8/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 28.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Weinzinger
und weiterer Abgeordneter

betreffend Verbot der Spekulation und risikoreicher Veranlagung von Steuergeldern

Im Zuge der jüngsten Finanzkrise kommen auch österreichische Unternehmen immer mehr in finanzielle Schwierigkeiten, wodurch in Folge unzählige Arbeitsplätze massiv bedroht sind. Gerade in den letzten Wochen und nicht zuletzt durch Prüfungen des Rechnungshofes sind auch hoch spekulative Veranlagungen von Gebietskörperschaften und ausgegliederten Rechtsträgern bekannt geworden, aufgrund derer den veranlagenden Stellen große Verluste entstanden sind, die letztendlich auch den österreichischen Steuerzahler direkt treffen.

So breiten sich beispielsweise laut der Tageszeitung „Die Presse" die Buchverluste der ÖBB mit Spekulationsgeschäften aus. Aufgrund der Rückgänge an den internationalen Aktienmärkten haben die ÖBB für 2007 weitere zweistellige Millionen-beträge rückstellen müssen. Nach kumuliert 80 Mio. Euro für 2005 und 2006 sollen sich die Verluste mittlerweile auf 100 bis 140 Mio. Euro belaufen, berichtet „Österreich". Nach APA-Informationen könnten sie im gesamten Konzern für 2007 schon 150 Mio. Euro übersteigen.

Spekulationen und höchst risikoreiche Veranlagung von Steuergeldern sind keinesfalls im Sinne der österreichischen Bürger und auch in keinster Weise mit den Grundsätzen „Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit" in Einklang zu bringen, wie auch das Beispiel der in Niederösterreich verspekulierten 500 Millionen € Wohnbaugelder zeigt.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass Gebietskörperschaften, ausgegliederte Rechtsträger und Gesellschaften, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen, spekulative Geschäfte mit Steuergeld ab sofort nicht mehr vornehmen."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.