49/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Neubauer
und weiteren Abgeordneten
betreffend Kollaudierung des tschechischen AKW Temelin

Mit dem Melker Protokoll (Brüsseler Fassung) unterzeichneten Milos Zeman als Vertreter der Tschechischen Republik und Wolfgang Schüssel als Vertreter der Republik Österreich einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag. Da dieser unter Vermittlung der Europäischen Kommission zustande gekommen war, wurde das Melker Protokoll auch von Günter Verheugen mit unterzeichnet. Im Mittelpunkt steht die Verpflichtung der Tschechischen Republik, dass "in jedem Fall die Umsetzung der in Anhang I angeführten Sicherheitsmaßnahmen (...) die Vorbedingung für den kommerziellen Betrieb ist" (siehe Kapitel VI des Melker Protokolls, Brüsseler Fassung).

Außenminister Kavan hat am 12. Dezember 2001 anlässlich der Beitrittskonferenz mit der Tschechischen Republik auf Ministerebene, bei der das Verhandlungskapitel „Energie" mit der Tschechischen Republik vorläufig abgeschlossen worden ist, folgende Erklärung abgegeben:

"....I would like to Stress that the Czech Republic found it fit to bring the Conclusions to the attention of the European Union within the framework of the Accession Conference to highlight that the Czech Republic considers itself to be bound to implement them. The Czech Republic will fully honour its commitments under these Conclusions. Austria and the Czech Republic agreed on the common objective to include the bilateral obligations contained in these "Conclusions " in a Protocol to the Accession Act. " Damit bestätigte er die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Melker-Abkommens.

Am 13. November 2006 hat der tschechischen Außenminister Alexander Vondra gegenüber dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf dessen ausdrückliche Nachfrage die endgültige Betriebsgenehmigung (Kollaudierung) offiziell bestätigt.

Es gibt bis dato keinerlei Anzeichen dafür, dass die Tschechische Republik hinreichend an der Umsetzung der offenen Sicherheitsmaßnahmen arbeiten würde. Es ist daher davon auszugehen, dass die Tschechische Republik den völkerrechtlich verbindlichen Vertrag, wie es das Melker Protokoll (Brüsseler Fassung) darstellt, bisher nicht hinreichend erfüllt, insbesondere nach der Aussage des tschechischen Premiers Mirek Topolanek in der Ausgabe Nr. 3 des Nachrichtenmagazins "profil" vom 14. Jänner 2008, wonach für ihn das Melker Abkommen völkerrechtlich nicht bindend sei. Darüber hinaus haben die Vertreter Tschechiens im Rahmen der interparlamentarischen Temelin-Kommission mehrfach betont, dass für sie mit dem Melker-Abkommen kein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag vorliege.

Weiters hat es die Tschechische Republik vorsorglich unterlassen eine Unterwerfungserklärung gemäß der Fakultativklausel nach Art. 36 Abs. 2 des Status des Internationalen Gerichtshofs abzugeben. Daher besteht für die Republik Österreich nur die Möglichkeit durch die freiwillige Unterwerfung der Tschechischen Republik gemäß Art. 36 Abs. 1 eine Klärung, ob ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag vorliegt, herbeizuführen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, gegenüber der Tschechischen Republik umgehend festzustellen, dass für Österreich das
Melker Abkommen nach wie vor einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag darstellt. Aus dieser Position heraus sind die Tschechische Republik und deren Repräsentanten aufzufordern, hinsichtlich dieser Feststellung in Verhandlungen mit der Republik Österreich und deren Repräsentanten einzutreten.

Für den Fall, dass es die zuständigen Vertreter der Bundesregierung in Österreich bis dato unterlassen haben das Abkommen gemäß Artikel 102 der Satzungen der Vereinten Nationen zu registrieren, ist dem umgehend zu entsprechen. Sollte es bei den Verhandlungen mit Tschechien bis 31.12.2008 zu keiner Einigung kommen, ist die Tschechische Republik und deren Repräsentanten aufzufordern, sich diesbezüglich dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag zu unterwerfen."

Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss