118/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

betreffend Maßnahmen zur Sicherung der Pflege

Die über Jahre andauernde Ignoranz der Politik hat zu großem Handlungsbedarf im Bereich der Pflege in Österreich geführt. Leidtragende sind vor allem jene Menschen, die dieses Land aus den Trümmern des zweiten Weltkrieges aufgebaut haben und unter großen Entbehrungen für Sicherheit und Wohlstand für kommende Generationen Sorge getragen haben. Die Umsetzung eines neuen und zukunftsweisenden Pflegeleitbildes ist daher eine unaufschiebbare Notwendigkeit.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, für die Umsetzung folgender Maßnahmen Sorge zu tragen:

1.  Der Pflegeanspruch soll verfassungsrechtlich abgesichert werden.

2.              Start einer Ausbildungsoffensive für diplomiertes Pflegepersonal und für Pflegehelfer, damit der personelle Bedarf künftig primär durch heimische Arbeitskräfte gedeckt werden kann.

3.              Festlegung der Qualität der Pflege und Betreuung durch bundesweit gültige Kriterien.

4.              Einrichtung von Kompetenzzentren für Angehörige, die ihre Verwandten zu Hause pflegen.

5.              Berücksichtigung von Pflegezeiten, die von Angehörigen zu Hause geleistet werden, zur Erlangung des Pensionsanspruchs.

6.              Anpassung des Pflegegeldes, damit es dem Wert bei seiner Einführung im Jahr 1993 entspricht.

7.              Jährliche Indexanpassung des Pflegegeldes, damit eine schleichende Entwertung künftig verhindert werden kann.

8.              Fördermaßnahmen im Wohnbau haben eine seniorenfreundlichen Ausgestaltung von Einfamilienhäusern     sowie     bauliche     Maßnahmen     zur     Realisierung     des generationsübergreifenden Wohnens zu berücksichtigen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.