68/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.11.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ja zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Post-Dienstleistungen - Nein zu weiteren Postamts-Zusperrkonzerten – umgehende, umfassende Verschärfung der Post-Universaldienstverordnung

 

 

Die zu 51% im Eigentum des Staates stehende Österreichische Post AG fährt nicht nur hohe Gewinne ein, sondern billigt auch sehr hohe Dividendenrenditen zu und bezahlt zudem noch höchst großzügige Managergehälter, was zB von „Post-Minister“ Werner Faymann jüngst scharf kritisiert wurde (zB im ‚trend’ 9/2008). Faymann warnte aus diesem Anlass sogar ausdrücklich vor einem AUA-ähnlichen Schicksal der Post. Es steht allerdings zu befürchten, dass es sich bei diesen „starken Ansagen“ um Wahlkampfrhetorik gehandelt haben könnte, blieb doch die Regierung konkrete Konsequenzen und politische Schritte bis dato schuldig.

 

Nunmehr soll nach den gewaltigen Postamts-Schließungswellen der letzten Jahre der Service in der Fläche weiter verschlechtert werden. Erst in Alpbach Ende August 2008 meinte Post-GD Wais, dass wegen der für die Post gewinnträchtigen Verbindungen zur BAWAG-PSK keine weitere Postämter-Schließungen sinnvoll seien. Diesen erst wenige Wochen zurückliegenden konträren Aussagen der Post-Spitze zum Trotz wurde Anfang November 2008 bekannt, dass die baldige Schließung von weiteren 400 der verbliebenen 1300 Postämter vorgesehen ist. Nochmals fast ein Drittel weniger Postämter also, wieder vor allem im ländlichen Raum, aber auch in den großen Städte und Agglomerationen. Bis 2015 sollen gar 1000 Postämter, also drei Viertel des heutigen Bestandes, verschwinden.

 

Zugleich brüsteten sich Post-Management und ÖIAG wiederholt - zB im Oktober 2008 - öffentlich mit der erstklassigen finanziellen Lage des Unternehmens: Sonderausschüttungen, Anhebung der Basisdividende, Rückstellungen und Rücklagen von mehreren hundert Mio Euro, hohe Eigenkapitalquote, kein Fremdfinanzierungsbedarf, keine Rückstellungs-Notwendigkeiten für Finanzrisken ... Für ein Einspar- und Zusperrkonzert auf dem Rücken der KundInnen und Beschäftigten fehlen somit auch betriebswirtschaftlich die Beweggründe.

 

Eine massive weitere Ausdünnung bei den Postämtern/-dienststellen/-filialen würde die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen besonders im ländlichen Raum nachhaltig in Frage stellen. Auch von der Aufhebung der Tarifeinheitlichkeit zwischen ländlichem und städtischen Raum als Antwort auf die Wettbewerbssituation war in letzter Zeit bereits unüberhörbar die Rede. Insgesamt droht eine weitere Schlechterstellung von Bevölkerung und Wirtschaft im gesamten ländlichen Raum beim Zugang zu „Dienstleistungen im öffentlichen Interesse“ der Post.

 

Die bereits bei den letzten Schließungswellen und den übrigen Service-Verschlechterungen – Postkastenschwund, Wegstreichen von Zustell-Personal bis in die Reserven, so daß jede Grippewelle Totalausfälle der Zustellung provoziert – gebetsmühlenartig strapazierten politischen Beschwichtigungsversuchen aus den Reihen der Regierungsparteien entbehren dabei jeder Grundlage. Denn meist wird dabei auf die Post-Universaldienstverordnung verwiesen, die vom Verkehrsminister bis zu den BürgermeisterInnen ein Mitspracherecht einräume. Dem ist jedoch das Faktum gegenüberzustellen, dass die unter Verantwortung der früheren FPÖ-Ministerin Forstinger entstandene Post-Universaldienstverordnung zahnlos ist und der Politik auch nach einer leichten Retuschierung unter Forstingers BZÖ-Nachfolgern kaum Gestaltungsspielraum gibt. So hat der Minister zwar ein Mitspracherecht, kann aber Schließungslawinen nicht einmal dann unterbinden, wenn Service-Verschlechterungen erwiesen (!) sind. Diese Schwächen waren in SPÖ-Oppositions-Zeiten sogar Anlass für die SPÖ-Unterstützung eines Bundesrats-Einspruchs gegen die Postgesetz-Novelle 2005, die Rückkehr der SPÖ in die Regierung hat aber dieses Engagement schlagartig beendet.

 

Die nunmehr bereits x-te Diskussion über eine Postamtsschließungswelle binnen weniger Jahre beweist einmal mehr, dass die bestehende Rechtslage den konkreten Herausforderung nicht gerecht wird und dringend reformbedürftig ist.

 

Insbesondere muss die Post-Universaldienstverordnung rasch dahingehend verbessert werden, dass dieser Universaldienst tatsächlich flächendeckend gesichert wird, anstatt nur seine laufende Verschlechterung zu begleiten wie derzeit. Es muss ein klarerer Auftrag für die Versorgung der Bevölkerung in den Regionen mit Postdienstleistungen und für ein Mindestnetz an Post-Dienststellen fixiert werden. Dies ist kurzfristig nötig, um auch in der Übergangsphase bis zur dringend nötigen Aktualisierung des Postgesetzes im Sinne eines „Postmarktgesetzes“ bestehende Qualitätsmängel zu beenden und weiteren Ausdünnungen der Post-Versorgung bis hin zur Benachteiligung des ländlichen Raums durch höhere Posttarife als in Städten einen Riegel vorzuschieben. Dabei könnte aus guten Beispielen von anderswo gelernt werden: So besteht etwa in Deutschland ein fixer, sachlich unterlegter Schlüssel für die Zahl der Postfilialen – eine im Gegensatz zu BM Faymanns populistischen Schnellschuß-Ideen zum Post-Universaldienst auch rechtlich unbedenkliche Regelung.

 

Interessen der KonsumentInnen und der Regionalentwicklung müssen im Mittelpunkt stehen, nicht die völlig maßlose Zurüstung von Unternehmen mit staatlichen Aufgaben – wie der Post - für die Heuschrecken des Kapitalmarkts auf Kosten aller Versorgungsaufträge und damit auf Kosten der Allgemeinheit.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, umgehend eine Neufassung der Post-Universaldienstverordnung vorzulegen. Diese muss anders als derzeit jedem weiteren Kahlschlag bei den Postämtern und bei der täglichen Qualität der Postversorgung wirksam vorbeugen und die dauerhafte Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen, insbesondere auch im ländlichen Raum, sicherstellen.

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird darüber hinaus weiters aufgefordert, ab sofort bei allen weiteren Schritten im Zusammenhang mit der Voll-Liberalisierung und Neugestaltung des Postmarktes der flächendeckenden und finanziellen Absicherung des Post-Universaldienstes zentrales Augenmerk zu widmen und insbesondere der durch Beendigung der Tarifeinheit geplanten Verteuerung von Postdienstleistungen im ländlichen Raum wirksam einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.