NATIONALRAT

 

 

         Der Justizausschuss hält Mittwoch, den 29. Mai 2013, um 9 Uhr im Lokal VIII Sitzung.

 

TAGESORDNUNG

 

1.)           Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozess­ordnung 1975 zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuel­len Integrität und Selbstbestimmung geändert werden (Sexualstrafrechts­änderungs­gesetz 2013) (2319 d.B.)

2.)           Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Peter Michael Ikrath, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Tatbestand der sexuellen Belästigung (§ 218 StGB) (2162/A(E))

3.)           Antrag der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend härtere Bestrafung von Kinderschändern (1155/A(E))

4.)           Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und das Körperschaftsteuer­gesetz 1988 geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 – GesRÄG 2013) (2356 d.B.)

5.)           Antrag der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weg­fall der Veröffentlichungspflichten in der Wiener Zeitung (1615/A(E))

6.)           Antrag der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Veröffentlichungspflichten im "Amtsblatt der Wiener Zeitung" (1692/A(E))

7.)           Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend verein­fachte Firmengründung durch Schaffung einer 1 €-GmbH (2276/A(E))

8.)           Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden (2306 d.B.)

                                                                                                                                                                                                                                                                                ./.

9.)           Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Schiedsverfahren in der Zivilprozess­ordnung und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Schieds­rechts-Änderungsgesetz 2013 – SchiedsRÄG 2013) (2322 d.B.)

10.)         Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Ausbildungs- und Berufsprüfungs- Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwalts­anwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungs­gesetz, das Gerichtsgebührengesetz, die Notariatsordnung, das Notariatsprüfungs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Sachverständi­gen- und Dolmetschergesetz, das Übernahmegesetz, das Verwertungs­gesell­schaftengesetz 2006, das Bundesgesetz über die Gebühren für Verwahr­nisse der gerichtlichen Verwahrungsabteilungen, das Strafvollzugsgesetz und das Liegenschaftsteilungsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichts­barkeits-Anpassungsgesetz – Justiz – VAJu) (2357 d.B.)

11.)         Bericht der Bundesregierung gemäß § 30 Atomhaftungsgesetz über die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden, insbesondere über das Aus­maß der auf internationaler Ebene zur Verfügung stehenden Entschädigungs­beträge (III-393 d.B.)

 

 

Wien, 2013 05 24

 

 

 

Mag. Peter Michael Ikrath

Obmann

 

 

Aviso

 

         Es ist in Aussicht genommen, die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 sowie 4 bis 7 jeweils unter einem zu verhandeln.

         Weiters ist beabsichtigt, diese Sitzung bis spätestens 12 Uhr zu beenden.

 

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         Eine weitere Sitzung des Justizausschusses ist für Mittwoch, den 19. Juni 2013, um 10 Uhr (bis 13 Uhr) vorgesehen.