NATIONALRAT

 

 

 

            Der  Unterausschuss des Justizausschusses  zur Vorbehandlung

 

 

des Berichtes der Bundesministerin für Justiz betreffend die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessreform aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 5. November 2009, 53/E XXIV. GP (III-272 d.B.)

und

des Antrages 1501/A(E) der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung des Untersuchungsrichters

 

 

 

hält Dienstag, den 11. Dezember 2012, um 14 Uhr im Lokal VI (Budgetsaal) Sitzung.

 

 

 

Wien, 2012 11 16

 

 

 

 

Dr. Johannes  Jarolim

Obmannstellvertreter

 

 

 

Aviso

 

         Am Beginn der Sitzung soll die Wahl einer Obfrau/eines Obmannes erfolgen.

         Weiters ist in Aussicht genommen, diese Sitzung bis spätestens 17 Uhr zu beenden.