108/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
03.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kickl, Ing.
Hofer, Neubauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Abschaffung des Angehörigen-Regresses
Die private Pflege ist durch
eine verantwortungslose Familienpolitik und durch eine
Vernachlässigung der pflegenden
Angehörigen zunehmend in Gefahr. Wir
Österreicher leisten uns immer weniger
Kinder. In den letzten 20 Jahren ist die Zahl
der Einpersonenhaushalte von rund
800.000 auf 1,100.000 gestiegen.
Der Trend zur Singularisierung
dünnt die Unterstützungsnetzwerke unter nahen
Angehörigen aus. Wer heute Single ist kann schon morgen vor allem eines
sein:
einsam. Und wenn
es keine nahen Angehörigen gibt, dann kann es auch keine
Pflege durch nahe Angehörige geben.
Während bei
pflegebedürftigen Eltern die Kinder zur Bezahlung der Pflege- und
Betreuungsleistungen
herangezogen werden, sind Kinderlose in einer besseren
Situation. Hier
übernimmt die öffentliche Hand die Kosten, wenn das eigene
Vermögen verbraucht ist.
Es ist für Eltern
höchst unangenehm, wenn sie wissen, dass aufgrund der eigenen
Pflegebedürftigkeit
ihre Kinder, die sich vielleicht gerade eine Existenz aufbauen, die
Schulden für das Haus oder die
Wohnung abbezahlen oder für die Kosten der
eigenen Kinder aufkommen müssen,
zusätzlich belastet werden.
Diese Ungerechtigkeit gilt es
zu beseitigen. Der bisherige Angehörigen-Regress
muss gestrichen
werden. Ein Regress kann nur dort und unter bestimmten
Rahmenbedingungen Geltung erlangen, wo es zu Schenkungen an betroffene
Angehörige durch den Pflegebedürftigen gekommen ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung
wird aufgefordert alle nötigen Schritte zu
unternehmen, um
eine
grundsätzliche bundesweite Streichung des Angehörigen-Regresses zu
erwirken."
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht