108/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Ing. Hofer, Neubauer
und weiterer Abgeordneter

betreffend Abschaffung des Angehörigen-Regresses

Die private Pflege ist durch eine verantwortungslose Familienpolitik und durch eine
Vernachlässigung der pflegenden Angehörigen zunehmend in Gefahr. Wir
Österreicher leisten uns immer weniger Kinder. In den letzten 20 Jahren ist die Zahl
der Einpersonenhaushalte von rund 800.000 auf 1,100.000 gestiegen.

Der Trend zur Singularisierung dünnt die Unterstützungsnetzwerke unter nahen
Angehörigen aus. Wer heute Single ist kann schon morgen vor allem eines sein:
einsam. Und wenn es keine nahen Angehörigen gibt, dann kann es auch keine
Pflege durch nahe Angehörige geben.

Während bei pflegebedürftigen Eltern die Kinder zur Bezahlung der Pflege- und
Betreuungsleistungen herangezogen werden, sind Kinderlose in einer besseren
Situation. Hier übernimmt die öffentliche Hand die Kosten, wenn das eigene
Vermögen verbraucht ist.

Es ist für Eltern höchst unangenehm, wenn sie wissen, dass aufgrund der eigenen
Pflegebedürftigkeit ihre Kinder, die sich vielleicht gerade eine Existenz aufbauen, die
Schulden für das Haus oder die Wohnung abbezahlen oder für die Kosten der
eigenen Kinder aufkommen müssen, zusätzlich belastet werden.

Diese Ungerechtigkeit gilt es zu beseitigen. Der bisherige Angehörigen-Regress
muss gestrichen werden. Ein Regress kann nur dort und unter bestimmten
Rahmenbedingungen Geltung erlangen, wo es zu Schenkungen an betroffene
Angehörige durch den Pflegebedürftigen gekommen ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert alle nötigen Schritte zu unternehmen, um
eine grundsätzliche bundesweite Streichung des Angehörigen-Regresses zu
erwirken."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht