukunftsorientierten Ansatzes bei der Berechnung der Eigenmittel (Solvabilität), die Vertiefung der Integration des EU-Versicherungsmarktes, die Festlegung von Standards für das Risikomanagement von EU-Versicherungsunternehmen und die Verstärkung des Schutzes von Versicherungsnehmern und Anspruchsberechtigten.

 

Österreich hat in diesem Zusammenhang insbesondere eine angemessene Berücksichtigung der österreichischen Struktur der Klein- und Mittelbetriebe moniert. Es soll auch zu keiner Verschlechterung der nationalen Aufsicht über Versicherungsgruppen sowie beim System der Gruppenunterstützung kommen. Ein wesentliches Anliegen der österreichischen Position betrifft auch die Anerkennung der Rückstellungen für erfolgsabhängige Prämienrückerstattung als Eigenmittel ("Surplus Funds")und eine angemessene Berücksichtigung von Kompositversicherungsunternehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender S-V-Antrag auf Ausschussfeststellung zu Tagesordnungspunkt 1 wurde mehrheitlich von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ angenommen:

 

 

 

Ständiger Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union   20.5.2008

 

Antrag

 

betreffend TOP 1: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008, KOM(2007) 640 endg. (02475/EU XXIII. GP)

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union hat das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008, KOM(2007) 640 endg. (02475/EU XXIII. GP) am 20.05.2008 in öffentlicher Sitzung beraten und beschließt auf der Grundlage der von der Bundesregierung und der Parlamentsdirektion übermittelten Informationen:

 

 

I.

Ausschussfeststellung:

 

 

„Stellungnahme an die Europäische Kommission

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union kommt zu dem Ergebnis, dass eine konkrete und vertiefte Prüfung der Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit erst aufgrund konkreter Legislativvorschläge erfolgen kann. Unabhängig davon sieht sich der Ausschuss zu folgenden Bemerkungen veranlasst:

 

  1. Soweit die Kommission beabsichtigt, weitere legislative Vorschläge betreffend eine gemeinsame Migrationspolitik oder betreffend eine „Steuerung der Arbeitskräftemigration“ zu machen, sollte die Kommission die diesbezüglichen Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten respektieren, die bspw. in Art 79 Z.5 (neue Nummerierung) des Vertrages über die Arbeitsweise der Union festgelegt sind. Diese Zuständigkeiten dürfen auch nicht durch gemeinschaftliche Rechtsakte, die andere Bereiche als den Zugang zum Arbeitsmarkt betreffen, unterlaufen werden.
  2. Soweit legislative Vorschläge Gesundheitsdienstleistungen betreffen, sind die Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten betreffend Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse gem. Art. 14 (neue Nummerierung) des Vertrages über die Arbeitsweise der Union sowie die Zuständigkeiten betreffend die Systeme der sozialen Sicherheit zu respektieren.
  3. Im Bereich der Vorhaben betreffend den grenzüberschreitenden Organhandel/Transplantationen wird zu beachten sein, dass in den Mitgliedsstaaten unterschiedliche Systeme im Zusammenhang mit den Einwilligungserfordernissen der Verstorbenen oder deren Angehörigen bestehen und dass diese auch zu erheblichen Unterschieden in der Versorgung mit benötigten Organen führen. Auch in Hinblick auf die substanziellen ethischen Fragen, die damit verbunden sind, sollte die Union in diesem Bereich mit einheitlichen Regelungen äußerst zurückhaltend sein. Funktionierende nationale Strukturen und Versorgungslagen sollten dadurch keinesfalls in Frage gestellt werden.
  4. Im Arbeitsprogramm der Kommission fehlt ein über die Weiterverfolgung der Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen hinausgehende klare Aussage und dazugehörige konkrete Vorhaben (etwa Visaerleichterungen) betreffend der europäischen Perspektive einschließlich jener der möglichen EU-Mitgliedschaft für die Länder des Westbalkans, die jedenfalls seit 2006 im Rat und im Europäischen Rat regelmäßig als Ziel festgelegt wurde.
  5. Die Kommission trifft im Rahmen der Vorhaben zur besseren Rechtssetzung bedauerlicherweise keine Aussage über die operative Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Proportionalität. Dies korrespondiert mit der Beobachtung, dass diesbezügliche Aussagen und qualitative und quantitative Bewertungen auch in konkreten Legislativvorschlägen der Kommission immer wieder fehlen, auf Formalaussagen eingeschränkt sind oder dass überhaupt nur auf entsprechende Arbeitsunterlagen der Kommission verwiesen wird. Dies sollte im Arbeitsprogramm für 2009 jedenfalls geändert werden.“

 

 

 

II.

