28/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 28.10.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einbeziehung geringfügig Beschäftigter in die Arbeitslosenversicherung

 

 

Mit dem Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für unselbstständig Beschäftigte bis € 1.100,- ist die Nichtberücksichtigung von Menschen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, nicht mehr argumentierbar. Gerade angesichts der Tatsache, dass die Zahl geringfügig Beschäftigter seit Jahren zunimmt und diese Personengruppe oftmals ohne Krankenversicherungsschutz dasteht und über extrem niedrige Einkommen verfügt, stellt der Ausschluss aus den sozialen Sicherungssystemen eine besondere Härte dar.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 1. Jänner 2009 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem auch geringfügig Beschäftigte gem. §5 Abs. 2 ASVG in die Arbeitslosenversicherung mit einbezogen werden. § 12 Abs. 6 AIVG ist hiervon nicht berührt.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.