NATIONALRAT

 

 

            Der    B u d g e t a u s s c h u s s    hält Donnerstag, den 3. November 2011, um 9 Uhr im Lokal VI (Budgetsaal) Sitzung.

 

 

T A G E S O R D N U N G

 

 

 

 1.)

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem ein EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz und ein Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für das Wärme- und Kälteleitungs­ausbaugesetz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Grund­erwerbsteuergesetz 1987, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobi­lien-Investmentfondsgesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgaben­ordnung, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Nieder­lassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Datenschutz­gesetz 2000, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Wasserstraßengesetz, das Bundesgesetz über das Österreichische Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Außenhandelsgesetz 2011 geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2012) (1494 d.B.)

 

2.)

Regierungsvorlage: Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012 samt Anlagen (1405 d.B.)

 

 

Wien, 2011 10 21

 

 

 

 

Jakob    A u e r   

 

Obmann

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A v i s o

 

 

            Es ist vorgesehen, ein öffentliches Hearing (mit Experten unter Verzicht auf Ein­leitungsreferate) abzuhalten.

 

Weiters ist beabsichtigt, diese Sitzung um 12 Uhr zu beenden.

 

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          Weitere Sitzungen des Budgetausschusses sind für Donnerstag, den 3. November 2011, um 13 Uhr (bis 15 Uhr) sowie um 15 Uhr (bis 18 Uhr) in Aussicht genommen.