11/A XXIV. GP

Eingebracht am 28.10.2008
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ANTRAG

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (ALVG) geändert wird.

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (ALVG) geändert wird.

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (ALVG), BGBl 1977/609, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 82/2008 wird wie folgt geändert:

 

1. § 21 Abs. 3 erster Satz lautet:

„Als Grundbetrag des Arbeitslosengeldes gebühren täglich 60 vH des täglichen Nettoeinkommens, kaufmännisch gerundet auf einen Cent.“

2. In § 21 Abs. 5 wird die Zahl „80“ durch die Zahl „85“ und die Zahl „60“ durch die Zahl „65“ ersetzt.

 

3. Dem § 79 wird folgender Abs. 99 angefügt:

„(99) § 21 Abs. 3 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/200X treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.“

 

 


Begründung:

 

Das österreichische Arbeitslosenversicherungsrecht kennt die niedrigste Nettoersatzrate vergleichbarer europäischer Staaten. Dies führt zu extrem niedrigen und nicht existenzsichernden Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sowie zu erheblicher Armutsgefährdung. Die Anhebung der Nettoersatzrate ist zumindest ein erster Schritt der Anpassung an das Sicherungsniveau anderer europäischer Industrieländer sowie in der Verhinderung von Armut.

 

 

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.