NATIONALRAT
A B Ä N D E R U N G
Die für Donnerstag, den 2. Februar 2012, um 12 Uhr im Lokal VI (Budgetsaal) anberaumte Sitzung des Verfassungsausschusses mit der Tagesordnung:
1.) Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, ein Bundesgesetz über die Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen (Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz - EBIG) erlassen und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Bundesministeriengesetz 1986, das Strafgesetzbuch, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Wählerevidenzgesetz 1973 und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden (EBIG-Einführungsgesetz) (1780/A)
(Wiederaufnahme der am 7. Dezember 2011 vertagten Verhandlungen)
2.) Bürgerinitiative betreffend "Tierschutz als Rechtsgut im Verfassungsrang" (4/BI)
3.) Antrag der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend verfassungsmäßige Verankerung des Tierschutzes in Form einer Staatszielbestimmung (340/A(E))
(Wiederaufnahme der am 25. März 2009 vertagten Verhandlungen)
4.) Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung (290/A(E))
(Wiederaufnahme der am 25. März 2009 vertagten Verhandlungen)
5.) Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung (861/A(E))
wird auf 12.30 Uhr (bis 16 Uhr) desselben Tages verschoben.
Wien, 2012 01 23
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Obmann |
Die Bundesministerin für Inneres wird dem Ausschuss für den Tagesordnungspunkt 1 und der Staatssekretär im Bundeskanzleramt für die Tagesordnungspunkte 2 bis 5 zur Verfügung stehen.
Es ist vorgesehen, die Tagesordnungspunkte 2 bis 5 unter einem zu verhandeln.