61/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 25.11.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde
betreffend Erhöhung der Quote für den sonderpädagogischen Förderbedarf - mehr Werteinheiten für BegleitlehrerInnen und Förderunterricht
Das Recht auf sonderpädagogische Förderung wird durch die mangelnde Bereitstellung von Werteinheiten für Begleit- und FörderlehrerInnen untergraben. Derzeit geht das Unterrichtsressort davon aus, dass nur 2,7% der SchülerInnen einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Tatsächlich sind es aber weit mehr, etwa 3,5%. Darüber hinaus benötigen auch SchülerInnen mit Schwächen in der Unterrichtssprache und besonders begabte SchülerInnen besondere Betreuung. Ebenso benötigen SchülerInnen nach längeren Abwesenheiten, etwa durch Auslandsaufenthalte, Schüleraustauschprogramm oder Krankheiten, Begleitung und Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Schulalltag.
Zwar wird von einigen Experten die bestehende Kontingentierung der Planstellen kritisiert und stattdessen ein am individuellen Bedarf orientiertes Zuteilungssystem gefordert, die Anhebung der SPF-Quote würde aber schon ein erster Schritt in Richtung Bedarfsdeckung geben und ließe sich kurzfristig umsetzen.
Ebenfalls benötigt wird der Einsatz von nichtpädagogischem Personal für unterstützende Tätigkeiten. Als wesentlicher Faktor für das Gelingen von Integration wird die Teamarbeit von Lehrern erachtet, insbesondere das Teamteaching Modell, wenn dieses mit genügend Ressourcen ausgestattet ist. Mehr Ressourcen für den Aspekt der Vernetzung, der Unterstützung, Fortbildung und Supervision im Arbeitsfeld der Sonderpädagogik ist ebenfalls eine oft gebrachte Forderung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in einem ersten Schritt das Berechnungsmodell für personelle Ressourcen für den sonderpädagogischen Förderbedarf, das bundesweit von 2,7% der Schülerpopulation ausgeht, auf 4,5 % der Schülerpopulation anzuheben. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zu entwickeln, um mittelfristig eine bedarfsgerechte Zuteilung personeller Ressourcen unter Berücksichtigung der konkreten Situation, den Einsatz von nichtpädagogischen Personal für unterstützende Tätigkeiten sowie das Teamteaching Modell zu ermöglichen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.