 

Der Ständige Unterausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen und ersucht die Präsidentin des Nationalrates, dieses Kommuniqué an die Europäische Kommission sowie an die österreichische Bundesregierung, an die COSAC und an das Europäische Parlament zu übermitteln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender B-Antrag auf Ausschussfeststellung zu Tagesordnungspunkt 1 wurde von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ mehrheitlich angenommen:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

des Abgeordneten Scheibner

 

eingebracht im Zuge der Sitzung des ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 20. Mai 2008

zu TOP 1: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008, KOM(2007) 640 endg. (02475/EU XXIII. GP)

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

„Stellungnahme an die Europäische Kommission

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Europäische Kommission mit Inkrafttreten des Lissabonvertrages das dort verankerte Subsidiaritätsverfahren und die in den entsprechenden Protokollen festgeschriebenen Vorgaben bei Erstellung von Entwürfen zu Gesetzgebungsakten beachtet.

Dabei sind den Entwürfen detaillierte Angaben anzuschließen, die einerseits die Prüfung der Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit durch das Parlament ermöglichen, und andererseits die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen sowie die Auswirkungen auf die von den Mitgliedstaaten zu erlassenden Rechtsvorschriften tatsächlich nachvollziehbar machen.

 

Der Ständige Unterausschuss geht im Sinne einer effektiven Umsetzung des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit weiters davon aus, dass begründete Stellungnahmen der nationalen Parlamente, mit denen eine Unvereinbarkeit eines Entwurfs eines Gesetzgebungsaktes mit dem Subsidiaritätsprinzip zum Ausdruck gebracht wird, mit der gebotenen Sorgfalt seitens der Europäischen Kommission geprüft und auch entsprechend mit berücksichtigt werden.

 

Darüber hinaus erachtet es der Ständige Unterausschuss im Interesse der Mitgliedstaaten und der Stärkung der Bürgernähe als erforderlich, dass die Europäische Kommission im Rahmen der nachfolgenden Legislativ- und Arbeitsprogramme über die Umsetzung des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit berichtet und insbesondere darlegt, ob und in welcher Form entsprechenden Stellungnahmen der Mitgliedstaaten Rechnung getragen wurde.

 

Weiters bemängelt der Ständige Unterausschuss, dass im vorliegenden Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission lediglich  darauf hingewiesen wird, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien auf Grundlage des vereinbarten Verhandlungsrahmens geführt werden. Angesichts der Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher gegen einen EU-Beitritt der Türkei und für den Abbruch von Beitrittsverhandlungen ist, sollte in künftigen Berichten jedenfalls eine Differenzierung jener mit der Türkei bzw. mit Kroatien geführten Verhandlungen seitens der Europäischen Kommission dahingehend zum Ausdruck gebracht werden, dass hinsichtlich der Türkei mit Nachdruck auf die mit offenem Ausgang geführten Verhandlungen hingewiesen wird. 

 

 

 

 

 

Der Ständige Unterausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen und ersucht die Präsidentin des Nationalrates, dieses Kommuniqué an die Europäische Kommission sowie an die österreichische Bundesregierung, an die COSAC und an das Europäische Parlament zu übermitteln.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme zu Tagesordnungspunkt 1 wurde  mehrheitlich von SPÖ, ÖVP und BZÖ abgelehnt: 

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

der Abgeordneten Pirklhuber und Lunacek

 

 

betreffend TOP 1: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008, KOM(2007) 640 endg. (02475/EU XXIII. GP) eingebracht im Zuge der Sitzung des EU-Unterausschusses des Hauptausschusses am 20. Mai 2008

 

 

 

Die EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel legte im November 2007 Vorschläge zur Gesundheitsüberprüfung („Health Check“) der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor. Danach sollen die globalen Herausforderungen Klimaschutz, Wassermanagement und Erhalt der Biodiversität in die GAP integriert werden. Die progressive Staffelung der Direktzahlungen sowie eine Erhöhung der Modulation und Umlenkung der Mittel in die Ländliche Entwicklung sind prinzipiell richtige Ansätze hin zu einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Damit sollten die finanziellen Leistungen verstärkt an die Erbringung gesellschaftlich erwünschter Leistungen gebunden werden. Folgende Maßnahmen waren in der Mitteilung der Kommission (KOM(2007) 277 unter anderen angedacht:

 

Die Direktzahlungen aus der Betriebsprämienregelung (VO (EU) 1782/2003) sollen gestaffelt werden, indem mit steigenden Zahlungsbeträgen je Betrieb die Direktzahlungen in zunehmendem Maße gekürzt werden: Zahlungen über 100.000 Euro sollen um 10%, Zahlungen über 200.000 Euro um 25% und Zahlungen über 300.000 Euro um 45% gekürzt werden.

 

Klimawandel: Die Landwirtschaft soll in die EU-Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Klimawandels stärker als bisher miteinbezogen werden und mehr zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen. Im Grünbuch „Anpassung an den Klimawandel in Europa“ werden von der EU-Landwirtschaft weitere Beiträge zum Klimaschutz gefordert.

 

Wasserbewirtschaftung: Laut Kommission soll auch geprüft werden, wie Fragen der Wasserbewirtschaftung verstärkt in die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums einbezogen werden können

 

Pflanzengenetische Ressourcen: Es soll geprüft werden, wie dem Rückgang der Artenvielfalt Europas Einhalt zu gebieten ist.

 

Ländliche Entwicklung: Für erforderlich hält die Kommissarin auch die Stärkung des zweiten Pfeilers der EU-Agrarpolitik, die Ländliche Entwicklung. „Da der Haushalt der GAP nun bis zu 2013 feststeht, lässt sich eine Aufstockung der Mittel für Maßnahmen des zweiten Pfeilers nur durch die Erhöhung der obligatorischen Modulation mit entsprechender Kofinanzierung erreichen“. Die Kommission schlägt vor, die bisherige obligatorische Modulation in den Haushaltsjahren 2010 bis 2013 um jährlich 2% anzuheben.

 

Die EU-Kommission schlug vor die Milchquotenregelung am 31. März 2015 auslaufen zu lassen, um eine „stärker am Markt ausgerichtete Milchpolitik zu gewährleisten“. 

 

Der Sonderausschuss Landwirtschaft des Agrarministerrates hat in mehreren Sitzungen Stellung zu den Vorschlägen der EU-Kommission bezogen und in seiner Sitzung vom 10. März eine vorläufige Einigung in zentralen Eckpunkten erzielt, die jedoch teilweise hinter die ursprünglichen Vorschläge der EU-Kommission zurückfallen.

 

Weiters gibt es eine angenommene Entschließung des Europäischen Parlamentes vom 12. März 2008 zum „Gesundheitscheck“ der GAP, der über die Kommissionsvorschläge deutlich hinausweist.

 

Im Rahmen der Endverhandlung des nun vorliegenden Gesetzesvorschlags der Europäischen Kommission wird es im Rahmen der französischen Ratspräsidentschaft auch zu einer stärkeren Einbindung des EU-Parlamentes kommen. Dies ist insofern zu begrüßen, da nach voraussichtlicher Ratifizierung des EU-Reformvertrages ab 1.1.2009 das Europäische Parlament in Agrarfragen auch die volle Mitentscheidung hat.

 

Die aktuellen Herausforderungen, wie steigende Nachfrage nach gesunden Lebensmitteln und Energien bei gleichzeitiger weltweiter Verknappung der Rohstoffe, des fruchtbaren Ackerlandes und des Wassers sowie die ansteigende Bedrohung durch den Klimawandel verlangen eine umgehende Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik. Die gesamte Produktionskette muss im Sinne ökologischer Effizienz und sozialer Verträglichkeit optimiert werden. Nutzlosen Risikotechnologien wie der Agro-Gentechnik ist eine klare Absage zu erteilen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag

auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 2 B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung – insbesondere der Landwirtschaftsminister – werden aufgefordert auf EU-Ebene folgende Positionen zu vertreten:

 

 

  1. Die Wettbewerbsverzerrungen in der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik aufgrund der ungerechten Verteilung der Direktzahlungen zulasten kleinerer, mittlerer und ökologisch wirtschaftender Betriebe sind abzubauen und zu beenden.

 

  1. Die Gelder, die durch die Staffelung und Modulation einbehalten werden, sollen jenen Betrieben zugute kommen, welche durch eine umweltschonende und tiergerechte Produktion die gesellschaftlich erwünschten Leistungen erbringen.

