128/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

betreffend Standardisierung des Begutachtungsverfahrens zur Bewertung des Pflegebedarfs

Bei der funktionsbezogenen Einstufung in die Pflegestufen, bewertet der Amtsarzt aufgrund der vorliegenden Behinderung den Pflegebedarf. Allerdings werden in Österreich Pflegebedürftige mit ähnlichen Leiden und Beschwerden oftmals völlig unterschiedlich eingestuft.

Dabei handelt es sich um eine Ungerechtigkeit, die eines funktionierenden Sozial- und Rechtsstaats nicht würdig ist, da den Betroffenen nicht zugemutet werden kann, dass sie aufgrund einer falschen Bewertung in eine zu niedrige Pflegestufe eingestuft werden und zu wenig Pflegegeld erhalten.

Die Begutachtungsverfahren zur Pflegegeldeinstufung sind daher besser zu standardisieren und so zu gestalten, dass es innerhalb des Bundesgebietes nicht zu unterschiedlichen Beurteilungen für ein und dieselbe Pflegesituation kommen kann. Dieses neue Begutachtungsverfahren soll in Zusammenarbeit mit den Behindertenorganisationen entwickelt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Einführung eines neuen und bundesweit standardisierten Begutachtungsverfahren zur Bewertung des Pflegebedarfs bei der funktionsbezogenen Einstufung sicherzustellen, das in Zusammenarbeit mit den Behindertenorganisationen entwickelt wird."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.