121/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 03.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Gemäß § 26 GOG-NR
der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl
und weiterer Abgeordneter
betreffend Gebärdensprachkurse für Eltern gehörloser Kinder
Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ist für gehörlose Menschen in Österreich ein unverzichtbares Mittel der Kommunikation. Besondere Bedeutung kommt der Gebärdensprache in der Schulbildung zu, da wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge der bilinguale Unterricht die beste Unterrichtsform für gehörlose Kinder darstellt.
Es ist zudem aber auch notwendig, dass die Eltern gehörloser Kinder ÖGS fehlerfrei beherrschen, um ihnen beim Lernen wie auch im Alltag unterstützend zur Seite stehen zu können. ÖGS zu erlernen ist aber in der Regel nur mit einem großen Aufwand zu bewerkstelligen und kann für die Eltern eine beträchtliche finanzielle Belastung bedeuten. Schweden geht hier einen guten Weg und gewährt den Eltern gehörloser Kinder vor der Einschulung des Kindes einen kostenlosen Gebärdensprachenkurs im Ausmaß von 240 Stunden.
In Österreich gibt es jedoch nicht nur kaum Frühförderung für Kinder in ÖGS, sondern auch keine Ermutigung für die Eltern, ÖGS zu lernen und ihren Kindern beim Erlernen der Gebärdensprache zu helfen. Es ist daher eine ähnliche Regelung wie in Schweden anzustreben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit Eltern vor der Einschulung eines gehörlosen Kindes ein Anspruch auf den Besuch eines kostenlosen Kurses in Österreichischer Gebärdensprache gewährt wird."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.