111/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend Interessenvertretung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Behinderte Menschen finden leider viel zu oft in der freien Wirtschaft keinen Arbeitsplatz. Oft ergibt sich aber die Möglichkeit, gegen ein Taschengeld eine Beschäftigung zu erhalten. Daher gelten für die Betroffenen auch keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen und sie haben als arbeitende Menschen keine gesetzliche Interessenvertretung.

Die Arbeiterkammer vertritt derzeit schon zahlreiche Personen, die keine AK-Beiträge bezahlen. Es handelt sich dabei um Arbeitslose, Mütter oder Väter in Karenz, Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte sowie Präsenz- und Zivildiener. Österreichweit sind etwa 570.000 Arbeitnehmer vom AK-Beitrag befreit.

Damit künftig auch jene, die in Werkstätten keinen Lohn sondern ein Taschengeld erhalten, als arbeitende Menschen kompetent beraten und betreut werden, sollen sie von der Arbeiterkammer vertreten werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit behinderte Menschen, die gegen ein Taschengeld beschäftigt werden, ohne Pflicht zur Beitragszahlung von der Arbeiterkammer vertreten werden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.