80/A XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Dr. Haimbuchner

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzgesetzbuch (StGB), BGB1.60/1974

i.d.g.F., geändert wird.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzgesetzbuch (StGB), BGBl.  60/1974 i.d.g.F., geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Strafgesetzbuch (StGB), BGBl. 60/1974 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2006, wird wie folgt geändert:

§ 309 wird wie folgt geändert:

Die Wortfolge „mindestens 50 vH" wird zu „mindestens 25 vH"

Begründung

Die Erweiterung der Überprüfung der Gebarungen von Unternehmungen an welchen der Bund, die Länder und Gemeinden mit mindestens 25 vH beteiligt sind, trägt der Forderung des Rechungshofes Rechnung, einen annähernden Gesamtüberblick über die finanzielle Gebarung des Bundes, der Länder und der Gemeinden zu bekommen. Daher ist es auch notwendig die entsprechende Anpassung im Strafgesetzbuch vorzunehmen.

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Justizausschuss zuzuweisen.