 

  1. Der Ansatz zur Umschichtung der Direktzahlungen von der ersten Säule zugunsten der zweiten Säule „Ländliche Entwicklung“ ist zu unterstützen und zu verstärken.

 

  1. Der aktuelle Entwurf der Kommission zur Abschaffung der Milchquotenregelung ist weiterhin abzulehnen; es sind Alternativen auszuarbeiten mit dem Ziel der Erhaltung der Milchproduktion in den Berggebieten und benachteiligten Gebieten.

 

  1. Die EU-weit verbindlichen Ziele für den Anteil von Biokraftstoffen (10% bis zum Jahr 2020) sind nach ihrer ökologischen und sozialen Relevanz zu überprüfen und zu korrigieren. Der Einsatz von gentechnisch veränderten Energie-Pflanzen ist abzulehnen. Die Ernährungssicherheit muss klare Priorität vor der Produktion von Agrosprit haben.

 

  1. Zur Erhaltung einer gentechnikfreien Landwirtschaft in Europa sind gesetzliche Voraussetzungen für das Selbstbestimmungsrecht der Regionen auf Gentechnikfreiheit zu schaffen.

 

  1. Der Agrarbereich ist unverzüglich in die Klimaschutz-Reduktionsziele der Europäischen Union mit einzubeziehen. Die Agrarförderungen sind so zu gestalten, dass sie höchste klimapolitische Lenkungswirkung entfalten. Förderansätze mit kontraproduktiven Wirkungen auf den Klimaschutz sind abzuschaffen.

 

  1. Die Europäische Agrarpolitik ist mit den internationalen Abkommen wie dem „Menschenrecht auf Nahrung“, den Millenniumszielen, den Klimaschutzzielen, dem Kyoto-Protokoll, dem Biodiversitätsabkommen, aber auch mit den vorhandenen europäischen Programmen im Strukturförder-, Umwelt-, Entwicklungs- und Energiebereich sowie mit den Beschäftigungszielen der Lissabon- und der Göteborg-Strategie abzustimmen.

 

 

 

 

 

Diese Vorhaben sind durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wäre.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender S-V-Antrag auf Ausschussfeststellung zu Tagesordnungspunkt 2 wurde von SPÖ, ÖVP und BZÖ mehrheitlich angenommen:

 

 

Ständiger Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union   20.5.2008

 

 

Antrag

 

betreffend TOP 2: COM KOM (07) 650 endg., Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung

(23965/EU XXIII.GP)

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Vorschlag der Europäischen Kommission COM KOM (07) 650 endg., Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung (23965/EU XXIII.GP) am 20.05.2008 in öffentlicher Sitzung beraten und beschließt auf der Grundlage der Informationen des Innen- bzw. des Justizministeriums sowie des EU- und Internationalen Dienstes der Parlamentsdirektion folgende

 

 

I.

Ausschussfeststellung:

 

 

„Stellungnahme an die Europäische Kommission

 

Durch den Vorschlag der Europäischen Kommission COM KOM (07) 650 endg., Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung werden die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nicht verletzt.

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union weist aber ausdrücklich darauf hin, dass unabhängig von Zweck und Rechtsform der jeweils vorgeschlagenen europäischen Regelung das materielle Strafrecht zum Kernbereich der Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten gehört. Europäische Regelungen sollen daher auf diesem Gebiet überhaupt nur ausnahmsweise getroffen werden. Vorschläge für Rechtsakte betreffend strafrechtliche Bestimmungen benötigen in diesem Sinne eine substanzielle qualitative und quantitative Begründung, warum überhaupt eine europäische Regelung geschaffen werden soll und warum die vorgeschlagene Regelung jeweils im Vergleich zu den denkbaren Handlungsalternativen im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit steht. Diese Begründung fehlt im vorliegenden Vorschlag oder beschränkt sich auf eher allgemeine Überlegungen, die künftig nicht mehr als ausreichend angesehen werden können.“

 

 

II.

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen. Gleichzeitig wird die Präsidentin des Nationalrates ersucht, dieses Kommuniqué der Europäischen Kommission, der österreichischen Bundesregierung, der COSAC und dem Europäischen Parlament zu übermitteln.

