NATIONALRAT

 

 

         Der Familienausschuss hält Donnerstag, den 18. Oktober 2012, um 10.30 Uhr im Lokal VIII Sitzung.

 

TAGESORDNUNG

 

1.)           Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1908 d.B.)

2.)           Antrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweite Ausweitung der Jugendmobilität (2056/A(E))

3.)           Antrag der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Geldsegen für Süchtige (1824/A(E))

4.)           Antrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinheitlichung von Antrags- und Auszahlungsmodalitäten der Familienleistungen in Österreich sowie direkte Auszahlung der Familienbeihilfe an Studierende (1744/A(E))

          (Wiederaufnahme der am 30. November 2011 vertagten Verhandlungen)

5.)           Antrag der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungs­geldes (2052/A(E))

6.)           Antrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld (2047/A(E))

7.)           Antrag der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend interministerielle Koordinationsstelle für Kinder- und Jugendpolitik (1166/A(E))

8.)           Antrag der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinderrechte-Monitoringausschuss zur Überprüfung der Umsetzung des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern (1679/A(E))

          (Wiederaufnahme der am 30. November 2011 vertagten Verhandlungen)

9.)           Antrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundeskompetenz Elementarpädagogik (1867/A(E))

          (Wiederaufnahme der am 20. Juni 2012 vertagten Verhandlungen)

 

 

Wien, 2012 10 16

 

 

Ridi Maria Steibl

Obfrau

 

Aviso

 

          Es ist vorgesehen, die Tagesordnungspunkte 1 und 2 sowie 5 und 6 jeweils unter einem zu verhandeln.