27/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 28.10.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einsetzung einer EU-Beauftragten für die Rechte der Frauen im Bereich der Entwicklungspolitik

 

 

In einer Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zu dem Thema "Gleichstellung und Teilhabe - die Rolle der Frauen in der Entwicklungszu­sammenarbeit" fordert das EP den Rat auf,

 

„(...) einen Europäischen Sonderbeauftragten für die Rechte der Frau zu ernennen, der das Engagement der Europäischen Union für die Teilhabe der Frauen an der Außen- und Entwicklungspolitik stärken und die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele fördern würde, indem der Schwerpunkt auf die weltweite Gleichstellung von Frauen und Männern, die Senkung der Müttersterblichkeit und die Bekämpfung der Armut gelegt würde;“

 

Das Europäische Parlament bezieht sich in dieser Entschließung auf eine Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 8. März 2007 mit dem Titel "Gleichstellung und Teilhabe - die Rolle der Frauen in der Entwicklungs­zusammenarbeit" (KOM(2007) 100).

 

Die Kommission stellt in dieser Mitteilung u.a. fest:

 

„Die Gleichstellung ist inzwischen als ernst zu nehmendes Thema anerkannt und findet in den Dialog (der EU, Anm.) mit mehr und mehr Staaten Eingang; gleichzeitig hat sie inzwischen ihren Platz in den Konsultationen zwischen der EU und den zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Partnerstaaten.“

 

Aber: „Es muss noch einmal betont werden, dass es offenbar trotz beachtlicher Fortschritte noch nicht vollständig gelungen ist, die Gleichstellungsproblematik wirksam als Querschnittsaufgabe in sämtliche Länderstrategien bzw. in die Alltagspraxis der Entwicklungszusammenarbeit der EU zu integrieren.“

 

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, sich im Rahmen der EU sowie bei den anderen EU-Mitgliedstaaten dafür einzusetzen, dass eine Europäische Sonderbeauftragte für die Rechte der Frau ernannt wird, um die Teilhabe der Frauen an der Außen- und Entwicklungspolitik zu stärken.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.