26/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 28.10.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
betreffend Novellierung des Entwicklungshelfergesetzes
Die Entsendung von Fachkräften und ExpertInnen im Rahmen der Aufgabengebiete der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) ist nach wie vor ein unentbehrlicher Teil der österreichischen EZA. Das betrifft nicht nur deren Leistungen in den Ländern selbst, sondern darüber hinaus auch deren Rolle als MultiplikatorInnen in Österreich, die nach ihrer Rückkehr Wissen und Wertehaltungen vermitteln und damit zu einem größeren Verständnis über die sog. Entwicklungsländer sowie die positive Rolle der Entwicklungszusammenarbeit beitragen können.
Die Personalentsendung ist somit ein wichtiger, in das Gesamtkonzept der Österreichischen EZA einzubettender Teil der Kooperation mit den Partnerländern.
Die gesetzliche Grundlage der Personalentsendung ist immer noch das „Entwicklungshelfergesetz“ aus dem Jahr 1983. Dieses ist nicht nur in sozialrechtlicher Hinsicht dringend zu novellieren, sondern auch den heutigen Erfordernissen des Personaleinsatzes anzupassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Vorschlag für die Novellierung des „Entwicklungshelfergesetzes“ (BGBl. NR. 574/1983) vorzulegen. Die Novellierung soll sowohl die sozialrechtlichen Komponenten als auch das geänderte Aufgabenprofil der EntwicklungshelferInnen den heutigen Gegebenheiten anpassen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.