14/A XXIV. GP

Eingebracht am 28.10.2008
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ANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

Das Führerscheingesetz, zuletzt geändert mit BGBl I Nr. 31/2008, wird wie folgt geändert:

 

In §30a Abs 2 werden nach Ziffer 13 folgende Ziffern 14, 15 und 16 eingefügt:

 

"14.   Übertretungen der jeweils per Gesetz oder Verordnung vorgegebenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 20 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 30 km/h;

15.     Übertretungen von §20 Abs 1 erster Satz StVO, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden;

16.     Übertretungen von § 102 Abs 3 fünfter Satz KFG 1967."

 

 

Begründung:

 

Der Deliktkatalog des 2005 eingeführten Vormerksystems klammert den Bereich Schnellfahren bisher unverständlicherweise aus. Schnellfahren ("unangepasste Geschwindigkeit") ist jedoch mit Abstand die häufigste Ursache von Verkehrsunfällen in Österreich und ist für mehr als ein Drittel der Verkehrsunfälle mit Todesopfern verantwortlich. Spürbar positive Entwicklungen wie in einzelnen anderen Ursachenfeldern der Verkehrsunfallbilanz fehlen beim Schnellfahren. Die Aufnahme von Schnellfahren in den Deliktkatalog ist aufgrund dieser Tatsache dringend erforderlich.


Dabei sollen im Sinne einer sachlich treffsicheren Lösung sowohl deutliche Überschreitungen der jeweils numerisch zulässigen Höchstgeschwindigkeit als auch gefährliche Verstöße gegen die Grundregel der angepassten Fahrgeschwindigkeit erfasst werden.

 

Telefonieren am Steuer wird als Unfallursache weithin unterschätzt. Überdies war die Strafandrohung für Handy am Steuer im EU-Vergleich lange Zeit sehr bescheiden und sichtlich unzureichend. Verschiedene Untersuchungen in den letzten Jahren haben hohe Risken durch Handy am Steuer festgestellt, beispielsweise wie bei einer Alkoholisierung mit ca. 0,8 Promille. Leider lässt die unzureichende österreichische Unfallstatistik bisher keine abschließende Quantifizierung zu, auch in Österreich wurde Handy am Steuer aber bereits in mehreren Studien als wesentliche Ursache von ablenkungsbedingten Unfällen ermittelt.

In anderen Staaten Europas wurde mit der Aufnahme von „Handy am Steuer“ und ähnlichen, breit üblich gewordenen verkehrssicherheitsgefährdenden Unsitten, die in Österreich gerne als „Kavaliersdelikte“ verharmlost werden, in die jeweiligen Punkteführerschein-Modelle gute pädagogische Erfolge erzielt. In diesem Sinn ist auch in Österreich zum Schutz insbesondere schwächerer VerkehrsteilnehmerInnen die Aufnahme von Handy am Steuer in das Vormerksystem dringend erforderlich. Dies umsomehr, als auch die derzeitige, mittlerweile erhöhte Strafandrohung im Zusammenspiel mit der sehr zurückhaltenden Kontrolle des Delikts keinerlei wahrnehmbare präventive Wirkung entfaltet.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.