5/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 28.10.2008
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hofer, Weinzinger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Absetzbarkeit von Spenden
Es gab schon in der 22. Legislaturperiode einen fertigen Gesetzesentwurf, der die Absetzbarkeit von Spenden Privater vorgesehen hat. Da der Entwurf - obwohl er breite Zustimmung gefunden hatte - bis heute nicht umgesetzt wurde, ist die Bundesregierung aufgefordert, in dieser Causa aktiv zu werden.
Es wird vorgeschlagen, die Absetzbarkeit von Spenden vom Spendengütesiegel, das von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vergeben wird, abhängig zu machen. Das Spendengütesiegel ist an strenge Kriterien geknüpft. Somit wäre gewährleistet, dass nur Spenden an seriöse Organisationen von der Einkommensteuer abgesetzt werden können.
Konkret sollen Spenden als Sonderausgaben mit einer Deckelung von 100 Euro wie beim Kirchenbeitrag absetzbar gemacht werden können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 zuzuleiten, die die Absetzbarkeit von Spenden Privater an Organisationen, an die von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder das Spendegütesiegel vergeben wurde, bis zu einer Grenze von 100 Euro jährlich vorsieht."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.