55/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.11.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut,

Kollegin und Kollegen

 

betreffend nachhaltige Absicherung der Finanzierung der Flugrettung

 

 

Der Christophorus Flugrettungsverein (CFV) führt zur optimalen notärztlichen Versorgung von Notfallpatienten mit Notarzthubschraubern in Österreich flächendeckend sechzehn ganzjährige Stützpunkte. Dabei wird der Einsatz der Hubschrauber immer von einer unabhängigen Leitstelle veranlasst. Nach einem angeforderten Hubschrauber-Einsatz entscheiden die Krankenkassen oft erst Monate später auf Basis der vorliegenden genauen medizinischen Informationen, ob der Einsatz eines Hubschraubers überhaupt notwendig war und von der Krankenkasse daher zu bezahlen ist.

 

Durch die prekäre Finanzsituation der Krankenkassen ist aber die Zahl der nicht bezahlten Noteinsätze von 29 Prozent (im Jahr 2004) auf 36 Prozent (2006) gestiegen. Hinzu kommt, dass mit der nicht kostendeckenden Pauschale die Kosten für den Christophorus Flugvereines noch erhöht werden. Dadurch wird für das Jahr 2008 mit einem Minus von fünf Mio. Euro gerechnet, was aus dem ÖAMTC-Budget abgedeckt werden muss. Die eingetretene und sich abzeichnende weitere Entwicklung übersteigt aber die finanziellen Möglichkeiten des ÖAMTC, wodurch die Fortführung der Rettungsflüge des Christophorus Flugrettungsvereines nicht sichergestellt werden kann.

Um aber weiterhin eine notärztliche Versorgung von Notfallpatienten mit Notarzthubschraubern in Österreich zu gewährleisten ist eine nachhaltige Absicherung der Finanzierung der Flugrettung dringend erforderlich.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine optimale notärztliche Versorgung von Notfallpatienten mit Norartzhubschraubern zu gewährleisten und eine nachhaltige Absicherung der Finanzierung der Flugrettung in Österreich sicherzustellen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

Wien, am 25. November 2008