67/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.11.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend sicheren Transport von Schülerinnen und Schülern auch im Kraftfahrlinienverkehr

 

 

Die Frage des sicheren täglichen Transports von Schul- und Kindergartenkindern hat das Parlament bereits mehrere Jahre lang beschäftigt. Noch in der letzten Gesetzgebungsperiode des Nationalrats blieben Petitionen zu dieser Thematik unerledigt.

 

Nach langwierigen Auseinandersetzungen und hartnäckigen externen Anregungen wurde das Thema erst bei der 26. KFG-Novelle im Jahr 2006 endlich aufgegriffen und die Zählregel für Transporte im Gelegenheitsverkehr auf 1:1 geändert - jedes transportierte Kind zählt als eine Person, nicht mehr drei Kinder unter 14 Jahre als zwei Personen oder gar jedes Kind unter 6 Jahre als „keine Person“ wie zuvor.

Diese 1:1-Regelung galt aber weiterhin nicht (!) im Kraftfahrlinienverkehr oder für die täglichen Beförderungen von und zu einer Schule oder einem Kindergarten. Hier blieb damals die Zählregel 3:2 bzw. das Nicht-Zählen von Kindern unter 6 Jahre noch unverändert aufrecht. Es handelte sich also um eine Mini-Verbesserung, die nur im Einzelfall, nämlich bei Schulausflügen u.dgl. zum Tragen kam.

 

Die breite Kritik konnte durch diese Regelung nachvollziehbarer Weise nicht zum Verstummen gebracht werden. Schließlich wurde im Parlament am 5.12.2007 in der 29. KFG-Novelle die Regelung in §106 KFG erneut dahingehend verändert, dass nunmehr der gesamte Gelegenheitsverkehr erfasst ist. Nun gilt auch im "täglichen Gelegenheitsverkehr von und zu einer Schule bzw. einem Kindergarten" die Regel 1:1. Diese Neuregelung für den "täglichen Gelegenheitsverkehr "ist - laut dem bei dieser Novellierung eingefügten §135 Abs 19 Z 3 - per 1.9.2008 in Kraft getreten. Im Gelegenheitsverkehr sollten daher untragbare Zustände wie früher also seit dem Schuljahr 2008/09 nicht mehr auftreten.

 

Im Kraftfahrlinienverkehr sind überfüllte, gefährliche Transporte jedoch weiterhin möglich und zulässig, bis hin zu Platz- und Atemnot und Zwischenfällen gravierender Art. Inwieweit sprichwörtlich „bis an die Schmerzgrenze“ vollgestopfte Busse den allgemeinen Regelungen des KFG zur Personenbeförderung ("... dürfen Personen nur befördert werden, wenn deren Sicherheit gewährleistet ist", u.dgl.) gerecht werden, ist dabei in der alltäglichen Praxis immer wieder fraglich, wie zahlreiche Schilderungen und Interventionen besorgter Eltern belegen.

 

Die Grünen haben aufgrund dieser absehbar verbleibenden Mißstände und Regelungsdefizite bereits im Zuge der Debatte über die 29.KFG-Novelle in der Nationalratssitzung am 5.12.2007 einen weiterführenden Entschließungsantrag eingebracht. Dieser sprach unter anderem die spezifische Problemlage im Überland-Buslinienverkehr an, wo die Mischung aus hoher Fahrgeschwindigkeit und Überfüllung des Busses mit teilweise stehenden Kindern und Jugendlichen für die Sicherheit besonders kritisch ist und bei einem Unfall fatale Folgen haben kann. Dass nicht im gesamten – zB innerstädtischen - Kraftfahrlinienverkehr eine Lösung über ein 1:1-Sitzplatzrecht umsetzbar wäre, wurde seitens der Grünen selbstverständlich berücksichtigt, der Antrag enthielt daher alternative Vorschläge, etwa eine Bindung der für den Transport von SchülerInnen ja gewährten Bundeszahlungen an Qualitätskriterien, die regelmäßige Überfüllung ausschließen, incl. stichprobenweiser Überprüfung.

Sollte die Sitzplatzregelung nicht überhaupt grundsätzlich in Frage gestellt werden, so müssten weiters zumindest die anachronistischen Altersgrenzen überdacht werden – mit 13 oder 14 Jahren sind heute viele SchülerInnen längst so groß wie der Durchschnitt der Bevölkerung oder gar größer, eine 3:2-Sitzplatzregel ist daher praxisfremd.

 

Leider wurde der erwähnte Grün-Antrag am 5.12.2007 dennoch von der SPÖ-ÖVP-Mehrheit abgelehnt, ebenso ein weiterer Oppositionsantrag zu diesem Thema. In der Debatte ließen allerdings MandatarInnen der SPÖ und ÖVP keinen Zweifel daran, dass hier Handlungsbedarf verblieben ist:

·     Zitat Abg. Steier/SPÖ: "Wermutstropfen in dieser Auseinandersetzung bleibt der Kraftfahrlinienverkehr. Hier müssen wir gemeinsam trachten, in den nächsten Monaten die gezeigten Ansätze auch zu realisieren. Tatsache ist, dass zumindest eine Loslösung von den städtischen Ballungszentren im Überland-Kraftfahrlinienverkehr gelingen sollte – und damit auch eine Lösung für die Angleichung der nicht mehr zeitgemäßen Zählregel bei der Beförderung von Kindern.“

·     Zitat Abg. Binder-Maier/SPÖ: „Der nächste Schritt wartet auf uns, nämlich in allen öffentlichen Verkehrseinrichtungen dies zu gewährleisten.“

·     Zitat Abg. Einwallner/ÖVP: „Bei der Regelung im Kraftfahrliniengesetz, dass es 3:2 bleibt, werden wir von der ÖVP in Zukunft darauf achten, ob es da Verbesserungen geben könnte.“

 

Nach nahezu einem Jahr sind diese Ankündigungen von SPÖ- und ÖVP-Seite völlig folgenlos geblieben. Zugleich wird das Problem laufend größer, etwa durch langandauernde Schienenersatzverkehre und den Ersatz von Zugs- durch Busverbindungen. Es ist daher an der Zeit, dass den Ankündigungen Taten folgen und mehr Sicherheit für Kinder auch im Kraftfahrlinienverkehr umgesetzt wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Bereich des Schülertransports im Kraftfahrlinienverkehr für mehr Sicherheit zu sorgen und dem Nationalrat dazu raschestmöglich einen Vorschlag für eine signifikante Verbesserung des Kraftfahrgesetzes – insbes. §106 Abs.1 letzter Satz - zuzuleiten, der auf den Überland-Kraftfahrlinienverkehr und die Altersgrenzen bei der Sitzplatzregel besonderes Augenmerk legt und durch zeitgemäße Neuregelungen massive Fortschritte für die Sicherheit unserer Kinder bringt.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.