119/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 03.12.2008
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Maßnahmen zur Betreuung von pflegebedürftigen Personen
Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kenraufgabe des Sozialstaats.
Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten ausgestattet werden und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Betreuung alle erforderlichen Schritte zu setzen, um
1. neben der Fördermöglichkeit ab der Stufe 3 auch für alle anderen Pflegestufen unter der Stufe 3 nach einer Bedarfsprüfung eine Fördermöglichkeit für die Betreuung vorzusehen,
2. den Förderwerber mit einem Rechtsanspruch auszustatten,
3. die tendenzielle Ungleichbehandlung zwischen selbständigen und unselbständigen Betreuern zu beseitigen und der Scheinselbständigkeit vorzubeugen und
4. für den, von Regierungsvertretern in Abrede gestellten, doch eintretenden Fall einer Klage auf Anerkennung als Arbeitnehmer einen Amtshaftungsanspruch zu gewähren."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.