84/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Vilimsky, Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Erfassung ansteckender Krankheiten von Haftinsassen

Wie aus der Anfragebeantwortung 3952/AB der Bundesministerin für Justiz zur Anf­rage 3986/J des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Manfred Haimbuchner hervorgeht, kommt es immer wieder zu Verletzungen von Justizwachebeamten durch Strafgefangene.

,,Am 19. August 2004 griff ein Insasse der Justizanstalt Stein mehrere Justizwache­beamte und einen Strafgefangenen mit einem Messer an. Der Insasse war mit dem HI-Virus (Humanes Immundefizienz-Virus) infiziert. Weder der Einsatz des Ret­tungsmehrzweckstockes noch von Pfefferspray oder Tränengas zeigten Wirkung. Der Insasse musste schließlich von den Beamten durch körperlichen Einsatz am Boden fixiert werden. Alle acht Justizwachebeamten wurden bei diesem Vorfall derart verletzt, dass eine Infektion mit dem Hepatitis- und dem HI-Virus nicht ausgeschlos­sen werden konnte. Die betroffenen Beamten mussten im pulmologischen Institut auf der Baumgartner Höhe behandelt werden. Zur Infektionsvorbeugung wurden sofort Infusionen verabreicht. Insgesamt mussten die Bediensteten über mehrere Monate intensiv medikamentös behandelt werden. Die Folgen dieser Behandlung waren neben physischen Beschwerden wie Haarausfall und Übelkeit auch psychi­sche Stressreaktionen, die monatelange Betreuung und Unterstützung erforderte. Das familiäre Leben der- allesamt jungen - Bediensteten war erheblich gestört.

Aufgrund des Datenschutzgesetzes 2000 und der ärztlichen Schweigepflicht werden medizinische Daten von Insassen - somit auch jene über ansteckende Krankheiten - nicht statistisch erfasst. Ausgenommen davon sind lediglich meldepflichtige Krank­heiten wie etwa Tuberkulose. Es ist daher nicht möglich, die Anzahl der Insassen anzugeben, die an ansteckenden, gefährlichen Krankheiten leiden."


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellst möglich eine Re­gierungsvorlage vorzulegen, welche die Untersuchung aller neu hinzukommenden Haftinsassen auf ansteckende, gefährliche Krankheiten und einer justizanstaltsinter­nen statistischen Erfassung zum Schutz der Justizwachebeamten beinhaltet."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.