56/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.11.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Grosz, Ing. Westenthaler, Mag. Stadler, Dr. Spadiut, List

Kolleginnen und Kollegen

betreffend die sofortige Abstandnahme vom Projekt eines „Schubhaftzentrums“ in Leoben

 

Im August 2007 wurde erstmals bekannt, dass das Bundesministerium für Inneres im Zentrum und in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnsiedlung der obersteirischen Bezirksstadt Leoben ein Schubhaftzentrum zu errichten plant. In diesem „Schubhaftzentrum“ sollen laut Mitteilungen des Bundesministeriums bis zu 250 Schubhäftlinge Unterbringung finden. Die betroffene Bevölkerung von Leoben sowie Anrainer und die betroffene Siedlungsgenossenschaft haben sich mehrmals und mehrheitlich gegen die Pläne des Innenministeriums ausgesprochen. Es gibt bereits mehrere diesbezügliche Bürgerinitiativen, die Parteien des Leobener Gemeinderates haben mehrere Resolutionen und Petitionen gegen das Projekt beschlossen.

 

Die Errichtung eines sogenannten Bundesanhaltezentrums in Leoben ist sicherheitspolitisch nicht zu verantworten. Einerseits besteht keine Notwendigkeit, ein derartiges Zentrum – umso mehr wenn es neu errichtet werden soll – in einer Stadt zu errichten. Andererseits ist die verkehrstechnische Lage von Leoben denkbar ungünstig für eine zügige Abschiebung der Schubhäftlinge bei entsprechenden Bescheiden. Die Distanz von Leoben zum Flughafen Wien-Schwechat beträgt 162 km, von Leoben zum Flughafen Graz-Thalerhof 77 km.

 

Als besonders verwerflich ist zu werten, dass die Bundesministerin für Inneres trotz der berechtigten Einwände und des Unsicherheitsgefühls der Leobener Bevölkerung an diesem Projekt festhält, statt Alternativen zu prüfen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 


Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere aber die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, von den Plänen für ein „Schubhaftzentrum“ in der obersteirischen Bezirksstadt Leoben umgehend Abstand zu nehmen und geeignetere Alternativen zu prüfen und nur im Einvernehmen mit der regional betroffenen Bevölkerung umzusetzen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.