60/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.11.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Bucher, Hagen, Grosz, Ursula Haubner,

Kollegin und Kollegen

betreffend qualitativ hochwertige flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen

 

 

Die Androhung neuerlicher Schließungen von Postämtern hat die Bevölkerung massiv verunsichert, da drastische Verschlechterungen im Bereich der öffentlichen Infrastruktur und Nahversorgung und Arbeitsplatzverluste befürchtet werden. Vor allem für weniger mobile, ältere Menschen können Postämterschließungen negative Auswirkungen auf die Lebensqualität zur Folge haben.

 

Seit Monaten sind der SPÖ/ÖVP-Bundesregierung die Pläne des Vorstandes der Post AG bekannt, auf die bevorstehende Liberalisierung des Postmarktes durch massive Postamtsschließungen und eine deutliche Personalreduktion reagieren zu wollen. Doch der zuständige Infrastrukturminister Faymann hat in seiner fast zweijährigen Amtszeit nicht nur verabsäumt, einen geordneten Übergang zum liberalisierten Postmarkt mit einem sinnvollen Nebeneinander von Post AG und privaten Anbietern sicherzustellen, sondern der Post AG auch keine klare Vorgaben zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Postdienstleistungen gemacht. Nun führten die öffentlich gewordenen Ankündigungen der Post AG, rund 9.000 Mitarbeiter abzubauen und 1000 Postämter schließen zu wollen, zu einem allgemeinen Aufschrei.

 

Anfangs erklärte sich Bundesminister Faymann für das Thema Postamtsschließungen nicht zuständig, obwohl mit dem geplanten Kahlschlag die Versorgung der Postdienstleistungen im ländlichen Raum auf dem Spiel steht. Zuerst betonte „Postminister“ Faymann, dass die ÖIAG und das Postmanagement dafür zuständig seien. Erst als es massive Proteste der Länder, Gemeinden, der Wirtschaft und der Bevölkerung gab wurde Faymann endlich tätig. Der SPÖ-Minister verordnete einen sechsmonatigen Schließungsstopp für Postämter. Klare Vorgaben will Minister Faymann aber erst erarbeiten lassen. Noch liegen keine offiziellen Listen vor, welche Postämterschließungen tatsächlich vorgenommen werden sollen und wie viele Stellen abgebaut werden. Faymann kann daher nicht garantieren, dass es zu keiner weiteren Schließung von Postämtern kommt. Auch für die betroffenen Postmitarbeiter kann er den Arbeitsplatz nicht sichern.

 

Aufgrund der von der EU seit 2007 geplanten Postmarktliberalisierung für 2011 hätte Faymann schon längst aktiv werden müssen, um eine Änderung des Postgesetzes und der Post-Universaldienstverordnung herbeizuführen. Doch nicht nur für die betroffenen Postmitarbeiter, sondern auch im Interesse der Bevölkerung hätte Infrastrukturminister Faymann tätig werden müssen. Denn eine Ausdünnung des ländlichen Raumes darf nicht stattfinden. Kleine Orte und entlegene Gemeinden in unserem Land dürfen nicht auf der Strecke bleiben. Es ist nicht nachvollziehbar, dass 1.000 Postfilialen geschlossen werden müssen, weil davon nur angeblich 300 Postämter kostendeckend geführt werden können.

 

Faymann hat mit diesem chaotischen Handeln gezeigt, dass er nicht nur im Postbereich, sondern auch im Telekom- und Luftfahrtbereich, der jetzt noch in seinem Aufgabenbereich liegt, gänzlich überfordert ist.

Im Postbereich müssen daher klare Vorgaben für Postdienstleistungen festgelegt werden. Auch im Luftfahrt- und Telekombereich ist eine nachhaltige Gestaltung im Interesse der betroffenen Mitarbeiter notwendig.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird ersucht, ehestmöglich insbesondere durch eine Änderung der Bestimmungen der Post-Universaldienstverordnung und eine sachgerechte Regelung für den liberalisierten Postmarkt eine qualitativ hochwertige flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen im Interesse der Bevölkerung und der Wirtschaft weiterhin zu gewährleisten und dadurch dazu beizutragen, dass die Arbeitsplätze im Postbereich nicht gefährdet werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.

Wien, am 25. November 2008