Folgender S-V-Antrag auf Ausschussfeststellung zu Tagesordnungspunkt 3 wurde einstimmig angenommen:

 

 

 

Ständiger Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union   20.5.2008

 

 

Antrag

 

betreffend TOP 3: COM KOM (08) 120 endg., Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich und zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 77/504/EWG, 88/407/EWG, 88/661/EWG, 89/361/EWG, 89/556/EWG, 90/427/EWG, 90/428/EWG, 90/429/EWG, 90/539/EWG, 91/68/EWG, 92/35/EWG, 92/65/EWG, 92/66/EWG, 92/119/EWG, 94/28/EG, 2000/75/EG, der Entscheidung 2000/258/EG sowie der Richtlinien 2001/89/EG, 2002/60/EG und 2005/94/EG

(32364/EU XXIII.GP)

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union hat den eingangs genannten Vorschlag der Europäischen Kommission COM KOM (08) 120 endg., (32364/EU XXIII.GP) am 20.05.2008 in öffentlicher Sitzung beraten und beschließt auf der Grundlage der Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend sowie des EU- und Internationalen Dienstes der Parlamentsdirektion folgende

 

 

I.

Ausschussfeststellung:

 

 

„Stellungnahme an die Europäische Kommission

 

Durch den Vorschlag der Europäischen Kommission COM KOM (08) 120 endg., Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich und zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 77/504/EWG, 88/407/EWG, 88/661/EWG, 89/361/EWG, 89/556/EWG, 90/427/EWG, 90/428/EWG, 90/429/EWG, 90/539/EWG, 91/68/EWG, 92/35/EWG, 92/65/EWG, 92/66/EWG, 92/119/EWG, 94/28/EG, 2000/75/EG, der Entscheidung 2000/258/EG sowie der Richtlinien 2001/89/EG, 2002/60/EG und 2005/94/EG werden die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nicht verletzt.

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union weist aber ausdrücklich darauf hin, dass unabhängig von Zweck und Rechtsform der jeweils vorgeschlagenen europäischen Regelung eine substanzielle qualitative und quantitative Begründung, warum überhaupt eine europäische Regelung geschaffen werden soll und warum die vorgeschlagene Regelung jeweils im Vergleich zu den denkbaren Handlungsalternativen im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit steht, als unabdingbar angesehen wird. Diese Begründung fehlt im vorliegenden Vorschlag zur Gänze, was nicht als ausreichend angesehen werden kann.“

 

 

 

 

II.

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen. Gleichzeitig wird die Präsidentin des Nationalrates ersucht, dieses Kommuniqué der Europäischen Kommission, der österreichischen Bundesregierung, der COSAC und dem Europäischen Parlament zu übermitteln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender S-V-Antrag auf Ausschussfeststellung zu Tagesordnungspunkt 4 wurde einstimmig angenommen:

 

 

 

Ständiger Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union   20.5.2008

 

 

Antrag

 

betreffend TOP 4: COM KOM (08) 119 endg., Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (Neufassung)

(31921/EU XXIII.GP)

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Vorschlag der Europäischen Kommission COM KOM (08) 119 endg., Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (Neufassung) (31921/EU XXIII.GP) am 20.05.2008 in öffentlicher Sitzung beraten und beschließt auf der Grundlage der Informationen des Finanzministeriums sowie des EU- und Internationalen Dienstes der Parlamentsdirektion folgende

 

 

I.

Ausschussfeststellung:

 

 

„Stellungnahme an die Europäische Kommission

 

Durch den Vorschlag der Europäischen Kommission COM KOM (08) 119 endg., Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (Neufassung) werden die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nicht verletzt.

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union weist aber ausdrücklich darauf hin, dass unabhängig von Zweck und Rechtsform der jeweils vorgeschlagenen europäischen Regelung eine substanzielle qualitative und quantitative Begründung, warum überhaupt eine europäische Regelung geschaffen werden soll und warum die vorgeschlagene Regelung jeweils im Vergleich zu den denkbaren Handlungsalternativen im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit steht, als unabdingbar angesehen wird. Diese Begründung fehlt im vorliegenden Vorschlag zur Gänze, was nicht als ausreichend angesehen werden kann.“

 

 

II.

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen. Gleichzeitig wird die Präsidentin des Nationalrates ersucht, dieses Kommuniqué der Europäischen Kommission, der österreichischen Bundesregierung, der COSAC und dem Europäischen Parlament zu übermitteln.