72/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.11.2008
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Huber, Bucher, Dolinschek

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Absicherung einer wirtschaftlich gesunden Milchwirtschaft

 

 

Die EU-Agrarminister haben sich bedauerlicherweise darauf geeinigt, die Milchquote in fünf Schritten von je 1 Prozent jährlich bis 2014 anzuheben. Italien darf seine Milchquote sogar bereits ab 2009 um 5 Prozent erhöhen.

Für Milcherzeuger in Bergregionen wird es eine Ausgleichszahlung geben, die ab 2009 rund 12 Millionen Euro aus nicht abgerufenen Direktfördermitteln der EU ausmachen und aus nationalen Mitteln aufgestockt werden können, was insgesamt eine Fördersumme von ungefähr 25 Millionen Euro ausmachen wird.

Gleichzeitig werden die Direktförderungen stärker als bisher gekürzt, wobei die frei werdenden Mittel für die ländliche Entwicklung eingesetzt werden sollen und ebenfalls mit nationalen Budgetmitteln verdoppelt werden können. Diese Mittel können auch zur Unterstützung der Milcherzeuger in Berggebieten verwendet werden und betragen ebenfalls ca. 25 Millionen Euro.

Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Förderung von sage und schreibe 95 Euro monatlich für jeden milcherzeugenden Betrieb in Österreich! Bei zigtausend Euro einbußen jährlich auf Grund der drastisch sinkenden Milchpreise wird das keinen einzigen Betrieb vor dem Zusperren bewahren.

In Tirol kommt es sogar soweit, dass die Tirol Milch in Südtirol für ihr Qualitätsprodukt mit einer Preisgarantie bis Ende 2009 um 74 Cent verkauft, während gleichwertige südtiroler Produkte nicht unter 1,25 Euro zu bekommen sind. Somit wird ein nahezu gleichwertiges Produkt um 50 Cent billiger verkauft und zwar auf Kosten der heimischen Milchbauern wie auch der Angestellten der Tirolmilch. Diese hat nämlich gerade erst - am 13. November – 35 Mitarbeiter zur Kündigung angemeldet-.

 

Gerade in Österreich, wo ca. 87 Prozent der der Milchproduktion in Bergregionen erfolgt, bringt diese Entwicklung die Betriebe in eine Existenz bedrohende Situation. Diesen Betrieben, die durch ihre Bewirtschaftung der Grünlandflächen im Bergland einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Landeskultur leisten, muss eine wirtschaftlich sinnvolle Zukunft gewährleistet werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, umgehend die nationalen rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Zahlung einer Milchkuhprämie zu schaffen, im Sinne einer Gewährleistung eines angemessenen bäuerlichen Einkommens für gerechte und faire Milchpreise zu sorgen und sich weiterhin auf europäischer Ebene gegen eine vorzeitige Erhöhung der Milchquoten einzusetzen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft beantragt.

 

 

Wien, am 25.11.2008